Medienkonferenz des BundesratsBundesrat Berset lanciert Tracing-App
Der Gesundheitsminister informierte in Bern über weitere Entscheide der Regierung zum Coronavirus. Wir berichteten live.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Schweizer Corona-Warn-App kann ab Donnerstag landesweit genutzt werden.
- Der Bundesrat hat am Mittwoch die Verordnung über das Proximity-Tracing-System für das Coronavirus verabschiedet.
- Die freiwillige Anwendung soll helfen, Infektionsketten zu unterbrechen.
«Kosten von Corona-Tests dürfen keine Hürde sein»
«Niemand soll einen Corona-Test aus finanziellen Gründen ausschlagen»: Gesundheitsminister Alain Berset betont die Wichtigkeit der Tests für die Eindämmung der Pandemie.
Die Zahlen seien momentan zwar mehr oder weniger stabil, sagt Berset. Trotzdem sei Nachsicht geboten wie der Blick ins Ausland zeige. Auch die Schweiz sei nicht vor einer zweiten Welle gefeit. Der Bundesrat appelliere an Disziplin der Bevölkerung: «Bitte halten sie sich weiterhin an die Regeln.»
Stefan Kuster, der neue Leiter Abteilung Übertragbare Krankheiten im Bundesamt für Gesundheit (BAG), spricht von einem leichten Antieg in den vergangenen Tagen. Er begründet dies mit den kürzlich erfolgten Lockerungsschritten. Beispielsweise habe die Reisetätigkeit wieder zugenommen. Halte der Anstieg an, müssten Massnahmen geprüft werden.
Weitere Millionenkredite
«Die Lage ist fragil», sagt Berset. Umso wichtiger sei es, dass die Testpolitik nun bis Ende Jahr stabil bleibe. Es sei notwendig, dass alle mitmachen und sich testen liessen, auch bei leichten Symptomen. Die Kosten sollten dabei kein Hinderungsgrund sein. «Wir haben die Situation korrigiert.»
Für die Übernahme der Corona-Tests durch den Bund spricht die Landesregierung Zusatzkredite im Umfang von 288 Millionen Franken für das Jahr 2020. Das Parlament soll diese in der Herbstsession behandeln. Auch für 2021 sollen weitere Kredite gesprochen werden, wie Berset sagte.
Stabile Lage
Berset sagt, dass die Fallzahlen in der Schweiz im Moment stabil seien. Trotzdem sei Vorsicht geboten. Eine zweite Welle soll vermieden werden.
Die Medienkonferenz beginnt
Der Bund übernimmt ab dem 25. Juni, also morgen, sämtliche Kosten für die Conoratests. Bisher wurden die Kosten von den Kantonen und den Krankenkassen übernommen.
Bundesrat gibt grünes Licht für Start von Schweizer Corona-Warn-App
Die Schweizer Corona-Warn-App kann ab Donnerstag landesweit genutzt werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Verordnung über das Proximity-Tracing-System für das Coronavirus verabschiedet. Die freiwillige Anwendung soll helfen, Infektionsketten zu unterbrechen.
Mit der Swiss-Covid-App für Mobiltelefone werden Benutzer gewarnt, falls sie engen Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Der Bundesrat empfiehlt der Bevölkerung, das technische Hilfsmittel zu benützen, wie er mitteilte.
Die App ergänze die klassische Kontaktverfolgung (Contact Tracing) von Infizierten. Damit könnten Infektionsketten der Krankheit in der Bevölkerung unterbrochen werden.
Die Nutzung der App ist freiwillig und kostenlos. Die Bestimmungen zur Anwendung in der Verordnung gelten vorläufig für zwei Jahre bis Ende Juni 2022. Wenn die Coronavirus-Krise überstanden ist oder falls sich die App als zu wenig wirkungsvoll erweisen sollte, wird das System abgestellt. Das hatte das Parlament gefordert.
Kein Geld bei freiwilliger Quarantäne
Der Bundesrat hofft, dass möglichst viele Menschen die Anwendung auf ihr Mobiltelefon herunterladen. Wer sich danach auf Anordnung eines Arztes oder einer Behörde in Quarantäne begeben müsse, habe Anrecht auf den Corona-Erwerbsersatz, teilte der Bundesrat weiter mit. Wer sich aber nach einer Kontaktmeldung der App freiwillig in Quarantäne begebe, ohne dass dies von einer Behörde oder einem Arzt oder einer Ärztin angeordnet sei, erhalte diese Entschädigung nicht.
Sicherheitsbedenken rund um die App hat der Bundesrat keine. Die Anwendung sei eingehend auf die Sicherheit und die Benutzerfreundlichkeit getestet worden, hiess es. Insgesamt seien 81 Meldungen eingegangen, davon hätten 11 den Programmcode betroffen. Es seien dabei keine Meldungen eingegangen, die als kritisch oder systemrelevant hätten beurteilt werden müssen.
Bundesamt will App-Statistik veröffentlichen
Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) nimmt den Angaben zufolge auch nach der öffentlichen Lancierung der Swiss-Covid-App Meldungen von Testergebnissen entgegen. Damit soll der Datenschutz und die Sicherheit gewährleistet bleiben. Das Bundesamt für Statistik (BFS) will auf seiner Webseite künftig anonymisierte Daten zur Nutzung der App zur Verfügung stellen.
Die Anwendung soll ab Donnerstag in den App-Stores für die Mobiltelefone verfügbar sein. Bislang war eine Testversion verfügbar. Seit Ende Mai überprüften Hacker und weitere Interessierte die App auf Sicherheitslücken. Anfang Juni stimmten Ständerat und Nationalrat den gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz der vom Bund und den beiden ETH entwickelten Programms.
Bund und Kantone einigen sich auf kostenlose Corona-Tests
Wer sich auf das Coronavirus testen lassen möchte, soll das ab Donnerstag kostenlos tun dürfen. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Er kommt damit einer Forderung der Kantone und der Covid-19-Taskforce nach.
Mehrere Vertreter, darunter der neue Präsident der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), der Basler CVP-Politiker Lukas Engelberger, hatten in den vergangenen Wochen ihr Unverständnis über die bisherige Regelung zur Finanzierung der Coronavirus-Tests ausgedrückt. Die Tests wurden bis heute nur bei einem Teil der Patientinnen und Patienten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen.
Beim anderen Teil gingen die Kosten zulasten der Kantone. Dies führte dazu, dass ein Teil der Patientinnen und Patienten für Franchise und Selbstbehalt aufkommen mussten, während die Tests für andere Menschen gratis waren.
Kein Selbstbehalt mehr für Testpersonen
Diese Ungleichbehandlung hat der Bundesrat nun beseitigt. Neu sollen sämtliche Tests über den Bund finanziert und damit von der Franchise befreit werden. Der Bund übernimmt die Kosten sowohl für Tests auf Infektion mit dem Coronavirus wie auch die serologischen Tests zum Nachweis von Antikörpern.
Den klassischen Corona-Test vergütet der Bund mit einer Pauschale von 169 Franken. Dabei gelten die Testkriterien des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Molekularbiologische Tests werden demnach empfohlen bei allen symptomatischen Personen sowie bei asymptomatischen Personen, die eine Meldung eines Kontakts mit einem Covid-19-Fall durch die Swiss-Covid-App erhalten haben oder die in engem Kontakt zu einer Corona-infizierten Person haben.
Antikörpertest nicht empfohlen
In Testzentren oder Drive-ins übernimmt der Bund die Kosten nur, wenn diese Einrichtungen durch den Kanton oder in dessen Auftrag betrieben werden. Die Corona-Analyse muss von einem Arzt oder einer Ärztin angeordnet werden. Wenn ein Test nur auf Verlangen der betroffenen Person erfolgt, trägt die Patientin oder der Patient die Kosten selbst. Wenn ein Arbeitgeber einen Test verlangt, muss dieser für die Kosten aufkommen.
Die Kosten für serologische Tests übernimmt der Bund nur auf ausdrückliche Anordnung des Kantonsarztes. Serologische Tests werden derzeit vom BAG noch nicht empfohlen. Der Bundesrat sieht für den Antikörpernachweis eine Pauschale von 113 Franken vor.
Unerlässliches Contact Tracing
Heute bestehe die Gefahr, dass sich potenziell infizierte Menschen aus Kostengründen gegen einen Test entschieden, schreibt der Bundesrat. Das sei schlecht. Der Bund wolle rasch auf einen allfälligen Wiederanstieg der Fallzahlen reagieren können.
Das BAG hat zu diesem Zweck seine Beprobungsstrategie angepasst. Neu solle so viel getestet werden wie möglich und sinnvoll sei. Es sei «ein engmaschiges Monitoring» nötig. Wichtigstes Element zur Unterbrechung von Infektionsketten sei ein rigoroses Contact Tracing mit breit angelegten Tests auf das Coronavirus.
Die Kantone begrüssten den heutigen Entscheid. Damit würden Hürden abgebaut und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teststrategie geschaffen, schrieb die GDK umgehend auf dem Kurznachrichtendienst Twitter.
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