AboCorona-UrteilBundesgericht verweigert Frau wegen Homeoffice die IV-Rente
Tausende IV-Bezüger müssen jetzt damit rechnen, dass ihnen die Rente gestrichen wird. Experten bezeichnen das Urteil als «skandalös».
Die höchsten Richter schaffen im Fall einer 50-jährigen Frau aus Zürich ein Präjudiz, das laut Experten für sehr viele Menschen «dramatische Folgen» haben dürfte. Betroffen sind künftige IV-Gesuchsteller, aber auch bisherige IV-Rentner. Der Kern der richterlichen Argumentation: Menschen, die wegen körperlicher oder psychischer Gebrechen nicht mehr im Büro arbeiten können, haben kein grundsätzliches Recht auf IV-Rente. Und zwar auch dann nicht, wenn ihre Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Betriebs von Gutachtern bestätigt ist.