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AboCorona-Urteil
Bundesgericht verweigert Frau wegen Homeoffice die IV-Rente

Invalide mit kaufmännischem Hintergrund haben laut Bundesgericht theoretisch die Möglichkeit, eine Stelle zu finden, wo sie vollständig im Homeoffice arbeiten können. Deshalb haben sie kein Recht auf eine IV-Rente.
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Die höchsten Richter schaffen im Fall einer 50-jährigen Frau aus Zürich ein Präjudiz, das laut Experten für sehr viele Menschen «dramatische Folgen» haben dürfte. Betroffen sind künftige IV-Gesuchsteller, aber auch bisherige IV-Rentner. Der Kern der richterlichen Argumentation: Menschen, die wegen körperlicher oder psychischer Gebrechen nicht mehr im Büro arbeiten können, haben kein grundsätzliches Recht auf IV-Rente. Und zwar auch dann nicht, wenn ihre Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Betriebs von Gutachtern bestätigt ist.

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