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Gericht lehnt Abschüsse ab
Gnade für Walliser Wölfe

HANDOUT - Das undatierte Bild aus einer Fotofalle zeigt Jungwoelfe des Calandarudels, Jahrgang 2014. Das erste Wolfsrudel der Schweiz am Calanda im buenderisch-st. gallischen Grenzgebiet waechst und waechst. Die Wildhut lieferte mit einer Fotofalle den Beweis dafuer, dass sich das Rudel schon zum dritten Mal fortgepflanzt hat. Die vom Buendner Amt fuer Jagd und Fischerei am Dienstag, 19. August 2014, veroeffentlichten Bilder zeigen ein Mal zwei und ein Mal drei Wolfswelpen. Ob es sich nur um einen Teil des Nachwuchses oder den ganzen handele, sei nicht bekannt, hiess es. (HANDOUT Amt fuer Jagd und Fischerei Graubuenden) *** NO SALES, DARF NUR MIT VOLLSTAENDIGER QUELLENANGABE VERWENDET WERDEN, BEST QUALITY AVAILABLE ***
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Der Kanton Wallis kann nach bisheriger Gesetzgebung das Wolfsrudel im Val d’Hérens nicht durch Abschüsse verkleinern. Die Bedingungen für eine Regulierung sind nicht erfüllt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen entschieden. Es bestätigt einen Entscheid des Bafu.

Nach zwei Abschüssen im März 2022 stellte der Kanton Wallis im August beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) ein neues Gesuch für die Regulierung des Wolfsrudels. Einer der erschossenen Wölfe gehörte nicht zum anvisierten Rudel.

Das Bafu lehnte ab und begründete den Entscheid damit, dass sich mehrere Schafe über 100 Meter vom Nachtweidebereich entfernt aufgehalten hätten. Darum seien sie von den Schutzhunden unzureichend geschützt gewesen.

Für die Schadenserhebung wurden sie deshalb nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund wurde die für einen Abschuss notwendige Mindestanzahl von zehn gerissenen Nutztieren innerhalb von vier Monaten nicht erreicht.

Gemäss Gericht ist das angewandte Distanzkriterium gesetzeskonform. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat die Mindestzahl getöteter Tiere gesenkt.

SDA/fal