Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Neues Jagdgesetz
Jetzt kann der Wolf präventiv getötet werden

 Wolf tappt oberhalb von Ilanz GR in eine von der Wildhut aufgestellte Fotofalle.  Bild stammt von 2004. 
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Das Stimmvolk wird kein zweites Mal über präventive Wolfsabschüsse abstimmen. Das Referendum gegen das revidierte Jagdgesetz, welches das Parlament Ende 2022 gutgeheissen hat, kommt definitiv nicht zustande. Man sei «knapp gescheitert», schreibt das Komitee, das aus mehreren kleineren Tierschutzorganisationen besteht, darunter dem Verein Wildtierschutz Schweiz. Die Wolfschützer haben von den 50’000 nötigen Unterschriften nach eigenen Angaben zwei Drittel gesammelt; das Scheitern hatte sich bereits seit längerem abgezeichnet

Mit dem revidierten Jagdgesetz will das Parlament neu den präventiven Abschuss von Wölfen erlauben, also noch bevor die Raubtiere Schaden angerichtet haben; heute müssen sie eine bestimmte Anzahl Nutztiere gerissen haben, bevor die Behörden eine Tötung verfügen können. Mit dieser Verschärfung reagiert das Parlament auf die wachsende Zahl von Nutztieren, die dem Wolf zum Opfer gefallen sind. Im letzten Jahr sind bis Anfang November fast 900 Risse dokumentiert worden.

Das Stimmvolk hat präventive Wolfsabschüsse 2020 an der Urne knapp verworfen – damals allerdings in einer Vorlage, die auch neue Regelungen für andere Wildtiere wie Luchs und Biber vorsah. Die Wolfschützer wiederholen in ihrer Mitteilung die Kritik an den grossen Umweltverbänden wie dem WWF oder Pro Natura, die sie bei der Unterschriftensammlung nicht unterstützt hätten. «Einmal mehr bleiben der Natur- und Artenschutz auf der Strecke», so die Wolfschützer. «Einem «regelrechten Massaker an den Wölfen» stehe nichts mehr im Wege. Die grossen Umweltverbände dagegen halten eine Koexistenz von Mensch und Wolf mit dem revidierten Jagdgesetz für möglich. Unter anderem, weil der Entscheid über die Regulierung von Wolfsrudeln in der Verantwortung des Bundes bleibe und Eingriffe in den Wolfsbestand auch künftig nicht willkürlich erfolgen würden.