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Meinung

Gastkommentar zum Rahmenabkommen
Brüssel kann mit einem Scheitern besser leben als die Schweiz

Die EU stösst mit ihrer Geduld für die Schweiz an Grenzen: Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und EU-Spitzenpolitiker.
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Der Bundesrat will also mit der EU weiter über das institutionelle Rahmenabkommen verhandeln – er möchte nur nicht öffentlich sagen, was seine Verhandlungsziele sind. Bundesrat Ueli Maurer erklärte das in einem Interview mit Verhandlungstaktik. Das ist nachvollziehbar, aber die Frage stellt sich, was die Schweizer Verhandlungsdelegation in Brüssel erwartet.

Hier ist die Stimmung gegenüber der Schweiz zurückhaltend positiv. Dass der Schweizer Souverän die Begrenzungsinitiative ablehnte, wurde mit grosser Erleichterung aufgenommen. Eine Annahme der Vorlage hätte die bilateralen Beziehungen in eine Krise gestürzt. Dies wurde glücklicherweise abgewendet.

Der Flickenteppich bilateraler Abkommen in unterschiedlichen Bereichen gewährt der Schweiz zahlreiche Vorteile.

Gleichzeitig macht sich niemand in Brüssel Illusionen. Gewiss, das Schweizer Stimmvolk hat zum wiederholten Mal die Personenfreizügigkeit befürwortet, was bisher noch in keinem EU-Mitgliedsstaat geschehen ist. Es ist jedoch klar, dass trotz des europafreundlichen Ausgangs eine Mehrheit den EU-Beitritt ablehnt. Die Schweizer Befindlichkeit wird in Brüssel verstanden und respektiert.

Und doch ist klar: Der bilaterale Weg ist für die EU an seine Grenzen gestossen. Der Flickenteppich bilateraler Abkommen in unterschiedlichen Bereichen gewährt der Schweiz zahlreiche Vorteile. Diese sind teilweise vergleichbar mit einer EU- oder EWR-Mitgliedschaft. Umgekehrt leistet die Schweiz einen Kohäsionsbeitrag und akzeptiert – wie in der Volksabstimmung bestätigt – den freien Personenverkehr. Insgesamt hat die Schweiz über 200 separate Abkommen mit der EU geschlossen. Sie wünscht zudem weitere Abkommen, zum Beispiel im Strombereich und in der öffentlichen Gesundheit.

Die Schweiz ist ein wichtiger Partner der EU. Die beiden Parteien unterhalten enge Wirtschaftsbeziehungen; sie sind Nachbarn; sie teilen zahlreiche gemeinsame Werte und kooperieren in internationalen Foren. Die EU ist jedoch seit einiger Zeit der Ansicht, dass die Beziehungen konsolidiert werden müssen. Einerseits betrifft dies die regelmässige Anpassung des Schweizer Rechts an das EU-Recht. Andererseits möchte die EU einen Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten, insbesondere bei der Personenfreizügigkeit.

Die Verhandlungen über das Rahmenabkommen wurden Ende 2018 abgeschlossen. Der Bundesrat führte kurz darauf eine Konsultation zum Vertragstext durch. Die EU-Seite war enttäuscht, dass der Bundesrat eine relativ passive Haltung einnahm und den Vertragstext nicht wirklich empfahl, obschon dieser das Resultat einer gemeinsamen Verhandlung war. Statt zu entscheiden, gab der Bundesrat den Verhandlungsentwurf in die Konsultation. Der Bundesrat zog aus der Konsultation den Schluss, es seien Nachbesserungen in drei Bereichen erforderlich: bei den flankierenden Massnahmen, der Unionsbürgerrichtlinie sowie den staatlichen Beihilfen.

Man muss die Sichtweise der EU nicht teilen. Doch sollte man sie zumindest einkalkulieren.

Die EU ist ihrerseits an einem Punkt, wo sie die Diskussionen mit der Schweiz fortführen will, um die offenen Fragen zu klären und die Verhandlungen abzuschliessen. Sollte dies nicht möglich sein, könnte die EU das Verhandlungsdossier neu öffnen. Sie wird dann nicht nur Schweizer, sondern auch eigene Anliegen berücksichtigen. Sie könnte eventuell Konzessionen zurücknehmen mit der Folge, dass das gefundene Gleichgewicht verschoben wird.

Aus Brüsseler Sicht wird schliesslich ein Scheitern der Verhandlungen in Kauf genommen. Man muss die Sichtweise der EU nicht teilen. Doch sollte man sie zumindest einkalkulieren.

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