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Britisches XL-Bully-Verbot
100 Hunde im Monat eingeschläfert, aber kein Rückgang der Angriffe

Die Hunderasse American Bully stammt aus den USA und ist in vier Grössen-Kategorien unterteilt: Pocket, Standard, Classic und XL. Als XL gilt ein Hund mit einer Widerristhöhe ab 51 bis 57 Zentimetern.
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Ein knappes Jahr nach dem Verbot von XL-Bully-Hunden in England und Wales fällt die Bilanz einem BBC-Bericht zufolge ernüchternd aus. Obwohl die Zahl der eingeschläferten Hunde seitdem deutlich anstieg, kam es nicht zu einem Rückgang an Angriffen.

Dies berichtete die BBC unter Berufung auf Behördenangaben. Demnach wurden zwischen Januar und August knapp 820 Hunde eingeschläfert – also mehr als 100 pro Monat. Das sind mehr als doppelt so viele wie im gesamten Vorjahr.

Um welche Hunderassen es sich dabei im Einzelnen handelte, ging aus dem Bericht nicht hervor. In 22 von 25 Polizeidirektionen der beiden Landesteile, die auf eine BBC-Anfrage antworteten, war die Zahl der Vorfälle mit Hundeangriffen auf Kurs zu einem Anstieg.

Das Verbot wurde nach einigen aufsehenerregenden und teilweise tödlichen Vorfällen mit XL-Bully-Hunden eingeführt und trat schrittweise in Kraft. Vom 21. Dezember 2023 an war die Zucht und der Verkauf verboten. Seit Februar dieses Jahres ist auch die Haltung der Tiere untersagt, es sei denn, sie waren bereits vor dem Inkrafttreten registriert.

Der Verband der Polizeipräsidenten, National Police Chief Council’s (NPCC), kritisierte, das Verbot führe zu grossem finanziellen und personellen Aufwand bei der Polizei. Demnach stiegen die Kosten für die Haltung und Versorgung beschlagnahmter Hunde von 4 auf 25 Millionen Pfund (etwa 4,8 Mio. Euro und 30 Mio. Euro). Problematisch ist auch, dass XL-Bully-Hunde nicht leicht als solche zu bestimmen sind.

Ein XL-Bully ist die grösste Version eines American Bullys. Die Rasse ist in vier verschiedene Grössen unterteilt, XL ist ein Hund ab einer Widerristhöhe von 51 Zentimetern. Diese werden ab Februar 2025 auch in Irland verboten sein.

In Bern erlaubt, in Basel bewilligungspflichtig, in Zürich verboten

In der Schweiz gelten in den Kantonen unterschiedliche Regeln. In der Innerschweiz, weiten Teilen der Ostschweiz oder Bern gibt es keine Einschränkungen. Einige Kantone wie die beiden Basel, Aargau oder Schaffhausen kennen Bewilligungspflichten für gewisse Rassen.

Und in Zürich sind diverse Hunde gänzlich verboten, dazu gehören auch American Bullys in allen Grössen sowie ab 2025 Rottweiler. Für Hunde von Besucherinnen und Besuchern gilt im Kanton Zürich eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlich zugänglichen Raum.

SDA/anf