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Nach Hundeattacken
Zürcher Regierung verbietet den Kauf von Rottweilern

13/06/2007 - Arthaz - Haute-Savoie - France - Un chien de race Rottweiler au chenil de la SPA. Photo Lucien Fortunati
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Ab 1. Januar 2025 sind im Kanton Zürich Neuanschaffungen von Rottweilern verboten, wie der Regierungsrat mitteilt. Er reagiert damit auf zwei schwere Beissvorfälle, bei denen Kinder verletzt wurden. Aktuelle Halter müssen eine Bewilligung beantragen und ihre Hunde einer Wesensprüfung unterziehen. Auch Mischlinge mit mehr als 10 Prozent Rottweiler-Anteil sind betroffen.

Andere Kantone, etwa Genf und Wallis, kennen bereits ein solches Verbot. Im Kanton Zürich seien derzeit rund 350 Rottweiler registriert, was etwa 0,5 Prozent der Hundepopulation entspricht.

«Erhöhtes Gefährdungspotential«

Nach einem Vorfall Ende Oktober in Adlikon bei Regensdorf, bei dem ein Rottweiler mehrere Personen, darunter zwei Kinder, verletzt hatte, kam es Anfang Dezember in Winterthur zu einem weiteren Vorfall mit der gleichen Hunderasse. Ein fünfjähriges Kind erlitt dabei schwere Kopfverletzungen und musste operiert und hospitalisiert werden.

In der Hundeverordnung des Kantons Zürich sind seit 2009 Hunderassen der Rassetypenliste II aufgeführt, deren Zucht, Erwerb und Zuzug verboten sind. Rottweiler, deren kräftige Statur und starker Biss zu besonders schweren Verletzungen führen könnten, würden im Vergleich mit anderen Hunderassen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial darstellen, heisst es in der Mitteilung. Aus diesen Gründen werde auch der Rottweiler auf die Rassetypenliste II aufgenommen. Der Schritt war im Kantonsrat bereits gefordert worden.