Festnahme in DeutschlandWieder Drohungen und nicht freiwillig gestellt – deshalb wurde Brian verhaftet
Brians Festnahme in Deutschland erfolgte wegen Anstiftung zu schwerer Körperverletzung auf den sozialen Medien. Zuvor liess er die Frist der Behörden verstreichen.
Nach der Verhaftung von Brian Keller in Deutschland am Samstagabend hat sich die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich am Montagmorgen zum Fall geäussert. Hintergrund der internationalen Ausschreibung seien Brians Äusserungen auf den sozialen Medien in den vergangenen Tagen gewesen. Es bestehe der Verdacht auf versuchte Anstiftung zu schwerer Körperverletzung und auf Drohung, schreibt die Oberstaatsanwaltschaft auf Anfrage. Deswegen hätte sich Brian Keller bis vergangenen Dienstag freiwillig bei den Behörden stellen müssen.
Da er dies nicht getan hat, wurde er international zur Verhaftung ausgeschrieben. Nach umfangreichen Fahndungsmassnahmen sei er dann am vergangenen Samstag um 19.30 Uhr in Deutschland verhaftet worden. Angaben zum Ort der Verhaftung macht die Oberstaatsanwaltschaft nicht.
In einem Tiktok-Video, das in Deutschland aufgenommen und vor vier Tagen veröffentlicht wurde, erklärt Keller, dass er mit einem aus der Schweiz stammenden Tiktoker einen verbalen Schlagabtausch gehabt habe. Daraufhin habe dieser Keller bei der Polizei angezeigt, worauf die Staatsanwaltschaft für ihn wiederum U-Haft beantragt habe.
Brian Keller im Mai 2024 in Zürich verhaftet
Erst vor drei Wochen war Brian Keller unter Auflagen von Ersatzmassnahmen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Er musste sich einer psychologischen Therapie sowie einer sozialpädagogischen Begleitung unterziehen. Inwiefern er der Anordnung dieser Ersatzmassnahmen nachgekommen ist, ist unklar.
Seit dem Januar dieses Jahres führt die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen den 28-Jährigen ein Strafverfahren wegen des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit.
Im Mai 2024 soll Brian Keller zusätzlich dem Tiktoker namens Skorp808 mit mehreren Faustschlägen dreifach das Jochbein gebrochen haben. Darauf versetzte das Zwangsmassnahmengericht des Bezirksgerichts Zürich Brian Keller in Untersuchungshaft.
Die neuen Vorwürfe, die zur Verhaftung geführt hatten, werden auch im Rahmen des bereits laufenden Strafverfahrens gegen Brian Keller geprüft, schreibt die Oberstaatsanwaltschaft.
Bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt die Unschuldsvermutung.
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