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Medienkonferenz zu Corona-Lockerungen
«Nehmen gewisses Risiko in Kauf»: Bundesrat will Läden am 1. März wieder öffnen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. März sollen Läden (mit Maskenpflicht, Abstandhalten und Kapazitätsbegrenzungen) wieder öffnen können.

  • Dasselbe gilt für Museen, Lesesäle von Bibliotheken, die Aussenbereiche von Zoos und botanischen Gärten. Gastronomiebetriebe müssen weiterhin geschlossen bleiben.

  • Jugendliche bis 18 Jahre sollen wieder den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten nachgehen können. Auch Sport-und Freizeitanlagen sollen deshalb wieder ab 1. März öffnen.

  • Im Freien sollen private Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt sein.

  • Weitere Lockerungen sollen in einmonatigem Abstand folgen, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt.

  • Kritik an «Diktator» Berset schmettert das SVP-Duo Parmelin/Maurer mit deutlichen Worten ab.

  • Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone am 24. Februar definitiv über den ersten Öffnungsschritt entscheiden.

Reaktionen auf die Lockerungspläne des Bundesrats: Das sagen Parteien, Verbände und Epidemiologen.

Frage: Plan für höhere Fallzahlen?

Was wäre, wenn die Fallzahlen wieder ansteigen? Dank der Impfung wird die Entwicklung künftig wohl eine andere sein, erklärt Berset, es werde hoffentlich nicht mehr so viele Hospitalisierungen und Todesfälle geben, selbst wenn die Fallzahlen wieder hochgehen.

Wo man in ein oder zwei Monaten sei, könne man aber fast nicht wissen, das sei sehr schwierig. Man wisse immer noch zu wenig über die Varianten und diese neue Situation. Man müsse sehr genau schauen, wie sich alles entwickelt im März. Es könne nur gut gehen, wenn die Bevölkerung weiterhin mitmacht.

Frage: Schneller öffnen?

Es ist bereits warm, kann die Gastronomie nicht schneller öffnen und beispielsweise Getränke im Freien ausschenken, zum Beispiel schon Mitte März?

Nein, zwei Wochen reichen nicht, sagt Berset, man habe gemerkt, dass die 3 Wochen zwischen den Lockerungsschritten im Frühling 2020 nicht gereicht habe, deshalb sei es nicht sinnvoll, weniger Abstand zwischen den Schritten zu haben, sondern mehr. Im Gegensatz zu 2020 bringen nun die Mutationen noch mehr Risiko in die Lockerung, es sei eine andere Situation, weshalb die ganzen Massnahmen wie Abstand und Masken auch weiterhin eingehalten werden müssen.

Frage: Regionale Unterschiede?

In der Schweiz gibt es trotz unterschiedlicher Fallzahlen keine Unterscheidungen. Das gäbe eine problematische Konkurrenz, sagt Berset, dann gehen die Leute aus einem Kanton einfach alle in einen anderen Kanton, das habe man bereits früher gesehen und wollte man dieses Mal verhindern.

Frage: Was ist für 18-Jährige möglich?

Kann man nun Rockkonzerte für Jugendliche organisieren, fragt ein Journalist provokativ. Berset antwortet, man wolle den Jungen mehr ermöglichen, diese leiden sehr unter den Einschränkungen.

Für die genauen Möglichkeiten übergibt er an die juristische Fachperson, die auflistet, was nun möglich wäre: Bands, Chöre, Orchester: Solche Aktivitäten seien nun wieder möglich.

Frage: Restaurants

Wieso dürfen Coiffeurs öffnen, aber nicht Aussenbereiche von Restaurants?

Berset sagt, die Frage sei im Bundesrat auch besprochen worden. Wie schaffe man es zu öffnen, ohne zu viel Risiko einzugehen? Es gebe wissenschaftliche Evidenz, dass es in Innenräumen von Gastrobetrieben ein Risiko gebe. In der eigenen Wohnung dürfen sich maximal fünf Personen treffen, da sei es klar, dass man Restaurants nicht öffnen könne.

Eine andere Frage seien die Aussenbereiche. Ab März seien private Treffen von bis zu 15 Personen im Aussenbereich erlaubt, mit Abstandhalten. Das müsse man dann auch beobachten, wie das funktioniere. Bei der Gastronomie stelle sich aber eine andere Frage: Schaffen sie es, über die Runden zu kommen, wenn sie im März die Terrassen öffnen?

Letztes Jahr wurden die Restaurants anfangs Mai geöffnet und es gab viele Rückmeldungen von Gastronomen, die sagten, dass sie es so nicht schaffen würden. Wenn man nun den Restaurants sage, sie sollen im März durchkommen, indem sie Essen auf der Terrasse anbiete, nütze das wohl wenig.

Auch in den Skigebieten sei das Essen auf der Terrasse nicht erlaubt, betont Berset. Es gehe dabei auch um Gleichbehandlung. Erlaubt sei Take-away, das bedeute, das Essen müsse mitgenommen werden, nicht vor Ort verzehrt. Man müsse sich an die Regeln halten und die Stabilisierung der Regeln nun nicht gefährden.

Kurzarbeit aus der Bundeskasse

Die Kurzarbeitsentschädigungen sollen neu aus der Bundeskasse gezahlt werden, damit die Arbeitslosenkasse nicht noch mehr belastet wird, sagt Maurer.

Die Arbeitslosenkasse sei bereits verschuldet durch die Kurzarbeit; die Bundeskasse soll nun also 6 Milliarden übernehmen, das sei im Nachtragskredit enthalten.

Rückwirkend auf Dezember sollen auch Kulturschaffende ins Programm aufgenommen werden. Bisher waren es nur Kulturbetriebe. Die Detailverordnung werde am 5. März verabschiedet, da zuerst die Kantone noch mitreden dürfen.

Auch mit den Finanzdirektoren der Kantone gebe es noch separate Absprachen und dann müsse auch berücksichtigt werden, wie lange der Lockdown noch weiter geht. Je nachdem müsse dann nochmals aufgestockt werden. Damit schliesst Maurer und die Journalisten können nun Fragen stellen.

Maurer: Verdoppelung innert 2 Wochen

Nun geht es ums Geld, Finanzminister Ueli Maurer übernimmt. Es gibt weniger Steuereinnahmen, das mache ihm Sorgen. Da müsse man die künftige Entwicklung genau verfolgen. Das Jahr 2020 schliesse mit einem Defizit von 15,8 Milliarden Franken, unter dem Strich seien es rund 10 Milliarden.

Stand heute erwartet Maurer wegen Nachtragskrediten von fast 15 Milliarden Franken für das Jahr 2021 ein Defizit von 22 Milliarden Franken, das sind gerade ziemlich viele Milliarden, die der Finanzminister hier aufzählt.

Nun geht es um die Härtefallmassnahmen. Diese sollen aus dem Covid-Gesetz genommen werden, damit dort nicht bei jeder Aufstockung eine Gesetzesänderung vorgenommen werden müsse. Leider musste man die Summe der Härtefallmassnahmen nun bereits wieder verdoppeln, innerhalb von zwei Wochen, sagt Maurer.

Mittlerweile sind es 10 Milliarden Franken, davon 6 für KMU. Die Kantone sollen 30 Prozent davon bezahlen, wollen aber nur 20 Prozent übernehmen – das werde im Parlament wohl noch für Diskussionen sorgen, so Maurer.

2. Schritt am 1. April

Der 24. März sei ein wichtiges Datum für den zweiten Öffnungsschritt, sagt Berset, dann wird über die Lockerung vom 1. April entschieden, anhand von vier Kriterien:

Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent,

die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 25 Prozent

die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen

und die 14-Tages-Inzidenz am 24. März soll nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März.

Das seien die Pläne, man schaue sich alle Kriterien in der Kombination an, um die nächsten Entscheide zu treffen.

Am 1. April soll es dann Erleichterungen für die Gastronomie geben und für Veranstaltungen oder Sport in Innenbereichen. Berset sagt, er sei sich bewusst, dass nun manche Leute enttäuscht seien, insbesondere die Restaurants haben sich auf den 1. März wohl mehr erhofft. Der Gesundheitsminister betont aber, dass die nun vorgeschlagene Öffnung aufgrund der Mutationen bereits riskant sei.

Dem Bundesrat sei bewusst, dass die Krise den Menschen viel abverlange und viel Leid verursache. Nun verbessere sich die Situation, man habe nun Perspektiven und könne langsam, vorsichtig, vernünftig lockern. Wenn man gut aufpasse, gebe es auch über den 1. April hinaus weitere Öffnungen.

Lockerung vom 1. März

Der Gesundheitsminister verliest nun den ersten Öffnungsschritt. Der Bundesrat schlägt vor, dass ab dem 1. März alle Läden wieder öffnen können. Ebenfalls sollen Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken wieder ihre Tore öffnen können. Zudem sollen Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen im Aussenbereich wieder zugänglich sein, namentlich Zoos, botanische Gärten und Erlebnisparks.

Die Anzahl der Kundinnen und Kunden muss beschränkt werden. An allen Orten gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln.

Im Freien plant der Bundesrat weitere Lockerungen: So sollen private Veranstaltungen mit maximal 15 Personen wieder möglich sein. Ebenso sollen Sportanlagen wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien wieder öffnen dürfen. Hier gelten neben Kapazitätsbeschränkungen ebenfalls Maskentragpflicht oder Abstandhalten. Erlaubt sind jeweils nur Gruppen von maximal fünf Personen; Wettkämpfe und Veranstaltungen sind im Erwachsenen-Breitensport weiterhin nicht erlaubt.

Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gelten bereits heute im Sport- und Kulturbereich gewisse Erleichterungen. Der Bundesrat möchte die Altersgrenze nun auf 18 Jahre anheben und die erlaubten Sport- und Kulturangebote ausweiten. Zudem sollen Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder zugänglich sein.

In Innenbereichen bleibt die Regel aber bei maximal 5 Personen, schliesst Berset.

Berset: Den Jungen mehr ermöglichen

Ab März will der Bundesrat ständig eine Abwägung zwischen Risiko und Öffnung vornehmen, um über weitere Öffnungsschritte zu entscheiden. Für den 1. März waren deshalb vor allem möglichst risikoarme Aktivitäten im Vordergrund. Zudem ging es auch um wirtschaftliche und soziale Aspekte, vor allem um den Jungen etwas mehr zu ermöglichen.

Im Frühling habe man festgestellt, dass der 3-Wochen-Rhythmus zu kurz war, das reichte nicht, um die Auswirkungen festzustellen. Deshalb gibt es nun den 4-Wochen-Rhythmus, schliesslich müsse der Bundesrat nun auch immer die Kantone zu den Lockerungen befragen, sagt Berset. Mit der Ethikkommission werden die Massnahmen auch auf die Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft besprochen, erwähnt Berset.

Lesen Sie dazu auch: Weshalb Jugendliche am stärksten unter Corona leiden.

Berset: Jojo-Effekt vermeiden

Nun übernimmt Gesundheitsminister Alain Berset. Die Anstrenungen der letzten Wochen und Monate zahle sich nun aus, die Bevölkerung war diszipliniert, insbesondere über Weihnachten und den Jahreswechsel, lobt der SP-Bundesrat. Die Lage an der Spitalfront habe sich entschärft, die Impfungen schreiten voran.

Die Massnahmen in der Schweiz seien weniger einschneidend als im Ausland und nun können diese sogar gelockert werden. Das brauche das Land, um wieder mehr Sport treiben zu können, mehr Freizeitmöglichkeiten zu haben und eine Perspektive zu haben. Aber: «Wir müssen weiterhin vorsichtig sein».

Der Bundesrat habe beschlossen, ein Risiko einzugehen mit dem ersten Öffnungsschritt, denn die Lage sei weiterhin fragil, die Fallzahlen könnten sich anfangs März wieder erhöhen. Deshalb erfolgt die Lockerung schrittweise, um einen Jojo-Effekt bei den Fallzahlen zu vermeiden.

Testen, Testen, Testen

Parmelin wiederholt das Mantra der Pandemie: Testen, testen, testen. Dazu kommt neuerdings: Impfen, impfen, impfen. So könne man langsam wieder öffnen und den Zusammenhalt der Gesellschaft wahren.

Parmelin: Licht am Ende des Tunnels

Eine vollkommene Öffnung ist nicht realistisch und wäre gefährlich, sagt Bundespräsident Guy Parmelin zu Beginn der Medienkonferenz und schmettert damit die Forderung seiner SVP direkt ab.

Die bisher erzielten Fortschritte würden damit verloren gehen. Man sehe aber Licht am Ende des Tunnels, weshalb der Bundesrat den Kantonen vorsichtige Öffnungsschritte ab dem 1. März vorschlagen will.

Zu den Lockerungen kommen umfangreiche Unterstützungmassnahmen, mehr Geld für Härtefälle, für Kurzarbeit und für Corona-Tests. Kurzarbeit ist nun maximal 24 Monate lang möglich.

Worte an die Jugendlichen: «Halten Sie bitte durch»

Zahlreiche Menschen werden von den Entscheiden enttäuscht sein, sagt Parmelin. Sie hätten mehr erwartet und er verstehe die Enttäuschung. Vor allem für die junge Generation sei die Zeit hart und der Bundespräsident will sich deshalb für einmal direkt an sie wenden. Es gebe bei ihnen viele Sorgen, aber die Jungen seien auch erfinderisch und finden neue Formen der Interaktion, lobt Parmelin. Die Erfahrungen der Pandemie werde sich in unser aller Leben niederschlagen. Halten Sie bitte durch, sagt Parmelin der Jugend und dann werde man hoffentlich eine schlagkräftige Generation heranwachsen sehen.

Der Bundespräsident zitiert nun John F. Kennedy: «Denken Sie nicht daran, was der Staat für Sie tun kann, sondern auch daran, was Sie für den Staat tun können». Er fordert die Bevölkerung auf, durchzuhalten, sich impfen zu lassen, sich an die Massnahmen zu halten.

Lesen Sie dazu auch: Die 2. Welle trifft Junge hart.

Härtefallgelder werden auf zehn Milliarden Franken verdoppelt

Der Bund erhöht die Hilfen für Härtefälle in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie von fünf auf zehn Milliarden Franken. Zudem soll der Bund auch im Jahr 2021 die Kosten der Kurzarbeitsentschädigungen übernehmen.

Von den zehn Milliarden Franken sind sechs Milliarden für kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu fünf Millionen Franken vorgesehen. Davon übernimmt der Bund 70 Prozent (4,2 Milliarden Franken), die Kantone müssen die restlichen 30 Prozent übernehmen.

Drei Milliarden sind für grössere, oft schweizweit tätige Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als fünf Millionen Franken vorgesehen. Die Beiträge an diese Unternehmen werden vollständig vom Bund finanziert, wobei die Kantone weiterhin die Gesuche abwickeln sollen. Der Bund wird für diese Beiträge national verbindliche Regelungen festlegen.

Schliesslich erhöht der Bundesrat die bestehende Bundesratsreserve für besonders betroffene Kantone um 250 Millionen auf 1 Milliarde Franken auf. Die Regierung will zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, wie die Reserven verteilt werden.

Die Medienkonferenz beginnt

An der Medienkonferenz zur Bundesratssitzung geben Bundespräsident und Wirtschaftsminister Guy Parmelin, Gesundheitsminister Alain Berset und Finanzminister Ueli Maurer Auskunft.

Läden, Museen, Zoos, Sport-und Freizeitanlagen öffnen am 1. März

Der Bundesrat schlägt den Kantonen eine schrittweise Öffnung ab dem 1. März vor. Als erstes sollen Aktivitäten mit geringem Übertragungsrisiko ermöglicht werden, wie der Bundesrat in einer Medienmitteilung schreibt. Bei günstiger Entwicklung und höherer Durchimpfungsrate sollen daraufhin sukzessive weitere Aktivitäten zugelassen werden. Die weiteren Öffnungsschritte folgen im Abstand von jeweils einem Monat, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt. Damit bleibt zwischen den Schritten genügend Zeit, um die Entwicklung zu beobachten.

1. März: Läden, Museen, Zoos, Sport

In einem ersten Öffnungsschritt sollen ab 1. März alle Läden wieder öffnen können. Die Anzahl der Kundinnen und Kunden muss beschränkt werden. Die Kapazitätsbegrenzungen gelten auch für Einkaufszentren als Ganzes.

Ebenfalls sollen Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken wieder öffnen können. Zudem sollen Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen im Aussenbereich wieder zugänglich sein, namentlich Zoos, Botanische Gärten und Erlebnisparks. An all diesen Orten gelten Maskenpflicht, Abstandhalten und Kapazitätsbegrenzungen.

Ebenso können Sportanlagen wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien wieder öffnen. Hier gelten neben Kapazitätsbeschränkungen Maskentragpflicht oder Abstandhalten, erlaubt sind jeweils nur Gruppen von maximal fünf Personen; Wettkämpfe und Veranstaltungen sind im Erwachsenen-Breitensport nicht erlaubt.

Im Freien sollen schliesslich private Veranstaltungen mit maximal 15 Personen wieder möglich sein.

Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gelten bereits heute im Sport- und Kulturbereich gewisse Erleichterungen. Der Bundesrat möchte die Altersgrenze nun auf 18 Jahre anheben und die erlaubten Sport- und Kulturangebote ausweiten. Zudem sollen Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder zugänglich sein.

Zudem wurden die Einreiseregeln angepasst. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht bei der Einreise ausgenommen. Zudem müssen Personen, die sich aus geschäftlichen Gründen nur kurz in der Schweiz aufhalten, wie zum Beispiel Lastwagenfahrende, kein Einreiseformular ausfüllen. Neben PCR-Tests sind neu auch Schnelltests als Nachweis für die Einreise zugelassen.

Gastronomiebetriebe müssen weiterhin geschlossen bleiben. Öffnen dürfen nur Take-Aways, Schul- und Betriebskantinen sowie Hotelrestaurants für Hotelgäste. Auch Lieferdienste bleiben erlaubt.

Die Homeoffice-Pflicht gilt weiterhin. Wo Homeoffice nicht oder nur zum Teil möglich ist, gilt in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält.

So wurde entschieden

Ausschlaggebend für eine frühe Öffnung ist zum einen, ob bei einer bestimmten Aktivität eine Maske getragen werden kann und Abstandhalten möglich ist. Zum anderen zählen situationsspezifische Aspekte wie die Anzahl der Personen sowie ob eine Aktivität drinnen oder draussen stattfindet und wie stark man sich dabei bewegt. Der Bundesrat berücksichtigt aber auch, welche Massnahmen aus gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Perspektive besonders belastend sind, etwa für junge Menschen, heisst es in der Medienmitteilung.

1. April: Restaurantterrassen, Kultur und Sport drinnen

Am 1. April soll ein zweiter Öffnungsschritt erfolgen. Vorgesehen wären zum Beispiel, Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in eng begrenztem Rahmen wieder zu ermöglichen, ebenso Sport in Innenräumen oder die Öffnung von Restaurantterrassen. Voraussetzung dafür ist, dass die epidemiologische Lage dies zulässt.

Die Kriterien für den 1. April

Bei seinem Öffnungsentscheid orientiert sich der Bundesrat an Richtwerten: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 25 Prozent und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen, und die 14-Tages-Inzidenz am 24. März soll nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März. Diese Richtwerte sind kein Automatismus. Der Bundesrat wird bei seinem Entscheid die Kombination dieser Richtwerte beurteilen.

Bundesrat beantragt Corona-Nachträge von 14,3 Milliarden Franken

Der Bundesrat beantragt dem Parlament weitere 14,3 Milliarden Franken zur Bewältigung der Corona-Krise. Die grössten zusätzlichen Beträge entfallen dabei auf Härtefallmassnahmen für Unternehmen, Kurzarbeitsentschädigung, Kosten für Corona-Tests und den Erwerbsersatz.

Insgesamt sollen die Mittel für Härtefallmassnahmen von 2,5 auf 10 Milliarden Franken aufgestockt werden. Der Anteil des Bundes erhöht sich damit auf 8,2 Milliarden Franken. Dies bedingt einen Nachtrag zum Budget 2021 von 6,3 Milliarden Franken, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am Mittwoch mitteilte.

Für die Kurzarbeitsentschädigung will der Bundesrat weitere zusätzliche 6 Milliarden Franken bereitstellen.

Die ambulant durchgeführten Corona-Tests schlagen mit zusätzlich knapp 990 Millionen Franken zu Buche.

Die Ausgangslage

Der Bundesrat diskutiert heute über die Frage, wie die Schweiz aus dem zweiten Lockdown herauskommen soll. Auf dem Tisch liegen radikale Forderungen von Wirtschaft und einzelnen Parteien, welche die bis Ende Februar gültigen Massnahmen sofort aufheben wollen. Auch Kantone machen sich für Öffnungsschritte stark und selbst der Epidemiologe Marcel Tanner plädiert für einzelne Lockerungen.

Auf der anderen Seite warnen Experten vor zu hastigen Öffnungen, weil die Virusmutationen aus Grossbritannien, Südafrika und Brasilien in der Schweiz erst gerade überhand nehmen – es sei noch zu früh, um die Auswirkungen abschätzen zu können.

Klar ist, dass der Bundesrat heute einen Öffnungsplan vorlegen muss. Die Bevölkerung ist Corona-müde und braucht eine Perspektive für die nächsten Monate, darüber sind sich alle Experten und Parteien einig. Andere Länder versuchen mit kreativen Ideen, den Bewohnerinnen und Bewohnern ein Stück Freiheit zurückzugeben.

Wie Blick.ch berichtet, will die Landesregierung die Schweiz im Monatsrhythmus aus dem Lockdown führen. Der Öffnungsmechanismus soll greifen, sofern die Fallzahlen dies zulassen. Im Freien soll dabei vorerst mehr möglich sein, als in Innenbereichen.

Museen und Zoos ab 1. März wieder offen?

Am 1. März könnte es damit beispielsweise erste Erleichterungen an Orten geben, wo immer Masken getragen werden können und genügend Abstand eingehalten wird – beispielsweise in Museen oder Zoos. Auch Sport im Aussenbereich könnte ermöglicht werden.

Unbediente Sitzplätze vor Restaurants?

Zur Debatte steht auch die Öffnung von Restaurants in Aussenbereichen. Unbediente SItzplätze für Take-away-Gerichte werden heute bereits in einigen Kantonen toleriert, obwohl dies gegen Bundesrecht verstösst. BAG-Vertreter Patrick Mathys hält eine solche Lösung für denkbar, allerdings gibt es auch mahnende Stimmen. Beginnt es zu regnen, suchen alle Gäste einen Unterstand, drängen vermutlich auch ins Restaurant und könnten Abstände nicht mehr einhalten.

Darf man sein Take-Away-Essen bald wieder auf den Bänken und Tischen vor dem Restaurant verspeisen? Die Temperaturen würden derzeit wieder eher dafür sprechen.

Läden mit strengen Schutzkonzepten?

Auch für den Handel werden Lockerungen diskutiert, möglicherweise bereits ab 1. März. Dafür soll es strenge Schutzkonzepte geben, die Rede ist beispielsweise, dass nur einzelne Kunden zu vorreservierten Zeiten eingelassen werden sollen. Der Gewerbeverband schlägt zudem einen Outdoorverkauf vor. Wann es Erleichterungen für Läden gibt und unter welchen Bedingungen, ist allerdings noch völlig offen.

Denn Schutzkonzepte können eine Ansteckung mit dem Coronavirus nicht zwingend verhindern, gibt Patrick Mathys vom BAG zu bedenken. Wäre das der Fall, wäre die Pandemie wohl bereits beendet. Deshalb sei eine Öffnung von Restaurants und Läden nicht bedenkenlos möglich, nur weil es Schutzkonzepte gebe.

Versammlungen mit bis zu 15 Personen?

Gemäss Blick.ch könnte auch das Versammlungsverbot für mehr als 5 Personen ab 1. März etwas aufgeweicht und wieder auf 15 Personen erhöht werden. Was das für die 5-Personen-Regel in Wohnungen bedeutet, die Besuche in anderen Haushalten derzeit erschwert, ist noch nicht klar.

Verdoppelung der Härtefallgelder?

An der Medienkonferenz, deren Zeitpunkt noch nicht bekannt ist, soll auch Finanzminister Ueli Maurer eine Erhöhung der Härtefallgelder vorstellen. Diese könnten von derzeit 5 auf 10 Milliarden Franken verdoppelt werden.

Die Protagonisten

An der Medienkonferenz zur Bundesratssitzung geben Bundespräsident und Wirtschaftsminister Guy Parmelin, Gesundheitsminister Alain Berset und Finanzminister Ueli Maurer Auskunft.

Die gleichen Herren sind wieder gefragt: Ueli Maurer (SVP), Guy Parmelin (SVP) und Alain Berset (SP) müssen die Entscheide ihres Gremiums der Schweiz erklären.

Die Zahlen

Seit dem Höhepunkt der zweiten Welle Anfang November sinken die Corona-Fallzahlen in der Schweiz kontinuierlich. Dem BAG sind am Dienstag innerhalb von 24 Stunden 1075 neue Coronavirus-Ansteckungen gemeldet worden. Gleichzeitig registrierte das BAG 35 neue Todesfälle und 62 Spitaleinweisungen. An Dienstagen rund um Weihnachten wurden knapp viermal höhere Zahlen vermeldet: bis zu 4275 Fälle, 220 Hospitalisierungen und 131 Todesfälle.

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Die Positivitätsrate für die vergangenen zwei Wochen lag bei 5,3 Prozent. Die Reproduktionszahl R lag vor rund zehn Tagen bei 0,88 – das BAG strebt eine Zahl unter 0,8 an. Mutierte Varianten wurden bisher in 6230 Fällen nachgewiesen.

Hier geht es zu unserem Dashboard mit allen Zahlen zur Pandemie.

Impfkadenz nimmt zu

Die Schweiz kommt nun in eine Region mit Zahlen wie auf dem Höhepunkt der ersten Welle. Allerdings wird nun viel mehr getestet. Zudem steht mit der Impfung ein weiteres Mittel im Kampf gegen die Pandemie zur Verfügung.

Letzte Woche wurden laut dem BAG über 127'000 Impfungen durchgeführt, 29 Prozent mehr als in der Vorwoche. Insgesamt wurden bis am Sonntag 541'231 Impfungen vorgenommen. Rund 100'000 Personen haben bereits zwei Impfungen erhalten.

Hier geht es zur grossen Übersicht mit allen aktuellen Impfzahlen.

/anf