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Radarkontrollen über Ostertage
Basel, Zürich, Berner Jura: Polizei zieht Raser aus Verkehr

Ein Polizist misst die Geschwindigkeit von Verkehrsteilnehmern. (Archivbild)
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Ein paar Auto- und Töfffahrer haben an Ostern gefährlich stark auf die Tube gedrückt. Mindestens fünf mutmassliche Raser zogen Polizisten in mehreren Kantonen aus dem Verkehr. Mehrere Fahrzeuge wurden beschlagnahmt.

Einem 23-jährigen Töfffahrer, der am Donnerstagabend mit 102 Kilometern pro Stunde (km/h) durch Basel raste, droht eine Freiheitsstrafe zwischen einem und vier Jahren, wie die Kantonspolizei Basel-Stadt mitteilte. Erlaubt gewesen wären an der Messstelle an der Hafenstrasse lediglich 40 km/h.

Dem 23-Jährigen wurden der Töff-Lernfahrausweis sowie der Führerausweis für sämtliche zuvor erlangten Kategorien an Ort und Stelle entzogen. Das Motorrad wurde sichergestellt.

Im Kanton Zürich raste ein 19-jähriger Autofahrer am Samstag mit 130 Kilometern pro Stunde (km/h) durch Schlieren. Erlaubt gewesen wären in dem Innerortsbereich 60 km/h. Die Polizei nahm dem Kosovaren den Führerausweis ab. Auch er muss sich bei der Staatsanwaltschaft wegen eines mutmasslichen Raserdelikts verantworten.

In Ausserrhoden gingen der Polizei bei Tempokontrollen über Ostern gleich zwei mutmassliche Raser ins Netz. Der 25-jährige Autofahrer passierte am Freitag in Stein AR die Messstelle mit 158 km/h, fast doppelt so schnell wie die erlaubten 80 km/h.

Am Sonntag brauste ein 48-jähriger Motorradfahrer in Urnäsch AR mit 146 km/h an der Messstelle vorbei, ebenfalls ausserorts. Die Ausserrhoder Polizei beschlagnahmte die Fahrzeuge der beiden Männer.

In Tramelan im Berner Jura blitzte die Polizei am Sonntag einen 19-jährigen Autofahrer, der mit 158 km/h an einer Kontrollstelle vorbei fuhr. Auf der A13 in Andeer GR erwischte die Polizei ebenfalls am Sonntag einen 21-Jährigen mit 63 km/h zu viel auf dem Tacho. Erlaubt gewesen wären 80 km/h.

Raser-Straftatbestand seit 2013

Den Raser-Straftatbestand gibt es seit Anfang 2013. Wer als Raser gilt, hängt von der gültigen Höchstgeschwindigkeit ab. Als Raser gilt beispielsweise, wer innerorts bei Tempo 50 km/h mindestens 50 km/h zu schnell fährt. In einer Dreissigerzone gilt als Raser, wer mindestens 40 km/h zu schnell fährt.

Bei einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h rast, wer mindestens 60 km/h zu schnell oder bei einer Höchstgeschwindigkeit von über 80 km/h – etwa auf Autobahnen – mindestens 80 km/h zu schnell unterwegs ist. Wer beim Rasen erwischt wird, ist seinen Führerausweis für mindestens zwei Jahre los.

SDA/oli