Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

SRG verkündet
Diese vier Regeln gelten für Public Viewings am Eurovision Song Contest

Luftansicht einer Bühne mit leuchtendem Schweizer Kreuz und Herzen in rotem Licht.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Der Eurovision Song Contest (ESC) in Basel rückt näher. In weniger als 90 Tagen steigt der grösste Musikwettbewerb der Welt in der Schweiz. Über 100 Millionen Menschen werden den Event weltweit verfolgen.

Die Rückkehr des ESC in die Schweiz dürfte viele Musikbegeisterte und Partygänger an Public Viewings ziehen. Ob in Bars, unter freiem Himmel oder in anderen Eventlocations: Für die öffentlichen Übertragungen in der ganzen Schweiz gibt es bestimmte Regeln. Die SRG teilt diese am Mittwoch mit.

Anmelden

Diese Regel gilt ab Public Viewings mit mehr als 300 Personen. Diese müssen im Voraus bei der SRG SSR angemeldet werden. Die Registrierung erfolgt online unter Eurovision-basel.ch.

«Eine Registrierung bringt zahlreiche Vorteile», kündigt die SRG an. Das Public Viewing wird so innerhalb von 10 Tagen auf der Website der Stadt Basel zum Eurovision Song Contest 2025 gelistet und erhält damit mehr Aufmerksamkeit.

«Somit wird das Public Viewing auch Teil des grössten Musikfestes Europas», so die Mitteilung.

Freier Eintritt

«Wichtig ist, dass der Eintritt für die Gäste kostenlos bleibt», schreibt die SRG weiter. Unabhängig von der Grösse der Veranstaltung, da der ESC für alle zugänglich sein soll.

Copyright beachten

«Das Branding und Naming darf nicht verwendet werden», schreibt die SRG kurz und knapp. Übersetzt heisst das: Das ESC-Logo, das Motto, die Schrift und weitere Merkmale der Marken ESC und SRG dürfen nicht übernommen werden.

Sonstige Vorschriften gelten weiterhin

Veranstalter müssen lokal geltende Vorschriften wie Lautstärkeregelungen und eventuelle Bewilligungen für Gastronomie und Technik berücksichtigen. Auch die Suisa-Vergütungen dürfen nicht vergessen gehen: Die Lizenz wird benötigt, wenn urhebergeschützte Musik öffentlich gespielt wird.

Die Registrierungen bei der SRG für Public Viewings sind ab sofort offen.