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Leserfragen zum Arbeitsrecht
Darf mich der Chef zwingen, Ferien zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beziehen?

Zwei Personen essen unter einem Regenschirm am See während des Montreux Jazz Festivals, 30. Juni 2023.
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Darf mich der Chef verpflichten, Ferien zu beziehen?

Das Geschäftsjahr beginnt bei uns im Oktober. Nun habe ich auf Ende Jahr gekündigt und schon einen grossen Teil meines Ferienguthabens bezogen. Darf mich die Arbeitgeberin trotzdem verpflichten, während der Betriebsferien über Weihnachten weitere Ferien zu beziehen?

Die Arbeitgeberin darf anordnen, wann Ferien zu beziehen sind. Dabei muss sie aber persönliche Wünsche und Ansprüche von Angestellten so weit wie möglich berücksichtigen. In Ihrem Fall geht es um Betriebsferien über die Weihnachtstage. Betriebsferien über die Weihnachtstage sind üblicherweise schon längere Zeit bekannt und deshalb für Angestellte gut planbar. «Deshalb darf die Arbeitgeberin erwarten, dass Angestellte diese auch beziehen», sagt Anina Kuoni, Fachanwältin Arbeitsrecht in Basel. 

Das Besondere in Ihrem Fall ist, dass Ihr Ferienguthaben bereits aufgebraucht ist. Damit Ihre Arbeitgeberin Ihnen für diesen zusätzlichen Ferienbezug entsprechend den Lohn kürzen darf, braucht es laut Kuoni grundsätzlich eine entsprechende Vereinbarung im Vertrag oder im Personalreglement. 

Muss ich an einem ausserkantonalen Feiertag freinehmen?

Ist es zulässig, wenn ein Arbeitgeber an einem ausserkantonalen Feiertag betriebsfrei macht und die Angestellten zwingt, einen Ferientag zu beziehen?

Ja, das ist grundsätzlich erlaubt, weil der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Ferienbezugs anordnen darf. Das kann beispielsweise bei einem Unternehmen mit einem Hauptsitz in einem anderen Kanton ein Thema sein. Wenn die Firmenzentrale aufgrund eines kantonalen Feiertags geschlossen ist, macht es möglicherweise Sinn, auch bei Niederlassungen in anderen Kantonen auf die Arbeit zu verzichten. Das darf die Firma verlangen. Möglicherweise ist das sogar im Arbeitsvertrag oder im Personalreglement so vereinbart worden.