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Antworten zum Tierrecht
Darf ein gesundes Haustier eingeschläfert werden?

Auch bei herzigen Hunden und Büsis stellen sich für die Halterin oder den Halter immer wieder rechtliche Fragen.
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Darf ein Tierarzt ein gesundes Tier einschläfern, wenn der Besitzer das wünscht?

Das ist prinzipiell erlaubt. Wenn also jemand etwa während der Pandemie ein Haustier erworben hat und damit überfordert ist, dann ist es streng genommen nicht gesetzeswidrig, es einschläfern zu lassen. Denn gemäss Gesetz ist das Tier eine Sache – wenn auch eine atypische Sache. Ein Tierarzt kann das aber ablehnen. Und gewiss gibt es humanere Lösungen als das Einschläfern, so etwa die Übergabe an ein Tierheim. 

Was kann ich gegen fremde Katzen unternehmen, die auf meinem Grundstück ihr Geschäft erledigen?

Sie dürfen die Katzen verscheuchen. Aus rechtlicher Sicht ist dabei einzig massgebend, dass Sie verhältnismässig vorgehen. Wenn Sie der Katze zurufen oder ein Papierknäuel werfen, so ist das unproblematisch. Nicht erlaubt ist aber, mit grösseren Steinen gezielt nach dem Tier zu werfen oder es gar mit einem Gewehr abzuschiessen. Wenn Sie das Tier verletzen oder quälen, drohen strafrechtliche Folgen – unter anderem wegen Sachbeschädigung. 

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Welche rechtlichen Folgen hat es, wenn mein Hund ein Kind schwer verletzt?

Das ist ein leidiges Thema. In diesem Fall sind verschiedene rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Erstens kann das für den Tierhalter strafrechtliche Folgen haben. Er ist für die Tat verantwortlich, wie wenn er sie selber begangen hätte. Es ist also damit zu rechnen, dass die Staatsanwaltschaft gegen die verantwortliche Person vorgeht. Zweitens gibt es eine Tierhalterhaftung. Die Besitzerin oder der Besitzer des Hundes muss den entstandenen Schaden bezahlen. Und das selbst ohne Verschulden. Das kann sehr teuer werden, wenn für den Hund keine Haftpflichtversicherung vorliegt. Und drittens würde die Staatsanwaltschaft das kantonale Veterinäramt informieren. Dieses Amt kann verschiedene Massnahmen ergreifen. Es kann den Hund einer Wesenskontrolle unterziehen, allenfalls ein Tierhaltungsverbot aussprechen und im schlimmsten Fall sogar anordnen, dass der Hund eingeschläfert wird. 

Kann ich mich gegen die Anordnung wehren, meinen Hund einzuschläfern?

Eine Halterin oder ein Halter kann mit einer Beschwerde bei Gericht einen solchen Entscheid anfechten. Es ist sogar ein Weiterzug bis ans Bundesgericht möglich. Ich kann verstehen, wenn Besitzer mit der Tötung des lieb gewonnenen Haustiers nicht einverstanden sind. Ein Erfolg ist allerdings fraglich. Denn eine solche Anordnung erfolgt in aller Regel nicht leichtfertig. 

Der Berner Universitätsprofessor Peter V. Kunz hat das erste Übersichtswerk zum Tierrecht in der Schweiz geschrieben.

Darf ich einen fremden Hund verletzen oder töten, wenn er mein Kind angreift?

Es kommt darauf an, ob die Verhältnismässigkeit gewahrt bleibt. Bei einem gefährlichen Angriff sind auch heftige Abwehrmassnahmen erlaubt. In einem bekannten Fall hat ein Mann zwei Bernhardinerhunde erschossen, die jemanden angegriffen haben. Die grossen Hunde waren eine unmittelbare Gefahr, weshalb das Gericht die Tötung als angemessen beurteilte. Bei der Verletzung oder Tötung eines Hundes macht man sich allenfalls wegen Sachbeschädigung strafbar. Aber für jede Straftat kann es Rechtfertigungsgründe geben. Rechtsexperten sprechen da von Notwehr oder Notstand. Es gibt jedoch auch den Notwehrexzess: Wird bei der Abwehr ein harmloser kleiner Hund getötet, drohen also durchaus strafrechtliche Konsequenzen. 

Kann man sich als Halter mit einem Schild, das vor dem Hund warnt, von Haftung befreien?

Wenn jemand die Warnung missachtet und gebissen wird, dann liegt ein Selbstverschulden vor. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, hat die Warnung einen Einfluss auf die Bemessung des Schadenersatzes. Dieser wäre sicher tiefer oder könnte sogar ganz wegfallen. Die Halterin oder der Halter ist aber auch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ein Hund sozial erzogen wird und keine Menschen beisst. 

Eine Nachbarin zerschneidet im Gemüsegarten Schnecken. Darf sie das?

Das Schweizer Tierschutzgesetz gilt – anders als in einigen anderen Ländern – nur für Wirbeltiere. Für wirbellose Tiere wie Schnecken gewährt das Gesetz also keinen Schutz. Ich halte das für nicht überzeugend. Denn Untersuchungen zeigen, dass auch wirbellose Tiere Vermeidungsverhalten zeigen. 95 Prozent aller Tiere sind wirbellos. Gäbe es auch für Schnecken einen Tierschutz, wäre das Zerschneiden Tierquälerei. Heute ist es aber straflos.

Inwieweit ist Füttern von fremden Katzen erlaubt?

Das kommt in der Praxis häufig vor. Mir ist auch ein Strafverfahren als Folge von Fremdfütterung bekannt. In diesem Fall übernachtet die Katze plötzlich bei der Nachbarin, die sie fütterte. Rechtlich ging es um Aneignung der Nachbarskatze, was mit einem Diebstahl vergleichbar ist. Die Frau wurde verurteilt. Bei der höheren Instanz kam es zwar zu einem Freispruch, doch der Fall zeigt, dass die Fremdfütterung juristische Folgen haben kann. Doch auch unabhängig von rechtlichen Aspekten sollte darauf verzichtet werden: Selbst gut gemeinte Fremdfütterung kann problematisch sein, da Tiere übergewichtig werden oder Nahrung erhalten, die sie nicht vertragen. 

Darf die Liegenschaftsverwaltung den Hund verbieten, obwohl im Mietvertrag nichts davon steht?

Es gilt immer die Vertragsfreiheit. Ein Vermieter darf also die Haltung von Hunden und anderen Tieren sowohl schriftlich als auch mündlich verbieten. Rechtlich problematisch wäre etwa, wenn in einem Haus ein Mieter Katzen halten darf und der andere nicht. 

Wer erhält die Hunde bei einer Scheidung? 

Im Streitfall können die Richter die Hunde jener Partei zusprechen, die eine bessere Unterbringung ermöglicht. Wenn etwa der Mann beruflich stark ausgelastet ist und die ehemalige Partnerin mehr Zeit hat, um sich um die Hunde zu kümmern, dann wird sie die Tiere erhalten. Leider gibt es kein Besuchsrecht für Tiere. Auch Alimentenzahlungen wie bei Kindern sind für Haustiere nicht geregelt, obwohl sich diese Fragen in der Praxis stellen. Solche Regelungen sollten in Scheidungskonventionen vereinbart werden.

Darf ich als Autofahrer bei einem Wildunfall das verletzte Tier töten, damit es nicht leidet?

Nein. Wer selber in einer solchen Situation ein Wildtier tötet, macht sich strafbar. Zudem unterschätzen Laien solche Fälle. Wer nicht vom Fach ist, kann nicht zuverlässig beurteilen, ob das Wildtier noch gerettet werden könnte. Zudem ist die Tötung nicht einfach. In solchen Fällen müssen Betroffene deshalb umgehend den Wildhüter oder die Polizei informieren. Die Wildhüter sind auf Pikett abrufbereit und in der Regel rasch vor Ort.

Dürfen fremde Tiere fotografiert werden?

Bei einem Wildtier ist das Fotografieren unproblematisch, da dieses niemandem gehört. Bei Haustieren und Nutztieren ist das Fotografieren ohne Zustimmung des Eigentümers hingegen grundsätzlich nicht erlaubt. Etwa in einem Stall betrifft das Fotografieren die Persönlichkeit des Landwirts, der die Tiere besitzt. Das ist ein Problem für Tieraktivisten. Denn ein heimliches Fotografieren gilt als eine Persönlichkeitsverletzung des Bauern und kann rechtliche Konsequenzen haben.