Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

«So nicht!»: Konsumenten ärgern sich
Anonymes Telefonmarketing für Krankenkassen ist nicht erlaubt

Trotz einer Branchenregelung zur Eindämmung von Telefonmarketing für Krankenversicherungen gibt es wieder zweifelhafte Anrufe. 
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Ein Leser erhielt zwei Telefonanrufe, bei denen es um den Abschluss einer neuen Krankenversicherung ging. Beim zweiten Anruf fragte er verwundert, warum das im ersten Telefonat klar zum Ausdruck gebrachte Nein nicht akzeptiert werde. Darauf wurde das Gespräch ohne Verabschiedung unterbrochen. Als der Leser zurückrief, erhielt er die Meldung, dass die verwendete Handynummer ungültig sei.

Das lästige Telefonmarketing für Krankenversicherungen ist seit Jahren ein Ärgernis. Auf Druck von Konsumentinnen und Konsumenten trat 2021 eine Branchenvereinbarung in Kraft, mit der sich die allermeisten Versicherer verpflichteten, gewisse Standards einzuhalten. Damit sollte die Zahl der lästigen Anrufe gesenkt werden.

Lucius Dürr von der zuständigen Aufsichtskommission ist optimistisch, dass dies gelingt. Er verweist auf ermutigende Zeichen: Die Zahl der gemeldeten Beanstandungen sei 2021 bereits deutlich zurückgegangen. Die überwiegende Mehrheit der Anbieter – zusammen vertreten sie 90 Prozent der Versicherten – hat sich der Branchenlösung angeschlossen.

Wie das aktuelle Beispiel zeigt, besteht aber immer noch Handlungsbedarf.

Beliebige Personen anrufen ist nicht erlaubt

Gemäss Branchenvereinbarung ist die Kaltakquise verboten. Das bedeutet, dass Versicherer oder ihre Vermittler nur Kundinnen und Kunden kontaktieren dürfen, mit denen entweder ein Vertragsverhältnis besteht oder in den vergangenen 36 Monaten bestanden hat. Anrufe an beliebige Personen sind also nicht erlaubt.

Zudem müssten die Vermittler bei der Finanzmarktaufsicht registriert sein. Ob diese Bedingung im vorliegenden Fall eingehalten wurde, ist zumindest fraglich. Denn wäre alles korrekt, müssten die Telefonate nicht von Handynummern aus erfolgen, die nicht zurückgerufen werden können.

Verwechslung bei Firmenname

Zweifelhaft ist schliesslich auch, dass sich die Anrufer im vorliegenden Fall als Vertreter der ISV ausgaben. Im Internet findet man unter ISV die «Interessengemeinschaft für sinnvolle Versicherungsgestaltung». Sie erhält derart viele Rückmeldungen von verärgerten Leuten, dass sie sich an prominenter Stelle auf ihrer Website davon distanziert. Denn die Firma hat mit den ungefragten Anrufen nichts zu tun. Telefonmarketing unter falschem Namen ist gemäss Branchenlösung auch nicht erlaubt. 

Wer solche Anrufe erhält, kann die Namen der Person, der Vermittlerin und der Versicherung verlangen. Ebenso Adressangaben und Rückrufnummer. Möglich ist auch, auf einer Zustellung des Angebots mit allen Angaben per Mail zu beharren. Dann lassen dubiose Anbieter in der Regel nichts mehr von sich hören. Und wer sich eine schlechte Lösung aufschwatzen lässt, kann innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung vom Vertrag zurücktreten.

Weitere Verschärfung per Gesetz

Die Vorgaben zur Eindämmung dieses Telefonmarketings sollen demnächst für allgemein verbindlich erklärt werden. Eine entsprechende Vorlage ist derzeit im Parlament hängig. Die Chancen stehen gut, dass auch der Ständerat noch zustimmt. Läuft alles nach Plan, dürfte eine entsprechende Gesetzesvorgabe 2024 in Kraft treten. Nach Einschätzung von Lucius Dürr dürfte das zu einem weiteren deutlichen Rückgang des Telefonmarketings führen, da dies eine grössere Tragweite hätte als die bisherige Branchenlösung.