Abstimmung vom 28. NovemberAlles, was Sie zur Justizinitiative wissen müssen
Was genau wollen die Befürworter der Vorlage? Warum halten die Gegner sie für undemokratisch? Das sind die wichtigsten Fakten und Artikel.
Die wichtigsten Artikel
Pro und Kontra: Soll die Schweiz die Justizinitiative annehmen?
Justizinitiative – Die wichtigsten Fragen und Antworten
Interview mit Ökonomin Margit Osterloh: «Das Los garantiert absolute Chancengleichheit»
Vater der Justizinitiative: Warum Adrian Gasser das System niederreissen will
«Apropos»-Podcast: Würde die Justizinitiative die Schweiz demokratischer machen?
Ausgangslage
Heute wählt das Parlament die Bundesrichterinnen und Bundesrichter alle sechs Jahre. Das Parlament achtet auf eine angemessene Vertretung der politischen Parteien. Es ist daran, das Wahlverfahren – unabhängig von der Justizinitiative – leicht anzupassen. Nach dem Willen der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) soll die Gerichtskommission zur Begleitung ihrer Auswahlverfahren künftig einen Fachbeirat einsetzen und beiziehen können.
Das will die Vorlage
Die Justizinitiative setzt auf grundlegend neue Pfeiler: Bundesrichter sollen künftig per Los bestimmt werden und bis fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters im Amt bleiben. Nur bei schweren Verletzungen der Amtspflicht oder Krankheit soll es ein Abberufungsrecht durch das Parlament geben. Die Auswahl der Kandidierenden soll durch eine neue Fachkommission erfolgen. Wie das Losverfahren aussehen könnte, lässt der Initiativtext offen. Es heisst einzig, dass die Amtssprachen angemessen vertreten sein müssen.
Die Befürworter
Kopf hinter dem Volksbegehren ist der Zuger Unternehmer Adrian Gasser. Die Initianten argumentieren, dass es heute in der Schweiz keine Gewaltentrennung gebe, weil Richterinnen und Richter den Parteien für das Bundesrichteramt Geld geben müssen. Damit werde die Judikative zum verlängerten Arm der Legislative. Mit der Abschaffung der Wiederwahl wollen die Initianten verhindern, dass das Parlament durch Abwahldrohungen politischen Druck auf die Justiz ausüben kann.
Die Gegner
Die Initiative hat einen schweren Stand: Der Nationalrat empfiehlt sie mit 191 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der Ständerat mit 44 zu 0 Stimmen zur Ablehnung. Laut den Parlamentsfraktionen hat sich das bestehende System bewährt. Die Wahl durch das Parlament verschaffe dem Verfahren demokratische Legitimität. Würden Bundesrichterinnen und Bundesrichter künftig per Los bestimmt, wäre das laut den Gegnern schädlich für die Demokratie. Gewählt würden nicht die fähigsten Personen, sondern die mit dem meisten Glück.
red
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