Abstimmung vom 24. NovemberSelbst bürgerliche Geschäftsmieter stimmen bei der Untermiete mit Jacqueline Badran
KMU sind von der Verschärfung bei der Untermiete stark betroffen. Der Verband der Geschäftsmieter warnt vor verheerenden Folgen.
- Untervermietungen sind im Gewerbe weit verbreitet und wichtig.
- Mit der geplanten Gesetzesrevision können sie auf zwei Jahre beschränkt werden.
- Der Verband der Geschäftsmieter warnt vor den Kostenfolgen der Verschärfung.
- Der Gewerbeverband unterstützt dagegen die Abstimmungsvorlage.
Man denkt nicht in erster Linie an Architekten, Coiffeusen und Psychotherapeuten, wenn man vom Untervermieten spricht. Die Geschäftsmieter standen bei der bisherigen Abstimmungsdebatte um die Mietvorlagen vom 24. November denn auch nicht im Zentrum. Aber für sie gehe es um viel, mahnt Armin Zucker, Vizepräsident des Verbands der Geschäftsmieter. Das Untervermieten sei nämlich im Gewerbe weit verbreitet und äusserst wichtig.
Ladengeschäfte vermieten einen Teil ihrer Verkaufsfläche weiter (Shop in Shop), Ärztinnen mieten sich in Praxisgemeinschaften ein, und Anwälte schliessen sich mithilfe der Untermiete zu Kostengemeinschaften zusammen. So könnten Unternehmen flexibel auf ihren Geschäftsgang reagieren, sagt Zucker. Dieser entwickle sich oft unerwartet. Mal läuft es besser, mal schlechter als erwartet. Entsprechend schwankt der Flächenbedarf.
Auch die Verbreitung von Homeoffice hat die Raumbedürfnisse verändert. «Viele KMU sind auf die Untermiete angewiesen», konstatiert Zucker. Der auf Mietrecht spezialisierte Anwalt hat vor über 30 Jahren den Verband der Geschäftsmieter gegründet. Heute zählt dieser 600 Mitglieder, wobei viele davon als Ketten mehrere Standorte betreiben. Etwa ein Drittel nutzt laut Zucker die Möglichkeit des Untervermietens und gibt ungebrauchte Flächen weiter. Das gilt nicht nur für Büroräume, sondern auch für Lager und Parkplätze.
Oft ist dies für Gewerbetreibende derart selbstverständlich, dass sie vergessen, erst die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Das wäre aber bereits heute Pflicht. Und wenn die Gesetzesrevision an der Urne angenommen wird, muss diese Information künftig zwingend schriftlich erfolgen.
Dies ist nicht die einzige Verschärfung. Besonders einschneidend ist laut Zucker, dass mit dem neuen Gesetz Untervermietungen verboten werden können, wenn sie länger als zwei Jahre dauern. «Selbst das Weitervermieten eines Parkplatzes könnte ein Vermieter untersagen», kritisiert der Anwalt. Laufzeiten von mehr als zwei Jahren seien bei Unternehmen aber üblich.
Gregor Rutz, Präsident des Hauseigentümerverbands, entgegnet: «Die Vermieter können langjährige Untermieten auch künftig erlauben.» Die Abstimmungsvorlage wolle vor allem Klarheit für die Untermieter schaffen, die heute zum Teil zu viel bezahlen müssten und dies gar nicht wüssten. «Wir wollen verhindern, dass Mieter ihre Untermieter über den Tisch ziehen», so Rutz.
Zucker wehrt sich derweil dagegen, dass das Untervermieten künftig vom Goodwill des Vermieters abhängen soll. Stattdessen müsse es weiterhin einen Anspruch darauf geben. Sonst würden sich Vermieter ihre Zustimmung etwas kosten lassen – vor allem unanständige Vermieter, von welchen es immer mehr gebe. Denn Geschäftsliegenschaften würden zunehmend von Investmentfirmen und institutionellen Investoren übernommen. «Und diese optimieren ihre Rendite», moniert der Geschäftsmieter-Anwalt.
«Man kann dies auch Erpressung nennen»
Komme die Gesetzesrevision durch, würden solche Vermieter argumentieren, man profitiere ja von der Untermiete und könne dadurch Kosten sparen. Also könne man gut etwas mehr bezahlen. Vom Standort abhängige Betriebe müssten dann wohl oder übel einlenken. «Man kann das auch Erpressung nennen», sagt Zucker.
Die Mitglieder des Verbands der Geschäftsmieter wählen laut ihrem Vizepräsidenten fast alle bürgerlich. «Am 24. November aber werden sie mit SP-Nationalrätin Jacqueline Badran stimmen und zweimal ein Nein zu den Mietvorlagen einlegen», ist Zucker überzeugt. Er sehe in der Gesetzesrevision nur Nachteile, keinen einzigen Vorteil.
Gregor Rutz dagegen ist überzeugt, dass die Reform mehr Rechtssicherheit schafft. «Dies kommt den Unternehmen entgegen», so der SVP-Nationalrat. «Das Gegenteil ist der Fall», protestiert Zucker. «Rechtssicherheit herrscht heute: Man weiss, dass man untervermieten darf, wenn man damit keinen Gewinn macht.» Mit dem neuen Gesetz gehe diese Gewissheit verloren. Stattdessen würden Geschäftsmieter vom Vermieter abhängig.
Auch das Erleichtern der Kündigung bei Eigenbedarf hält Zucker für «völlig unnötig». Die heutige Regelung, wonach es dafür einen «dringenden Eigenbedarf» braucht, habe sich bewährt. Die Rechtslage sei klar. Nun wolle das Parlament eine neue, komplizierte Formulierung einführen, bei der kein Mensch wisse, wie die Gerichte sie auslegen würden. «Damit öffnet man die Büchse der Pandora, statt für Rechtssicherheit zu sorgen», ärgert sich Zucker.
Der Schweizerische Gewerbeverband hingegen hat zu beiden Mietvorlagen die Ja-Parole beschlossen. «KMU gibt es auf beiden Seiten – auf jener der Mieter wie auch auf jener der Vermieter», sagt Direktor Urs Furrer. In der Abwägung habe sich das Gewerbeparlament für ein doppeltes Ja entschieden. Zumal damit Missbräuchen einen Riegel geschoben werden könne. Der Gewerbeverband werde sich aber auf die Kampagne für den Autobahnausbau fokussieren. Auch finanziell. Für die Mietvorlagen habe man kein Geld gesprochen.
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