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Neues Grundgesetz wird abgelehnt
Krachendes Nein für eine neue Verfassung im Wallis

Les membres de l'UDC du Valais Romand avec Jerome Desmeules, Cyrille Fauchere et Kvin Pellouchoud, de gauche a droite, reagissent dans le Stamm du comite "Non a la Constitution" lors de la votation cantonale sur le projet de nouvelle Constitution pour le canton du Valais le dimanche 3 mars 2024 a Sion. (KEYSTONE/Jean-Christophe Bott)
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Der 3. März 2024 hätte für das Wallis zu einem historischen Tag werden sollen. Die Walliserinnen und Walliser stimmten über einen Entwurf für eine Kantonsverfassung ab. Die neue Verfassung hätte die bisherige aus dem Jahr 1907 ersetzen sollen. 

Der 130-köpfige, vom Volk gewählte Verfassungsrat hatte in einer internen Abstimmung klar für den Text votiert. Trotzdem sprachen sich die Walliser Wahlberechtigten am Sonntag mit über 68 Prozent Nein-Stimmen gegen die Verfassung aus. Sowohl im deutschsprachigen als auch im frankophonen Wallis blieb das Grundgesetz chancenlos. Im Oberwallis lag die Ablehnung bei über 80 Prozent. Der Grund: Im Verfassungsentwurf war kein Schutz der deutschsprachigen Minderheit vorgesehen.

Uneinigkeiten im Verfassungsrat

Somit behält die Verfassung aus dem Jahr 1907 ihre Gültigkeit. «Eine Verfassung, in der weder Frauen noch Kinder, noch Menschen mit einer Behinderung, noch Pensionäre, noch Whistleblower vorkommen», lässt Géraldine Gianadda ihrer Enttäuschung am Sonntagnachmittag freien Lauf. Die Anwältin amtete als Präsidentin des Verfassungsrats. Sie sagt: «Die aktuelle Verfassung würde man besser in einem Museum ausstellen, wohingegen der Verfassungsentwurf einen klaren Aufbau hatte und allen wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Bedürfnissen des 21. Jahrhunderts Rechnung trug.»

Gianadda wirft den Gegnern vor, «eine Angstkampagne geführt» und «mit völlig falschen Zahlen» Stimmung gemacht zu haben. Die Verfassungsgegner hätten behauptet, dass die Einführung der neuen Verfassung den Kanton 100 Millionen Franken kosten würde. «Die Zahl war aus der Luft gegriffen. Konkrete Berechnungen wurden nie gemacht», so Gianadda. 

Im Verfassungsrat sass auch Matteo Abächerli aus Visp. Er leitete im Rat, in dem keine gewählten Politiker sitzen durften, die Mitte-Fraktion. Abächerli ist froh, dass die Bevölkerung den Text abgelehnt hat. «Ich habe den Rat bereits vor fünf Jahren gewarnt, dass er an einer Verfassung arbeitet, die im Volk nie durchkommen wird», erinnert sich der Oberwalliser. Der Rat habe in einer Art Blase gearbeitet, habe sämtliche Grundpfeiler ersetzen wollen. Rückmeldungen nach Konsultationen habe man nicht ernst genommen. «Man kann die Kesb nicht durch Familiengerichte ersetzen», sagt Abächerli als Beispiel. Ebenso wenig sollte man in einer Verfassung am kommunalen Ausländerstimmrecht festhalten, wenn 90 Prozent der Gemeinden dies in einer Konsultation abgelehnt hätten.

«Das Wallis ist keine Bananenrepublik»

Weil die Einführung eines Ausländerstimmrechts umstritten schien, entschied der Verfassungsrat, den Verfassungsentwurf in Varianten mit und ohne Ausländerstimmrecht vorzulegen. Doch auch die Variante ohne das Ausländerstimmrecht scheiterte an der Urne klar.

Obwohl Matteo Abächerli im Verfassungsrat von Beginn weg einen schweren Stand hatte, blieb er im Gremium. Heute sagt er: «Das Votum der Walliser ist kein Votum gegen die Modernität. Das Wallis ist keine Bananenrepublik.» Den Kindern gehe es im Wallis auch ohne in der Verfassung verankerte Kinderrechte gut. Die Institutionen für Bildung und Gesundheit funktionierten bestens. Man habe die aktuelle Verfassung aus dem Jahr 1907 rund 150-mal geändert, man könne das weiterhin tun. «Eine neue Verfassung fürs Wallis ist keine historische Notwendigkeit», sagt Abächerli. 

Géraldine Gianadda hingegen sagt, die Verfassung sei derart in die Jahre gekommen, dass Reförmchen um Reförmchen nichts bringe. Ihr zufolge hat der Kanton diesen Sonntag eine historische Chance vergeben.