Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Abgewiesene Asylsuchende
Mehrheit der Schengen-Staaten will Rückführungen beschleunigen

A Polish citizen who had been sentenced for theft in the canton of Berne is led by two policeman to the airplane which will bring him back to Poland, pictured on August 23, 2006 at the airport of Zurich in Kloten in the canton of Zurich, Switzerland. (KEYSTONE/Gaetan Bally)

Zwei Polizisten begleiten am 23. August 2006 auf dem Flughafen Zuerich-Kloten einen wegen Diebstahls im Kanton Bern verurteilten Polen zum Flugzeug, welches ihn nach Polen zurueckschafft. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Bei den Rückführungen von abgewiesenen Asylsuchenden soll die Schraube angezogen werden. Das verlangte gemäss Bundesrat Beat Jans am Donnerstag eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten des Schengenraumes. Auch die Schweiz unterstützte diese Forderung.

Unter den Mitgliedsstaaten habe sich ein Konsens gebildet, dass die Partner- und Herkunftsländer stärker in die Pflicht genommen werden müssten, sagte Jans am Donnerstag in Luxemburg am Rande des Schengen-Rats im Gespräch mit Schweizer Medienschaffenden. Falls die Länder nicht kooperierten, müssten Konsequenzen her. Im jetzigen Stadium sei aber nicht über konkrete Texte diskutiert worden.

In einem Positionspapier, auch Non-Paper genannt, forderten 17 Staaten von der Europäischen Kommission eine Änderung der Rückführungsrichtlinie mit dem Ziel, die Ausschaffungen effizienter zu gestalten.

Konsequenzen bei Nicht-Kooperation

Das Papier, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, wurde von Österreich und den Niederlanden initiiert und wird auch von der Schweiz unterstützt. Konkret verlangt es unter anderem Pflichten für Personen ohne Aufenthaltsrecht. Wer kein Bleiberecht habe, müsse zur Rechenschaft gezogen werden. Nichtkooperation müsse Konsequenzen haben und sanktioniert werden, hiess es im Papier.

Weiter müssten unter anderem die Verfahren vereinfacht werden. Im Allgemeinen müssten Rückführungen unter Wahrung der Grundrechte erfolgen.

SDA/sme