Geldberater: 63 Jahre alt und arbeitslos: Wie weiter?
Einer Frühpensionierung sollte nur zustimmen, wer vom Arbeitgeber eine grosszügige Überbrückungsrente erhält.
Mein Arbeitgeber hat mir (63) meine 100-Prozent-Stelle gekündigt, da die Filiale geschlossen wird. Ich werde bald pensioniert und wohl kaum mehr eine neue Stelle finden. Beim RAV hatte ich bereits einen Termin, und bei der Arbeitslosenkasse bin ich angemeldet. Das Pensionskassengeld wollte ich schon immer als Rente beziehen. Ist das jetzt noch möglich? Leserfrage von R.K.
Ja. Allerdings stellt sich für mich die Frage, ob Sie einfach gekündigt wurden oder ob Sie Ihr Arbeitgeber frühpensioniert hat. Mit der vorzeitigen Pensionierung hätten Sie Anrecht auf eine Rente. Allerdings befürchte ich, dass Ihre Rente gekürzt wird, da Sie vorzeitig in Pension gehen würden – wenn auch unfreiwillig.
Manchmal leisten Arbeitgeber einen Überbrückungsbeitrag, um diese Einbusse zu kompensieren. Diesen sollten Sie unbedingt einfordern. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Unternehmen. Das Problem bei einer vorzeitigen Pensionierung ist, dass die Rente tiefer ausfällt als ihr bisheriges Salär. Sie haben also effektiv eine Einbusse.
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber aus wirtschaftlichen Gründen entlassen wurden – Sie also nicht freiwillig in die vorzeitige Pension gehen –, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, wobei aber Ihre Rente dem Arbeitslosentaggeld angerechnet wird. Die Details dazu erfahren Sie bei Ihrem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrun (RAV).
Natürlich könnten Sie sich auch bemühen, wieder eine Stelle zu finden, was in Ihrem Alter, wie Sie selbst feststellen, alles andere als einfach ist. Wenn Sie wieder eine Stelle hätten, müsste das Freizügigkeitskapital in die Vorsorgestiftung der neuen Pensionskasse einbezahlt werden. Da Sie aber altersmässig ohnehin kurz vor der ordentlichen Pensionierung stehen, dürfte diese Möglichkeit wohl Theorie bleiben.
Dennoch würde ich zusammen mit dem RAV prüfen, ob in Ihrem Fall ein Dienstaustritt für Sie nicht attraktiver wäre als eine vorzeitige Pensionierung. Aus der Ferne könnte ich mir gut vorstellen, dass Sie besser fahren, wenn Sie nach der Kündigung einen Dienstaustritt wählen und nicht die vorzeitige Pensionierung.
Anhand Ihrer Angaben ist mir aber nicht klar, ob Sie einfach gekündigt oder ob Sie gleich zwangspensioniert wurden. Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie, wenn Sie nicht selbst anstelle der Kündigung freiwillig eine Frühpensionierung gewählt haben. Eine solche sollten Sie nur freiwillig wählen, wenn Sie vom Arbeitgeber eine Überbrückungsrente bekommen.
Ein Freizügigkeitskonto indes benötigen Sie nur, wenn Sie sich nicht vorzeitig pensionieren lassen, sondern sich arbeitslos melden und die Absicht haben, wieder eine Stelle anzunehmen.
Eine abschliessende Beurteilung, was für Sie vorteilhafter ist, kann ich Ihnen aus der Ferne nicht geben. Ich empfehle Ihnen, dazu die Beratung des RAV in Anspruch zu nehmen, damit anhand Ihrer konkreten Daten eine optimale Lösung gefunden werden kann.
Die AHV würde ich nicht vorzeitig beziehen, da Sie sonst bei der AHV eine Rentenkürzung in Kauf nehmen müssten, und zwar lebenslang.
Dieser Artikel wurde erstmals am 6. November 2018 publiziert und am 24. Juli 2023 in dieses Redaktionssystem übertragen.
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