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Vorschlag der Ständerats-Kommission
So soll die 13. AHV-Rente finanziert werden

Besucher an der Schiffslände in Stein am Rhein geniessen den Ausblick auf den Fluss, aufgenommen am 28. Mai 2024. Am 9. Juni wird über einen Kredit für die Neugestaltung abgestimmt. Gebäude und Bäume im Hintergrund.
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Die 13. AHV Rente und eine allfällige Aufhebung der Heiratsstrafe bei der AHV sollen mit einem gemeinsamen Konzept finanziert werden. Die zuständige Kommission des Ständerates will dafür in zwei Schritten die Lohnbeiträge und die Mehrwertsteuer erhöhen.

Die Finanzierung der 13. AHV-Rente – sie wird ab Dezember 2026 ausbezahlt – hiess die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerates (SGK-S) mit 8 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Die Verfassungsänderung für die Erhöhung der Mehrwertststeuer genehmigte die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung. Sie schlägt allerdings ein Gesamtkonzept vor für die Finanzierung des beschlossenen «Dreizehnten» der AHV und eine allfällige Anhebung oder Aufhebung des Ehepaar-AHV-Plafonds. Der Beschluss dazu fiel mit 9 zu 4 Stimmen.

Das Konzept sieht zwei Etappen vor und sieht sowohl Erhöhungen der Lohnbeiträge für die AHV als auch der Mehrwertsteuer vor. Die Bundesbeiträge an die AHV will die Kommission nicht kürzen.

SDA/nlu