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Kosten zu hoch
Bundesrat gegen Volksinitiative für Aufhebung der AHV-Heiratsstrafe

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Verheiratete sollen nach dem Willen des Bundesrates weiterhin nicht zwei volle AHV-Renten erhalten. Er empfiehlt wie schon früher angekündigt ein Nein zur Mitte-Volksinitiative zur Abschaffung der AHV-Heiratsstrafe, und er will auch keinen Gegenvorschlag dazu.

Die Mitte-Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!" will die Rentenplafonierung aufheben. Müssten zwei ganze Renten ausbezahlt werden, koste das die AHV 3,6 Milliarden Franken im Jahr 2030, schrieb der Bundesrat am Freitag zur Botschaft.

Später dürften die Kosten noch höher sein. Die Initiative mache keinen Vorschlag, wie diese Kosten gedeckt werden könnten, und der AHV fehlten die Mittel, dafür aufzukommen, kritisiert der Bundesrat. Zur Finanzierung von zwei Renten für Ehepaare müssten die Lohnbeiträge oder die Mehrwertsteuer angehoben werden.

Die AHV solle nach der 13. Rente – sie wird ab 2026 ausbezahlt – nicht noch mehr belastet werden, schreibt der Bundesrat. Nun entscheidet das Parlament.

SDA/aeg