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AboNatalie Rickli gibt nach
Nun brauchen doch nicht alle Physio­therapeuten in Zürich eine Bewilligung

Physiotherapeutin führt in Zürich einen Physiocheck mit einem Kind durch, 2015. Im Hintergrund anatomische Poster.
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In Kürze:
  • Die Zürcher Gesundheitsdirektion reduziert die Bewilligungspflicht für Gesundheitsfachpersonen ab Juli 2025.
  • Ein externes Gutachten bestätigt den grossen Ermessensspielraum bei der Gesetzesauslegung.
  • Bereits bezahlte Bewilligungsgebühren von 800 Franken werden ab September zurückerstattet.

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