AboNatalie Rickli gibt nachNun brauchen doch nicht alle Physiotherapeuten in Zürich eine Bewilligung
Der Kanton Zürich hebt die allgemeine Pflicht für eine Berufsbewilligung auf. Und er räumt ein, dass bei der Umsetzung des Bundesgesetzes Fehler passiert sind.

In Praxen mit Physiotherapie-Angebot brauchen nur noch die Standortleitenden und ihre Stellvertretenden eine Berufsausübungsbewilligung.
Foto: Dominique Meienberg
In Kürze:
- Die Zürcher Gesundheitsdirektion reduziert die Bewilligungspflicht für Gesundheitsfachpersonen ab Juli 2025.
- Ein externes Gutachten bestätigt den grossen Ermessensspielraum bei der Gesetzesauslegung.
- Bereits bezahlte Bewilligungsgebühren von 800 Franken werden ab September zurückerstattet.