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Herdenschutz in der Schweiz
Zwei junge Wölfe in Graubünden dürfen abgeschossen werden

Die Behörden erlauben den Abschuss zweier Wölfe im Kanton Graubünden. (Symbolbild)
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Der Bund hat am Mittwoch wegen der grossen Schäden den Abschuss von zwei Jungwölfen im Kanton Graubünden bewilligt. Den Abschuss eines Wolfes im Val d’Hérens VS bewilligte er jedoch nicht. Der Kanton Wallis plant daher eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.

Mit dem Abschuss von zwei Jungwölfen des Bündner Rudels Moesola wolle der Kanton «eine Verhaltensänderung des Rudels bewirken», heisst es in der Mitteilung des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) von Mittwoch. Der Kanton kann nun die Abschussverfügung erlassen. Gemäss Mitteilung ist diese bis zum 31. März 2023 befristet.

Die Wölfe müssten in der Nähe der Nutztierherden geschossen werden. Ausserdem müssten mehrere andere Wölfe in der Nähe sein, damit die Abschüsse die abschreckende Wirkung hätten und das Verhalten des Rudels geändert werden könne.

Alp kann nicht geschützt werden

Das Bafu empfiehlt dem Kanton ausserdem, die Herdenschutzmassnahmen auf der Alp, auf der die Schäden entstanden seien, zu überprüfen. Das Moesola-Rudel hatte auf einer «derzeit nicht zumutbar schützbaren Alp» mehr als zehn Schafe gerissen, wie das Bafu auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Der Kanton hatte am 13. September das Gesuch zum Abschuss der Jungwölfe eingereicht.

Das Wolfsrudel Moesola ist südlich des San-Bernardino-Passes im Misox zuhause. Ein Wolfspaar hat sich dort im Sommer bereits zum zweiten Mal erfolgreich vermehrt. Vier Jungwölfe wurden im oberen Misox beobachtet. Die Wildhut schloss im Sommer nicht aus, dass noch weitere Welpen zum diesjährigen Wurf gehören. Als Ort der Beobachtung wurde die Region zwischen Mesocco und San Bernardino genannt.

Zu wenig Herdenschutz vor Walliser Wölfen

Das Gesuch des Kantons Wallis zur Regulierung des Wolfsrudels im Val d’Hérens lehnte das Bafu jedoch ab. Grund für die Ablehnung sei der ungenügende Herdenschutz auf den betroffenen Schafalpen, teilte das Bafu am Mittwoch mit.

Gemäss Bafu sind «weniger als zehn Schafe in geschützten Situationen» gerissen worden. Die gesetzliche Schwelle für den Abschuss eines Einzelwolfes liegt bei zehn innerhalb von vier Monaten gerissenen Tieren. Dies gilt, wenn im betroffenen Gebiet bereits früher Schäden durch Wölfe verzeichnet wurden.

Der Kanton Wallis hatte das Gesuch zum Abschuss von drei Jungwölfen dieses Rudels bereits am 19. August eingereicht und zwei Mal Dokumente nachgereicht. Der Kanton Wallis begründete den erwünschten Abschuss mit grossen Schäden. Zwischen Juli und August seien 33 Schafe gerissen worden, teilte der Kanton Wallis am Mittwoch mit. Er wehrte sich in der Mitteilung gegen die Aussage, dass die Herde zu wenig geschützt und der Schutz zu wenig dokumentiert worden sei.

Schwierig zu ermittelnde Informationen

Die Schutzmassnahmen seien gemäss den Vorgaben des Bafu umgesetzt worden, hiess es weiter. Die Alp werde von zwei Herdenschutzhunden geschützt, und ein Hirte sei ebenfalls ständig anwesend. Des weiteren sei der Nachtpferch mit einem elektrifizierten Weidenetz mit mehr als 3000 Volt ausgestattet. Dem Bafu seien ausserdem alle verfügbaren Informationen für das Gesuch übermittelt worden. Darüber hinaus würden äusserst schwierig zu liefernde Informationen verlangt wie zum Beispiel der Zeitpunkt des Angriffs oder die Position der Herdenschutzhunde zum Zeitpunkt des Angriffs.

Angesichts des Zusammenlebens der Wölfe mit der Berglandwirtschaft sowie der Anstrengungen der Landwirte zum Schutz ihrer Herden wünscht sich das Wallis mehr Spielraum. Der Kanton bedauert die «Inflexibilität» des Bafu und will beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde einreichen.

SDA/oli