Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Nach Rekordüberschuss des Kantons
Prämien sinken für Zugerinnen und Zuger um 18 Prozent

Eine Patientin wird im neuen Zuger Kantonsspital einquartiert, am Samstag, 30. August 2008 in Baar. Rund 70 Patienten werden vom alten Zuger Kantonsspital in Zug ins neue und hochmoderne Zuger Kantonsspital nach Baar verlegt. Ueber 900 Personen sind an diesem Spitalwechsel den gesamten Tag damit beschaeftigt, den alltaeglichen Betrieb aufrechtzuerhalten und jederzeit auch Notfalle behandeln zu koennen. (KEYSTONE/Urs Flueeler)
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Der Kanton Zug ist nicht nur das Steuerparadies der Schweiz, er hat auch wesentlich tiefere Gesundheitskosten als die meisten Kantone. Und trotzdem kommen die rund 130’000 Zugerinnen und Zuger bald in den Genuss einer massiven zusätzlichen Prämienverbilligung. Insgesamt 220 Millionen Franken will die Regierung 2025 und 2026 für die Übernahme von Spitalbehandlungskosten einsetzen.

Während andere Kantone kaum wissen, wie sie angesichts steigender Prämien die Verbilligung ausbauen sollen, entscheidet sich Zug zu einer Entlastung der Versicherten, die bisher in der Schweiz einmalig ist. Dabei gehört Zug mit einer mittleren Monatsprämie von 352 Franken für Erwachsene zu den günstigsten Kantonen. Nur in vier Kantonen sind die Prämien noch tiefer.

Der Grund für den Geldsegen liegt in der prallvollen Kantonskasse. Fast eine halbe Milliarde Franken betrug der Rekordüberschuss im letzten Jahr, dies bei einem Budget von rund 2 Milliarden. Vor allem die Erträge aus den Unternehmenssteuern stiegen im letzten Jahr stärker als budgetiert.

700 Franken weniger Prämien pro Person

Die Prämiensenkung in der Grundversicherung erfolgt auf indirektem Weg. Der Kanton übernimmt 99 Prozent der Kosten für Spitalbehandlungen, bei denen Patientinnen und Patienten im Krankenhaus übernachten. Das kostet den Kanton jährlich zusätzlich rund 110 Millionen Franken. Gesetzlich vorgeschrieben ist für stationäre Behandlungen ein Mindestanteil von 55 Prozent für die Kantone. Die Grundversicherung bezahlt in der Regel die restlichen 45 Prozent der Kosten. Dass Zug nicht gleich 100 Prozent übernimmt, hat verfahrenstechnische Gründe.

Der Kanton Zug entlastet durch die Kostenübernahme die Krankenkassen der Versicherten. Die mittlere Prämie werde dadurch um etwa 18 Prozent oder rund 700 Franken pro Person und Jahr tiefer ausfallen, schreibt die Zuger Gesundheitsdirektion. Die Senkung variiert aber je nach Versicherungsmodell, Altersklasse und Krankenkasse. Zudem müssen die Versicherten weiterhin den Selbstbehalt bei Spitalaufenthalten von 15 Franken pro Tag bezahlen.

Die Zuger Regierung habe nach Möglichkeiten gesucht, um der Bevölkerung auf effiziente und wirksame Weise Steuergeld zurückzuerstatten. Es würden weder private Angebote konkurrenziert noch komme es zu einer Wettbewerbsverzerrung unter den Spitälern. Dies wäre der Fall gewesen, wenn Zug die Spitaler im Kanton direkt unterstützt hätte. Der Kantonsrat muss der Vorlage noch zustimmen.

Die grüne Zuger Nationalrätin Manuela Weichelt begrüsst den Entscheid der Zuger Regierung. Allerdings hätte sie sich auch eine Entlastung im ambulanten Bereich gewünscht. Der Kanton hätte etwa den zusätzlichen Selbstbehalt der Patientinnen und Patienten übernehmen können, der bei Spitexleistungen anfällt, sagt Weichelt. Zudem sollte sich der Kanton mit einem grösseren Beitrag an der Ausbildungsoffensive für das Pflegepersonal beteiligen.

430 Millionen an Finanzausgleich

Die Zuger Staatskasse wird sich in den kommenden Jahren weiter füllen. Und dies, obwohl der Kanton im nächsten Jahr 431 Millionen an den Finanzausgleich bezahlen muss, 48 Millionen mehr als 2024. Das entspricht praktisch dem ganzen Überschuss von 460 Millionen von 2023. Der Kanton verfügt mittlerweile über ein Eigenkapital von 2,3 Milliarden. Dieses dürfte bis 2027 auf 3 Milliarden Franken anwachsen.

Dennoch verweist Gesundheitsdirektor Martin Pfister darauf, dass die künftigen finanziellen Perspektiven des Kantons entscheidend seien, ob die Spitalkostenübernahme weitergeführt werde. Zu beurteilen seien die Auswirkungen der OECD-Mindeststeuer und die gesamtwirtschaftliche Situation.

Dass die Regierung keine weitergehende Zusage macht, liegt vor allem an der geplanten neuen Aufteilung der Behandlungskosten. Mit der einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS) sollen die Kantone künftig an alle Behandlungen den gleichen Anteil von 27 Prozent übernehmen, egal ob es sich um einen stationären Spitalaufenthalt oder eine Konsultation in der Arztpraxis handelt. Mit EFAS sollen die kostengünstigen ambulanten Behandlungen gefördert werden. Die Gewerkschaften haben aber das Referendum ergriffen, sodass das Volk am 24. November zu EFAS das letzte Wort hat.