Nein zum PrämiendeckelJetzt kommt der Gegenvorschlag zur SP-Initiative – was das konkret bedeutet
Kantone mit hohen Krankenkassenprämien müssen die Verbilligung für einkommensschwache Haushalte ausbauen. Mit dem Gegenvorschlag wirds für sie deutlich günstiger.
Was bringt der Gegenvorschlag?
Nach dem deutlichen Nein zur Prämieninitiative kommt nun ein Gegenvorschlag zum Zug, den das Parlament ausgearbeitet hat. Dieser nimmt die Kantone in die Pflicht. Für sie gibt es nun eine Vorgabe, wie viel sie für die Prämienverbilligung aufwenden müssen.
Der Mindestbetrag eines Kantons an die Prämienverbilligung liegt künftig bei 3,5 bis 7,5 Prozent der kantonalen Grundversicherungskosten. Der konkrete kantonale Anteil wird aufgrund der Prämienbelastung der 40 Prozent einkommensschwächsten Personen festgelegt. Bezahlt diese Gruppe für die Grundversicherung im Schnitt weniger als 11 Prozent des steuerbaren Einkommens, so muss der Kanton 3,5 Prozent der Grundversicherungskosten bezahlen. Wenn die Prämien 18,5 Prozent oder mehr des Einkommens ausmachen, muss der Kanton 7,5 Prozent der Kosten in Form von Prämienverbilligung übernehmen.
Der Gegenvorschlag sieht zudem vor, dass jeder Kanton festlegen muss, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen der Versicherten im Kanton höchstens ausmachen darf. Der Bund bezahlt weiterhin 7,5 Prozent der Grundversicherungskosten an die Prämienverbilligung – aktuell knapp 3 Milliarden Franken.
Welche Kantone müssen mehr bezahlen?
Deutlich mehr aufwenden müssen insbesondere Hochprämienkantone wie Bern, Basel-Landschaft, Neuenburg oder Jura. Gemäss Berechnungen des Bundes müssen diese Kantone künftig den Maximalbeitrag von 7,5 Prozent bezahlen. Für Zürich liegt der Anteil gemäss den Berechnungen bei etwa 6,5 Prozent.
Wie hoch der Zusatzbetrag zur Prämienverbilligung in den einzelnen Kantonen effektiv ausfällt – und was das für die Bevölkerung konkret bedeutet –, ist allerdings offen. Denn die Berechnungen des Bundes wurden auf der Basis des Jahres 2020 gemacht – und sie gingen von einer moderaten jährlichen Kostensteigerung von jährlich einem Prozent aus. Die Kosten stiegen allerdings vor allem in den letzten zwei Jahren deutlich stärker.
Wie viel kostet der Gegenvorschlag?
Die gesamten Mehrkosten für die Kantone durch den Gegenvorschlag wurden auf 360 Millionen Franken beziffert. Aufgrund der effektiven Kostenentwicklung dürfte es aber aktuell rund eine halbe Milliarde sein. Und: Dieser Betrag wird in den kommenden Jahren weiter ansteigen.
Wann tritt der Gegenvorschlag in Kraft?
Gegen den Gegenvorschlag könnte theoretisch nun noch das Referendum ergriffen werden. Dies dürfte jedoch kaum der Fall sein. Der Bundesrat will die Verordnung zum Gegenvorschlag 2025 verabschieden. Damit kann der Gegenvorschlag wohl auf 2026 In Kraft treten. In den ersten zwei Jahren nach Inkrafttreten müssen die Kantone aber nur 3,5 Prozent der Kosten tragen. Diese Mindestvorgaben erfüllen die meisten Kantone bereits heute.
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