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Steuerflucht in den Kanton Zug
Dank Coop-Einkäufen kamen Zürcher Steuer­fahnder einem Multi­millionär auf die Schliche

Einkaufskorb mit Coop-Logo in einem Laden.
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In Kürze:
  • Das Bundes­verwaltungs­gericht entschied, dass ein Ehepaar trotz Hauskauf in Zug im Kanton Zürich steuerpflichtig bleibt.
  • Zürcher Steuerbeamte bezweifelten, dass sich der Lebensmittelpunkt verschoben hatte.
  • Sie analysierten das Einkaufsverhalten und den Stromverbrauch des Ehepaars.
  • Das Gerichts­verfahren zeigt, wie sich Kantone um gute Steuerzahlende streiten.

Das kantonale Steueramt Zürich hat einen Rechtsstreit gegen ein wohlhabendes Ehepaar gewonnen. Wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, muss das Paar auch nach seinem angeblichen Wegzug Steuern im Kanton Zürich bezahlen. CH Media hat zuerst über den Fall berichtet.

Beim Ehemann handelt es sich um einen Selfmademan, der mit seinem Unternehmen Millionen verdient hat. Im Jahr 2017 kauften er und seine Frau – beide im Pensionsalter – für mehr als sechs Millionen Franken eine Villa im Kanton Zug, in einer der steuergünstigsten Gemeinden der Schweiz. Sie verlegten ihren Wohnsitz an die neue Adresse und wollten dort neu auch ihre Steuern entrichten, womit sie viel Geld gespart hätten.

Doch gleichzeitig behielt das Paar das grosszügige und nach wie vor vollständig eingerichtete Einfamilienhaus (Marktwert: drei Millionen Franken) im Zürcher Säuliamt dauerhaft und zu seiner eigenen Verfügung.

Das machte Zürcher Steuerbeamte stutzig. Sie intervenierten bei den Zuger Steuerbehörden und wollten klären, ob die reichen Pensionäre ihren Lebensmittelpunkt tatsächlich verschoben hatten – oder ob Zürich durch einen erfundenen Wegzug Steuereinnahmen verloren gehen.

Kein Entgegenkommen aus Zug

Bei den Kollegen im Tiefsteuerkanton Zug stiessen die Zürcher Steuerfahnder auf wenig Verständnis. Es bestehe «aus ihrer Sicht kein Zweifel» an der Steuerpflicht im Kanton Zug, heisst es in deren Stellungnahme.

Das Ehepaar wandte sich deshalb an die Eidgenössische Steuerverwaltung, welche im interkantonalen Streit um die guten Steuerzahler schliesslich ein Machtwort sprach: Es gab Zürich recht. Das Ehepaar legte Beschwerde ein.

Das kürzlich publizierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeigt, wie die Zürcher Steuerfahnder bei vermuteten Scheindomizilen vorgehen. Sie fanden mehrere Indizien, die gegen die Behauptung des Ehepaars sprachen, es habe seinen Lebensmittelpunkt in den Kanton Zug verschoben:

  • Wasser und Strom: Die Verbrauchswerte im Zürcher Haus haben sich nach dem Umzug nicht entscheidend verändert. Zwar war der Wasserverbrauch in Zug zeitweise doppelt so hoch wie in Zürich. Jedoch sank der Verbrauch in Zürich nach dem angeblichen Wegzug nicht in erwartbarem Mass.

  • Datenspur im Coop: Das Einkaufsverhalten der Beschwerdeführenden hat sich nach dem Umzug nicht wesentlich verändert. Aktenkundig sind an die hundert Coop- und Denner-Einkäufe. Das Ehepaar war demnach überwiegend in jenem Einkaufszentrum unterwegs, das dem Zürcher Wohnhaus am nächsten gelegen ist. In Zug erfolgten nur ganz vereinzelte Einkäufe.

  • Der Möbelwagen: Für den Umzug wurde nur ein kleines Zügelauto für weniger als drei Stunden gemietet, wobei ein Teil der Möbel wohl in die Wohnung der Tochter und nicht ins neue Haus gezügelt wurde.

  • Das Telefon: Der Festnetzanschluss im Zürcher Haus wurde behalten. In der Zuger Liegenschaft wurde kein Festnetztelefon eingerichtet.

  • Die Versicherung: Die Versicherungssumme für den Hausrat in Zürich ist doppelt so hoch wie für jenen in Zug.

Untersucht wurden auch Fotos von Familienfeiern, die im neuen Haus im Kanton Zug stattfanden und für einen neuen Hauptwohnsitz sprachen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hielt dem entgegen, die Beschwerdeführenden hätten nur selektiv Unterlagen eingereicht. Sie hätten es beispielsweise auch trotz Aufforderung unterlassen, ihre Kreditkartenabrechnungen zu den Akten zu geben. Hinzu komme, dass die Beschwerdeführenden auch nach wiederholten Aufforderungen keine präzisen Angaben zu ihren tatsächlichen Aufenthalten in Zug und Zürich gemacht hätten.

Die Summe der Indizien sprach schliesslich gegen das Ehepaar. Es konnte das Gericht nicht davon überzeugen, seinen Lebensmittelpunkt im Kanton Zug zu haben.

Zürich und Zug streiten sich um gute Steuerzahler

Die Zürcher Finanzdirektion führt keine Statistik darüber, wie häufig es zu Untersuchungen wegen Verdachts auf Scheindomizile kommt. Laut einem Sprecher können offene Fragen in den meisten Fällen aussergerichtlich geklärt und die Steuerhoheit gesetzmässig festgelegt werden. Dennoch landen jedes Jahr fünf bis zehn Streitfälle in diesem Zusammenhang vor dem Zürcher Verwaltungsgericht.

Weiter gab es gemäss CH Media in den vergangenen vier Jahren 82 Fälle, in denen sich Kantone um Steuerpflichtige stritten. Sie folgten meist dem Muster, dass sich Kantone mit höheren Steuerfüssen wehrten, wenn vermögende Personen unter dubiosen Umständen ihren Wohnsitz in einen Tiefsteuerkanton verschoben. Auffallend oft richteten sich diese Verfahren gegen Zug.

Im Kampf gegen Steuerbetrüger und bei Verdacht auf ein Scheindomizil können die Zürcher Behörden Sachverständige beiziehen, Augenscheine durchführen, Geschäftsbücher und Belege einsehen sowie Zeuginnen und Zeugen einvernehmen. Gemäss Steuergesetz müssen steuerpflichtige Personen an diesem Prozess aktiv mitwirken.