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AboNeue Corona-Regeln nach den Ferien
Zürcher Schulen starten mit «Vorsichtswoche»

Der Spucktest ist nicht obligatorisch, wird aber in vielen Schulen weiterhin zum wöchentlichen Ritual gehören: Ein Lehrer zeigt die Funktionsweise. 

Am 23. August ist Schulbeginn. Gibt es spezielle Ferienrückkehrer-Regeln?

Jein. Die Bildungsdirektion (BiD) zwingt keine Schule zum repetitiven Testen. Aber sie empfiehlt den Schulhäusern «dringend», alle Kinder und Jugendlichen zu testen, weil die meisten nicht geimpft sind oder sich noch nicht impfen lassen konnten. Oberstes Ziel ist, keine Schule schliessen zu müssen. Für Schulen, die repetitiv testen, gelten erleichterte Quarantänevorgaben. Und sie können auch vermehrt klassenübergreifende Aktivitäten durchführen. Vor den Ferien testete rund ein Drittel der Schulen regelmässig. Wie viele es nächste Woche sein werden, ist noch unklar. Die BiD merkt an, dass die Reihentests für die einzelnen Schülerinnen und Schüler auch dann freiwillig wären, wenn der Kanton die Schulen zu Tests verpflichten würde. Ausserdem behält sich die BiD gemäss einer Mitteilung vor, «weitere Massnahmen in die Wege zu leiten, sollte die Situation dies erfordern».

Was gilt an den Mittel- und Berufsschulen?

Hier wird die sogenannte Vorsichtswoche ausgerufen. Das bedeutet, dass die Schulen ihre Schülerinnen und Schüler, Lernenden und Lehrpersonen für die erste Woche nach den Ferien dazu auffordern sollen, als präventive Massnahme eine Maske zu tragen. Mit dieser Vorsichtswoche soll verhindert werden, dass gleich zum Schulstart Quarantänen ausgesprochen werden müssen.

Wie starteten andere Kantone?

In Baselland waren am Montag gemäss «BZ Basel» 18 von 300 Pooltests positiv, was die Behörden etwas erschreckte. Das bedeutet nämlich, dass 18 Klassen in globo zuhause bleiben, bis die Tests der einzelnen Schüler ausgewertet sind. Sind mehrere positiv, entscheidet der kantonsärztliche Dienst, ob die ganze Klasse in Quarantäne muss oder nur die Infizierten.

Gibt es wieder eine Maskenpflicht für 4.-Klässler?

Nein. Aber für alle erwachsenen Personen und die Schüler ab der 4. Primarklasse ist das Tragen von Masken in Innenräumen empfohlen. Bildungsdirektorin Silvia Steiner (Mitte) hatte im Januar die Maskenpflicht ab der Mittelstufe angeordnet, doch das Verwaltungsgericht pfiff sie im Juni nach zwei Beschwerden aus formellen Gründen zurück. Inhaltlich hat das Gericht noch nicht entschieden.

Kann ich als Elternteil meinen Erstklässler in seine erste Stunde begleiten?

Das ist in jedem Schulhaus anders. Grund ist die Vorgabe des Bundes für Innenveranstaltungen ohne Zertifikat: Räume dürfen maximal zu zwei Dritteln gefüllt werden. Das verunmöglicht meist einen «normalen» Besuch des ersten Schultags wegen den zu kleinen Schulzimmern. Startet eine 1. Klasse aber in der Halbklasse oder in einem grösseren Raum wie einer Turnhalle, sieht die Sache anders aus. Möglich ist auch, dass nur ein Elternteil zugelassen wird. Kann der Schulbeginn nach draussen verlegt werden, ist ebenfalls viel mehr möglich. Die Wetteraussichten sind durchzogen.

Finden wieder kulturelle und sportliche Schulanlässe in den Schulen statt?

Mit Schutzkonzepten ist es möglich. Nach wie vor gilt aber, eine Durchmischung von Schülern aus verschiedenen Klassen oder Gruppen möglichst zu vermeiden. Je mehr die Schüler durchmischt sind, desto grösser sind Auswirkungen im Falle von Quarantänemassnahmen.

Was ist mit Klassenlagern?

Die Durchführung von obligatorischen Lagern und weiteren Anlässen mit einer oder mehreren Übernachtungen ist möglich. Es müssen aber die verschiedenen Schutzvorgaben, etwa jene des gastgebenden Kantons, eingehalten werden. Die BiD empfiehlt zudem, alle Teilnehmenden im Vorfeld eines Lagers zu testen. Generell gelten die Vorgaben des Bundesamts für Sport.

Gibt es wieder Elternanlässe und Besuchstage?

Ja. Bei Veranstaltungen ohne Zertifikat wird unterschieden, ob sie innen oder aussen stattfinden und ob sich dieses Publikum frei bewegt oder sitzt. Je nach räumlichen Gegebenheiten und Art des Anlasses können sich also die Vorgaben unterscheiden und je nach Situation besondere Abstandsregeln oder eine Maskenpflicht angezeigt sein (hier gehts zu den entsprechenden BAG-Regeln). Ein Elternabend im Klassenzimmer oder ein Elternbesuchstag gilt als Veranstaltung ohne Zertifikat im Innenraum mit beweglichem Publikum. Ein Elterninformationsanlass zu Übertritten gilt als Veranstaltung ohne Zertifikat im Innenraum mit sitzendem Publikum. Die Schulen informieren jeweils über die Regeln.

Was ist eigentlich mit Hygiene und Lüftung?

Die Regeln aus dem alten Schuljahr für den Unterricht, Mittagstisch etc. gelten weiterhin. Hände waschen bleibt wichtig, und mit abnehmender Wärme wird das regelmässige Lüften der Schulzimmer immer wichtiger. Auch das schulspezifische Contact-Tracing wird weitergeführt. So können bei Ausbrüchen Massentests angeordnet werden. Diese sind für die Kinder freiwillig. Wer sich nicht testen lassen will, kann vom Präsenzunterricht befristet ausgeschlossen werden.

Was geschieht bei einem positiven Test einer Schülerin oder mehrerer Schüler?

Wird eine Schülerin positiv getestet, klärt das Schul-Contact-Tracing die engen Kontakte ab und informiert über die notwendigen Massnahmen. Für Personen, die sich repetitiv testen lassen, gelten Quarantäneerleichterungen.

Gibt es eine Empfehlung für CO₂-Messgeräte?

Nicht direkt. CO₂-Geräte sind im Rahmen der Schutzkonzepte erlaubt. Sie waren bereits im vergangenen Schuljahr in verschiedensten Schulzimmern im Einsatz. Auch Luftfilteranlagen sind natürlich nicht verboten, doch gibt es keine einheitliche Regelung. Die BiD weist darauf hin, das es sowohl 100-jährige Schulhäuser gibt wie auch modernere mit Minergiestandard und leistungsfähigen Lüftungssystemen.

Kommen die neuen Impfbusse in die Schulen?

Im Kanton Zürich waren bis Anfang Woche 40 Prozent aller 16- bis 19-Jährigen vollständig geimpft, 47 Prozent hatten mindestens eine erste Impfdosis erhalten. Diverse Mittel- und Berufsschulen haben die neuen Impfmobile bereits bestellt. Die Sekundarschulen stehen nicht im Fokus der mobilen Impfstrategie. Die 12- bis 15-Jährigen können im Kinderspital und in verschiedenen Zentren geimpft werden. Auch können die Gemeinden die Impfbusse speziell mit einem Equipment für Kinder und mit einem spezialisierten Kinderarzt bestellen. Mit einer Einwilligungserklärung der Eltern können diese Angebote auch durch Schüler der Sekundarschulen genutzt werden.

Wie viele Schüler sind abgemeldet und im Homeschooling?

Die neusten Zahlen liegen noch nicht vor, die Eltern können noch bis zum 22. August melden, wenn ihr Kind privat unterrichtet wird. Ende des letzten Schuljahrs waren rund 500 Schülerinnen und Schüler fürs Homeschooling angemeldet. Das waren etwa 220 mehr als ein Jahr zuvor. Die Relation: Es gibt 175’000 Volksschülerinnen und Volksschüler. Es werden also 3 von 10’000 zu Hause unterrichtet. Gemäss BiD sind die Zahlen des «überjährigen Privatunterrichts» stabil. Die Zahlen des kurzfristigen Privatunterrichts haben seit Beginn der Pandemie zugenommen.

Wie lange dürfen Kinder von Nicht-Lehrpersonen unterrichtet werden?

Der Entscheid, wie die Kinder ihre Schulpflicht erfüllen, liegt bei den Eltern. Privatunterricht ist nicht bewilligungs-, sondern meldepflichtig. Es muss unterschieden werden zwischen Privatunterricht, der über ein Jahr dauert und von einer ausgebildeten Lehrperson durchgeführt wird, und dem kurzfristigen Privatunterricht unter einem Jahr, für welchen keine Vorgaben bezüglich Ausbildung der unterrichtenden Person bestehen. Details sind hier zu erfahren.