Geldblog: Ausländische Titel und ETFsWorauf muss ich bei der Wahl der Börse achten?
Eine hohe Liquidität in den favorisierten Wertpapieren verengt die Handelsspanne – je enger diese ist, desto bessere Kurse hat man.
Im letzten Jahr habe ich neben dem Depot bei meiner Hausbank einen Swissquote-Account eröffnet. Ich bin bereit, mit etwa drei Prozent meines Vermögens Positionen mit einem hohen oder höheren Risiko einzugehen. Im Auge habe ich nun auch ausländische Titel und ETFs. Diese werden an verschiedenen Börsen gehandelt. Worauf muss ich achten bei der Wahl der Börse? Leserfrage von C.S.
Bei der Wahl eines Börsenplatzes sollte man meines Erachtens möglichst den Handelsplatz vorziehen, der in dem entsprechenden Titel am meisten Handelsvolumen erreicht. Dies hat den Pluspunkt, dass man in den gehandelten Aktien oder dem Exchange Traded Fund am meisten Liquidität antrifft. Man kann sein Wertpapier also locker kaufen und verkaufen und man kommt eher in den Genuss von engen Handelsspannen. Darunter versteht man die Spanne zwischen dem Geld- und Briefkurs. Der Fachbegriff für die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs heisst Spread. Vereinfacht kann man sagen, dass enge Spreads für Sie als Anlegerin die besten Kurse liefern.
Hier spielt das Handelsvolumen eine wichtige Rolle. Denn eine hohe Liquidität in den von Ihnen favorisierten Wertpapieren verengt die Handelsspanne. Bei grossen Spreads indes wäre ich vorsichtig. Diese deuten darauf hin, dass in diesem Titel ein wenig liquider Markt vorhanden ist. Aktien wie Nestlé, Roche oder Novartis oder auch ETFs mit riesigem Volumen, die sehr häufig gehandelt werden, haben in der Regel auch einen geringen Spread – Geldkurs und Briefkurs nähern sich eng an. Papiere von kleinen Firmen oder auch ETFs mit kleinem Volumen haben teilweise breite Spreads, nicht zuletzt auch darum, weil sie wenig gehandelt werden.
Am ehesten enge Spreads weisen Aktien an Ihrer Heimbörse auf, also dort, wo Sie ihr Primärlisting hatten. Ein weiterer Aspekt, den ich berücksichtigen würde, ist die Handelswährung, da die Bank beim Wechselkurs mitverdient, falls Sie Wertschriften in einer anderen Währung als in ihrer Depotwährung handeln und halten. Beachten würde ich weiter die Handelsgebühren. Bei Letzteren gibt es je nach Börsenplatz erhebliche Unterschiede und es lohnt sich, die Handelsgebühren zu vergleichen – vor allem, wenn man Titel auch mal spekulativ kauft und diese nicht jahrelang im Depot behalten will, sondern häufiger Käufe und Verkäufe tätigt.
Schweizer Anleger, die an der Entwicklung des US-Aktienmarktes partizipieren möchten, sollten in Europa domizilierte ETFs und Fonds wählen.
Und ein beachtenswerter Aspekt ist unter Umständen die US-Erbschaftssteuer. Die amerikanische Erbschaftssteuer kann für Anlegerinnen und Anleger in der Schweiz zu einem Problem werden – auch dann, wenn weder der Verstorbene noch die Erben einen US-Pass haben. Auch in dieser Konstellation kann man unter Umständen US-erbschaftssteuerpflichtig werden, sofern der Nachlass Aktiven enthält, die als in den USA gelegen gelten. Elegant vermeiden kann man dieses Risiko, wenn man nicht direkt Aktien oder generell Wertpapiere von Gesellschaften mit Sitz in den USA hält, sondern in US-Papiere indirekt investiert. Dies ist einfach möglich, wenn sie mittels Anlagefonds oder Exchange Traded Funds, die passiv über einen Index wie den S&P 500-Index oder den Dow Jones Index, an den sie gekoppelt sind, in amerikanische Aktien anlegen.
Doch bei der Wahl des entsprechenden ETF- oder Fonds-Produktes lohnt es sich darauf zu achten, wo genau der ETF oder der Anlagefonds domiziliert ist. Schweizer Anleger, die an der Entwicklung des US-Aktienmarktes partizipieren möchten, sollten in Europa domizilierte ETFs und Fonds wählen, um sicherzustellen, dass sie nicht US-erbschaftssteuerpflichtig werden. Das Domizil des Fonds ist entscheidend – also beispielweise Irland, Luxemburg, Schweiz – und nicht der Sitz des ETF-Anbieters. Aus Quellensteuerüberlegungen am vorteilhaftesten sind laut Experten bei Investitionen im US-Aktienmarkt ETFs mit Domizil Irland. Dies hat damit zu tun, dass aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Irland und den USA der Fonds die Hälfte des Quellensteuerabzuges von 30 Prozent, also 15 Prozent, direkt zurückfordern kann.
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