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Ab 1. September
Kantone dürfen Wölfe präventiv schiessen

Wildhueter waehrend einer Kontrolle des Amtes fuer Jagd und Fischerei bei der Winterjagd anlaesslich der Eroeffnung der Winterjagd auf Wildschwein und Fuchs, am Samstag, 28. November 2020, in Arcegno. (KEYSTONE/Ti-Press/Alessandro Crinari)
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Ab dem 1. September und bis Ende Januar können sich die Kantone unter definierten Bedingungen vom Bund wiederum präventive Wolfsabschüsse bewilligen lassen. Das bedeutet, dass Wölfe auch geschossen werden dürfen, bevor sie Schäden anrichten.

Die Kantone müssen dafür beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) Gesuche zur Regulierung der Wolfsrudel einreichen. Von den Kantonen Graubünden, St. Gallen, Tessin, Waadt und Wallis sind bereits Gesuche eingegangen, wie das Amt am Freitag mitteilte.

Graubünden will im Herbst 35 Wölfe schiessen

Das Bafu prüft nun diese Gesuche; danach stimmt es ihnen zu oder lehnt sie ab. Bei Zustimmung können die Kantone, die zuständig sind für die Umsetzung der Regulierungen, die Abschüsse verfügen. Die Rechtsgrundlagen für präventive Abschüsse sind Teil des revidierten Jagdgesetzes.

Der Kanton Graubünden hatte bereits Mitte August angekündigt, er wolle im Herbst und im Winter zwei Drittel aller diesjährigen Jungwölfe und zwei ganze Wolfsrudel schiessen. Insgesamt handelt es sich um mindestens 35 der etwa 120 im Bündnerland lebenden Wölfe.

SDA