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Neue Jadgverordnung
Wölfe neu während fünf Monaten präventiv zum Abschuss frei

Ein Wolf, mutmasslich "M35", aufgenommen beim Dorfeingang von Bellwald im Obergoms, Wallis, am 28. Mai 2013. Der Wolf hat in der Nacht auf Freitag, 7. Juni 2013 im Wallis erneut zugeschlagen und in der Region Obergoms acht Schafe gerissen. Damit wurden innerhalb eines Monats insgesamt 28 Schafe getaetet. Allerdings kann erst eine DNA-Probe Klarheit bringen, ob es der Wolf M35 war. Sollte sich der Verdacht bestaetigen, koennte es fuer M35 ungemuetlich werden: Gemaess dem "Konzept Wolf Schweiz" sind die Kriterien fuer einen Abschuss erfuellt, wenn ein Wolf ueber eine Zeit von einem Monat trotz Herdenschutzmassnahmen mehr als 25 Schafe reisst oder innerhalb von vier Monaten deren 35.  (KEYSTONE/Marco Schmidt)
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Während fünf Monaten sollen in der Schweiz Wölfe abgeschossen werden können, bevor sie Schaden anrichten. Zudem sieht der Bundesrat in der neuen Jagdverordnung Eingriffe bei anderen geschützten Arten wie Steinbock oder Biber vor.

Die präventiven Abschüsse von Wölfen durch die Kantone sind demnach jedes Jahr zwischen dem 1. September und dem 31. Januar zulässig. In den übrigen Monaten können die Kantone schadenstiftende Wolfsrudel nach Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) regulieren.

Das geht aus der am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickten Vorlage hervor. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 5. Juli. In Kraft treten soll die Jagdverordnung am 1. Februar 2025.

Sie konkretisiert die vom Parlament vorgenommenen Änderungen im Jagdgesetz. Die Landesregierung liess den präventiven Wolfsabschuss als vorgezogene Massnahme bereits ab 1. November 2023 befristet zu.

Zwischen Dezember und Januar führte das zum Abschuss von landesweit 38 Wölfen. Das entspricht knapp der Hälfte der vom Bafu gebilligten Abschüsse.

SDA/ij