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Bundesrat will Preisspirale bremsen
2024 drohen erneut höhere Mieten

Die Wohnsiedlung Hardau der Stadt Zuerich, aufgenommen am Mittwoch, 9. Juli 2008 in Zuerich. Die Stadt Zuerich hat 1000 Wohnungen erneuert. (KEYSTONE/Alessandro Della Bella)
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Eben sind bei vielen Wohnungen die Mieten um bis zu 7 Prozent erhöht worden, schon steht der nächste Aufschlag an. Der massgebliche Referenzzinssatz dürfte am 1. Dezember von 1,5 auf 1,75 Prozent steigen. Dies berechtigt die Vermieter zu einer erneuten Erhöhung der Nettomiete um 3 Prozent, sofern die aktuelle Miete auf dem Referenzzins von 1,5 Prozent beruht. Der Mieterverband fordert deshalb Sofortmassnahmen, insbesondere eine Aussetzung der Erhöhungen aufgrund des Referenzzinssatzes.

Diese Forderung erfüllt der Bundesrat nicht, dafür setzt er bei der Teuerungsanpassung an. Bei der letzten Mieterhöhung, die auf diesen Herbst wirksam wurde, machte der Teuerungsausgleich auf den Mieten oft mehr aus als die Anpassung an den Referenzzins, weshalb die Mietaufschläge teilweise über 6 Prozent betrugen. Der Bundesrat will nun die Teuerungsüberwälzung einschränken. Denn mit den geltenden Regelungen drohe den Mietenden in einer relativ kurzen Zeitspanne eine Mieterhöhung um insgesamt 15 Prozent, schreibt der Bundesrat.

Kostenpauschale soll verboten werden

Konkret will er die Mietanpassung an die allgemeine Teuerung begrenzen. Konnten bisher 40 Prozent der seit der letzten Mietzinsänderung aufgelaufenen Teuerung überwälzt werden, so sollen es künftig noch 28 Prozent sein. Beträgt die Teuerung 3 Prozent, darf die Nettomiete künftig um 0,84 Prozent steigen, heute sind es 1,2 Prozent.

Zusätzlich können die Vermieter heute eine Erhöhung für gestiegene Betriebskosten vornehmen, die nicht in den Nebenkosten enthalten sind. Die Schlichtungsstellen lassen dafür in vielen Kantonen eine pauschale Mieterhöhung zwischen 0,5 und 1 Prozent pro Jahr zu. Diese pauschale Überwälzung will der Bundesrat nun verbieten. Künftig sollen die Vermieter höhere Betriebskosten nachweisen, um eine Erhöhung vorzunehmen.

Für den Mieterverband genügen die vorgeschlagenen Massnahmen nicht, und sie kommen zu spät. «Der Bundesrat hat zwar endlich erkannt, dass es ein Problem gibt», sagt Carlo Sommaruga, Präsident des Schweizerischen Mieterverbandes. Allerdings verhinderten die Massnahmen nicht, dass die Mietenden in diesem und im nächsten Jahr massive Aufschläge verkraften müssten. Denn der Bundesrat will die Verordnungsänderungen erst im nächsten Juni in die Konsultation geben, in Kraft treten sie frühestens 2025.

Eine nochmalige Erhöhung des Referenzzinses sei aber bereits im nächsten Jahr möglich, so Sommaruga. Der Mieterverband fordert deshalb vom Bundesrat einen dringlichen Bundesbeschluss, um weitere Anpassungen an den Referenzzins zu sistieren. Für Haushalte mit geringem Einkommen würden die Mieten zusammen mit den Krankenkassenprämien und Energiekosten zu einer grossen Belastung. Aber auch der Mittelstand leide, sagt Sommaruga.

Hauseigentümer: Vermieter leiden auch

Kritik an den bundesrätlichen Massnahmen kommt auch vom Hauseigentümerverband (HEV). Weitere Eingriffe in den bereits stark regulierten Mietwohnungsmarkt seien verfehlt, teilt der HEV mit. Komplizierte Vorgaben zum Nachweis der Kostensteigerungen für Unterhalt und Betrieb führten zu einem Mehraufwand. Ziel sei es wohl, die Vermieter von der Überwälzung gestiegener Kosten abzuhalten. Doch auch die Hauseigentümer seien von steigenden Krankenkassenprämien und Energiekosten betroffen. Zudem würden gestiegene Hypozinsen für die Vermieter erst mit Verzögerung im Referenzzinssatz abgebildet.

Der Bundesrat will das heutige Mietzinsmodell grundsätzlich überprüfen. Mit einer wissenschaftlichen Studie soll untersucht werden, ob die seit 40 Jahren geltende Regelung noch den heutigen Realitäten der Immobilienfinanzierung entspricht.