Verschärfung des MietrechtsMieter sollen bei Eigenbedarf rascher ausziehen
Während der Ständerat Rezepte gegen die Wohnungsnot sucht, behandelt der Nationalrat den Wunschzettel der Hauseigentümer. Der Mieterverband warnt vor einem Grossangriff auf das Mietrecht.
Am Dienstag werden im Nationalrat zwei Vorstösse zur Verschärfung des Mietrechts behandelt, die der Hauseigentümerverband (HEV) angestossen hat: Mit Gesetzesänderungen sollen Kündigungen wegen Eigenbedarfs erleichtert und Missbräuche bei Untermiete verhindert werden.
Nach Ansicht des Hauseigentümerverbandes dauert es heute zu lange, bis Mieterinnen und Mieter die Wohnung verlassen müssen, falls der Vermieter diese für den Eigenbedarf beansprucht. Deshalb soll das Verfahren beschleunigt und die Einsprachemöglichkeit der Mieterschaft eingeschränkt werden.
Heute kann das Mietverhältnis mit einer gesetzlichen Frist von drei beziehungsweise sechs Monaten nur dann gekündigt werden, wenn der Vermieter einen dringenden Eigenbedarf für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte geltend macht. Da die Mieterschaft in den meisten Fällen die Kündigung anfechte, komme es zu langwierigen Verfahren, in denen die Vermieter die Dringlichkeit des Eigenbedarfs beweisen müssten, so der HEV. Die Auflösung des Mietverhältnisses werde über viele Monate oder oft sogar Jahre hinweg verhindert.
Kündigung der Wohnung innert 30 Tagen
Weiter sollen die Regeln für Untermieten verschärft werden. Zwar muss dafür bereits heute die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Neu sollen Mieterinnen und Mieter aber ein schriftliches Begehren stellen müssen, in dem die Namen der Untermieter sowie die Mietbedingungen genannt werden.
Neu könnte dann der Vermieter die Untervermietung nicht nur bei missbräuchlichen Bedingungen verweigern, sondern auch dann, wenn die Untervermietung länger als zwei Jahre dauern soll. Erfolgt die Untermiete ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters oder macht der Mieter falsche Angaben, so könnte der Vermieter nach erfolgloser schriftlicher Ermahnung die Wohnung innert 30 Tagen kündigen.
Der Mieterverband (MV) sieht vor allem in der Begrenzung der Untermiete auf zwei Jahre ein Problem. Viele Mieterinnen und Mieter seien darauf angewiesen, dass sie ein Zimmer ihrer Wohnung untervermieten könnten, um die Miete bezahlen zu können.
Beide Anliegen haben bei der bürgerlichen Mehrheit im Nationalrat gute Chancen. Die Linke lehnt die Vorstösse ab. Laut dem MV haben sie zum Ziel, dass Mietende leichter aus der Wohnung geworfen werden können. Zudem handle es sich dabei nur um den ersten Angriff der «Immobilienlobby».
Mieterhöhungen sollen erleichtert werden
Den zweiten Angriff sieht der Mieterverband in zwei noch hängigen Vorstössen, die den Kampf gegen überrissene Mieten erschweren würden. Mit dem einen soll die Mieterhöhung aufgrund des Kriteriums der Orts- und Quartierüblichkeit erleichtert werden. Heute ist die Hürde für Vermieter relativ hoch, um Anpassungen des Mietzinses an die orts- oder quartierüblichen Verhältnisse vorzunehmen. Künftig soll es genügen, wenn der Vermieter auf drei vergleichbare Wohnobjekte verweisen kann, die eine Mieterhöhung rechtfertigen.
Der zweite Vorstoss will, dass die Anfechtung des Anfangsmietzinses nur noch in absoluten Ausnahmesituationen möglich ist, etwa wenn sich Mieter in einer Notlage befinden. Für den MV würde mit diesen Änderungen faktisch die Marktmiete eingeführt. Er hat gegen sämtliche geplanten Mietrechtsänderungen das Referendum angekündigt.
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