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Meinung

Ertappt
Wodka machte ihn unberechenbar

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Sommer, Sonne, Saufen – nichts Ungewöhnliches, was ein damals 25-Jähriger vor gut einem Jahr getan hat. Zusammen mit Kollegen machte er es sich bei der Villa Seerose in Horgen gemütlich. Dabei konsumierte er gemäss Strafbefehl «eine grosse Menge Alkohol», vor allem Wodka. Wie viel Promille der junge Mann aufwies, ist nicht bekannt. Doch es muss einiges gewesen sein, hat er doch die Delikte, für die er verurteilt wurde, in sogenannt selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit begangen. «Seine Steuerungs- und Einsichtfähigkeit wurde komplett aufgehoben», heisst es im Strafbefehl. Sprich er war so blau, dass er nicht mehr wusste, was er tat.

Gezeigt hat sich das gegen 3.40 Uhr in einer Bar im Horgner Zentrum. Aus Gründen, die sich nicht mehr nachvollziehen lassen, geriet der Schweizer mit einem anderen, ihm unbekannten Gast aneinander. Das Personal rief die Polizei. Doch statt dass sich der Betrunkene beruhigte, griff er eine Polizistin an. Diese versuchte, die Streithähne zu trennen, indem sie «Loslassen, Polizei!» rief und den 25-Jährigen in den «Halskontrollgriff» nehmen wollte. Dieser packte jedoch die Polizistin und nahm sie in den Schwitzkasten. Durch plötzliches Wegducken konnte sie sich befreien, stürzte dabei aber auf den Rücken. Der Beschuldigte stellte sich drohend über die Polizistin und hielt dabei einen Stuhl in die Höhe. Getan hat er dann aber nichts mehr.

Die Polizistin zog sich eine Prellung am kleinen Finger zu. Nachdem sich die Situation beruhigt hatte, entfernte sich der Beschuldigte aus der Bar, obwohl ihn die Polizisten zum Bleiben aufgefordert hatten. Sein Verhalten bringt ihm eine Geldstrafe von 90 mal 40 Franken ein, die er bezahlen muss. Vielleicht ist ihm auch die Einsicht gekommen, dass es beim Saufen eine Grenze gibt.