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AboJuristin im Interview
«Wir sind dazu verpflichtet, mit der Ukraine zusammen­zu­arbeiten»

«Für die Schweiz gilt verbindlich das Neutralitätsrecht»: Professorin Evelyne Schmid auf der Terrasse des Hotels Schweizerhof in Bern, im Hintergrund das Bundeshaus.
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Diese Woche behandelte das Parlament gleich mehrere Vorlagen zur Ukraine. Der Ständerat hiess zwei Vorstösse gut, die das Kriegsmaterialgesetz lockern sollen, darunter die Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats, wonach die Weitergabe von Waffen an kriegführende Staaten erlaubt werden soll, wenn der UNO-Sicherheitsrat einen völkerrechtswidrigen Angriff feststellt oder die UNO-Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit einen Verstoss gegen das Gewaltverbot feststellt. Die Vorlage ist unter dem Namen «Uniting for Peace» bekannt. Der Ständerat befürwortete eine zweite Vorlage, wonach das Nichtwiederausfuhrverbot im Kriegsmaterialgesetz nur für fünf Jahre gelten soll. Gleichzeitig lehnte der Nationalrat einen Vorstoss über ein Hilfspaket für die Ukraine über 5 Milliarden Franken ab. Der Ständerat wird kommende Woche über einen gleichlautenden Vorstoss beraten.

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