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Lücke bei der Zuständigkeit
Wie Wirecard durch die Maschen der Geldwäscheaufsicht fiel

Wirecard-Firmensitz im bayrischen Aschheim: Wegen seiner Firmenstruktur wurde der Konzern ungenügend beaufsichtigt.
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Der Fall Wirecard wirft ein Schlaglicht auf die lückenhafte Geldwäschekontrolle in Deutschland. Es geht um die Frage, wer zuständig gewesen wäre, den Wirecard-Konzern auf die Umsetzung der Regeln zur Geldwäscheprävention hin zu kontrollieren. Die Finanzaufsichtsbehörde Bafin schob der Bezirksregierung Niederbayern die Verantwortung zu. Doch diese will davon nichts wissen. Das Ergebnis: Niemand hat je kontrolliert.

«Es gibt eine Gesetzeslücke», sagt der Jurist Lars Haffke, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Technischen Universität München im Bereich Corporate Governance. Die deutsche Finanzaufsicht Bafin sei nur für die Aufsicht der Wirecard Bank AG zuständig. «Die Wirecard AG als Ganzes fiel untendurch, weil die Aufsichtsbehörden der Länder, in diesem Fall die Bezirksregierung Niederbayern, nur für die Geldwäschekontrolle des sogenannten Nichtfinanzsektors zuständig sind, also zum Beispiel für Immobilienmakler oder Auto- und Schmuckhändler», sagt Haffke. «Reine Dienstleister wie die Wirecard AG, die nicht anderweitig dem Geldwäschegesetz unterliegen, konnten ohne Aufsicht agieren.»

Der Fall Wirecard unterstreicht, dass die Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern in der Geldwäscheprävention nicht gut funktioniert. «Im Finanzsektor sträubt sich die Bafin vor ihrer Verantwortung, und im Nichtfinanzsektor sind Länder und zuständige Behörden häufig überfordert», sagt die Bundestagsabgeordnete Lisa Paus vom Bündnis 90/Die Grünen. Um diesen Flickenteppich in den Griff zu bekommen, brauche es eine Zuständigkeit des Bundes.

Wirecard, das Zwitterwesen

In der Schweiz ist die Aufsicht Finma für die Einhaltung der Pflichten in Sachen Geldwäscherei zuständig – allerdings nur für Finanzinstute wie Banken und Versicherer. Wirecard als Konzern dagegen ist ein Zwitterwesen aus einem Finanzdienstleister und einem Serviceunternehmen.

«Es ist schockierend, dass es möglich ist, dass es in Deutschland ein DAX-Unternehmen mit 125 Milliarden an Transaktionen gibt, und keiner fühlt sich für die Geldwäscheaufsicht zuständig», sagt Paus. «Statt gegenseitig mit dem Finger aufeinander zu zeigen, wäre es die Aufgabe der Finanzaufsicht und der Bezirksregierung Niederbayern gewesen, gemeinsam eine Lösung zu finden.»

Jurist Haffke fordert eine Änderung der geldwäscherechtlichen Vorschriften. «Dazu muss man klären, welche Dienstleister als Verpflichtete für Geldwäscheprävention gelten sollen. Jeder Friseur, jedes Café vielleicht nicht, aber auf jeden Fall muss sichergestellt werden, dass ein grosser Dienstleister wie Wirecard künftig als Ganzes kontrolliert wird, egal, wie verschachtelt die Konzernstruktur auch ist», sagt Haffke. Die Aufseher brauchten eine Gesamtschau auf die Unternehmen.