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AboKeine Chance auf Unterstützung
So rechnet die IV die Renten klein

Arbeiten in einer Wäscherei eignen sich für gesundheitlich beeinträchtigte Menschen. Dafür werden aber keine hohen Löhne bezahlt.
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Peter S. arbeitete jahrelang als Hauswart und Sanitärinstallateur im Aussendienst. Doch seit Herbst 2018 kann er seinen erlernten Beruf wegen eines Rückenleidens nicht mehr ausüben. Während 18 Monaten war er zu hundert Prozent krankgeschrieben, mittlerweile geht es ihm wieder besser. Gestützt auf ein medizinisches Gutachten, hält die Invalidenversicherung (IV) den Mann zu 70 Prozent arbeitsfähig. Allerdings kann Peter S. nur noch Tätigkeiten ausüben, die keine besonderen Anforderungen an die psychische und körperliche Belastbarkeit stellen sowie keine beruflichen Vorkenntnisse erfordern. Sprich: einfache Hilfsarbeit, ohne Belastung des Rückens, ohne permanentes Sitzen und ohne den Einsatz der Arme in Kopfhöhe oder noch höher.

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