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Von der IV zur Sozialhilfe
Zu krank zum Arbeiten, zu gesund für die Invalidenversicherung

Wer seine IV-Rente verliert, muss sich nach Jahren erstmals wieder um eine Stelle bewerben.

Bisher hat die Invalidenversicherung (IV) immer bestritten, dass die verschärfte Rentenpraxis zu mehr Sozialfällen führt. Eine kürzlich publizierte Studie belegt nun erstmals, dass die seit 2004 durchgeführten IV-Reformen zu einer Verschiebung zur Sozialhilfe führen. So hatte die ab 2013 durchgeführte systematische Überprüfung aller Rentendossiers zur Folge, dass zahlreichen IV-Bezügern ihre Rente gestrichen wurde mit dem Ziel einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Diesen Schritt schafften aber nicht alle, obwohl die IV ihre Eingliederungshilfen ausbaute. Der Anteil von IV-Bezügern, die nach einer Rentenaufhebung bei der Sozialhilfe landen, nahm nach 2013 um 30 Prozent zu. Welche Menschen das trifft, zeigen zwei Beispiele.

Fall 1: Peter H.

Der 54-jährige Peter H.* leidet an einer chronisch depressiven Störung. Er hat Konzentrationsschwächen und Probleme mit seinen Schultern und Fingern. Sein Psychiater erachtet ihn als beinahe beziehungsunfähig, er gilt als komisch und schwierig im Umgang. 1999 verliert der gelernte technische Modellbauer seine Stelle. 2001 wird ihm rückwirkend auf das Jahr 2000 eine halbe IV-Rente zugesprochen mit der Diagnose Neurasthenie. Dieser Rentenanspruch wurde 2004 und 2009 durch Gutachten zweimal bestätigt.

Doch mit der IV-Revision 6a von 2012 drehte der Wind. Im Auftrag des Parlaments überprüfte die IV systematisch alle Dossiers. Ziel war es, bei den Betroffenen das Eingliederungspotenzial zu eruieren und die IV durch Rentenaufhebungen zu entlasten. Peter H. sei die Rente gestrichen worden, ohne dass sich an seinem Gesundheitszustand irgendetwas verändert habe, sagt Martin Boltshauser, Anwalt bei der Behinderten-Selbsthilfeorganisation Procap. Aufgrund der wesentlich restriktiveren Bundesgerichtspraxis rechtfertige das Leiden aus Sicht der IV keine Invalidenrente mehr. Für eine der Behinderung angepasste Tätigkeit sei Peter H. voll arbeitsfähig, etwa in seinem erlernten Beruf, befand die IV.

Doch eine Eingliederungshilfe erhielt Peter H. von der IV-Stelle St. Gallen keine. Die IV verwies darauf, dass er während einer Übergangszeit von drei Jahren seine IV-Rente weiter erhalte. Dies ermögliche es ihm, sich selber um eine Stelle zu bemühen. Zudem hätte er bereits während seines Rentenbezugs nach einer Teilzeitarbeit suchen können, da er nur eine Teilrente erhalten habe.

Doch Peter H. blieb bei seiner Stellensuche erfolglos. Boltshauser verwundert das nicht. Wer während 15 Jahren nicht mehr im Erwerbsprozess gewesen sei, habe ohne umfassende Begleitung kaum eine Chance auf eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Procap vermittelte Peter H. über eine private Stiftung ein Coaching von 20 Stunden. Doch für jemanden, der unter solchen Einschränkungen leide, sei dies viel zu wenig, sagt Boltshauser. Bei Peter H. fehle es an grundlegenden Fähigkeiten, um nur schon ein Bewerbungsgespräch absolvieren zu können. Mittlerweile lebt der Mann von der Sozialhilfe.

Fall 2: Roger P.

Roger P.* aus dem Kanton Aargau sprach die IV 2008 eine ganze IV-Rente zu. Der Mann leidet an einem schweren ADHS, einer Persönlichkeitsstörung, Depressionen und einer schweren Agoraphobie. Diese Angststörung führt dazu, dass Roger P. sich nicht unter Menschen wagt, das Haus kaum verlässt. Die IV kam im damaligen Rentenentscheid zum Schluss, dass er weder in seinem Beruf als PC-Supporter noch in einer angepassten Tätigkeit arbeitsfähig sei. Doch 2015 befand die IV aufgrund einer ordentlichen Rentenrevision und eines Gutachtens, die Eingliederung in den Arbeitsmarkt sei möglich. Die Rente wurde Roger P. gestrichen, obwohl er laut dem Gutachten weiterhin unter Agoraphobie, Depressionen sowie einer Anpassungsstörung leidet. Diese Beschwerden würden jedoch die Arbeitsfähigkeit nicht einschränken, so die IV-Stelle Aargau.

Der Betroffene legte mit der Hilfe von Procap Beschwerde ein. Das Aargauer Verwaltungsgericht gab ihm insofern recht, als es das Gutachten als ungenügend erachtete. Ein weiteres Gutachten führte dann aber im März dieses Jahres dennoch zur Annullation der IV-Rente.

Auch Roger P. lebt nun von der Sozialhilfe. Ob er wieder Fuss fassen kann im Arbeitsmarkt, ist fraglich. «Der Betroffene musste von einem Tag auf den anderen nach zwölf Jahren Rente eine Erwerbstätigkeit suchen und ausführen können, trotz weiter bestehender nahezu unveränderter Beschwerden», konstatiert Boltshauser. Beim Rechtsberater von Procap sind in den letzten Jahren immer wieder Fälle wie die von Peter H. und Roger P. auf dem Tisch gelandet. Diese Menschen seien für die IV zu wenig und für den ersten Arbeitsmarkt viel zu krank. Die aus Sicht der IV zumutbaren Stellen mit angepassten Tätigkeiten gebe es auf dem ersten Arbeitsmarkt kaum. Und der zweite, subventionierte Arbeitsmarkt mit geringeren Leistungsanforderungen biete nicht genügend Stellen.

*Name der Redaktion bekannt