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Rentenalter 65 für Frauen
Wegen dieses Vorschlags tobt die Linke

Frauen sollen künftig bis 65 arbeiten. Die ersten sechs betroffenen Jahrgänge sollen dafür einen Rentenausgleich erhalten. In welcher Höhe, ist jedoch umstritten. 
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Das Rentenalter der Frauen soll von 64 auf 65 Jahre erhöht werden. Dies ist für die bürgerlichen Parteien und den Bundesrat gesetzt. Umstritten ist jedoch, wie viel der jährlichen Einsparungen von 1,4 Milliarden Franken für den sozialen Ausgleich verwendet wird, welcher einer Übergangsgeneration von Frauen zugutekommt. Der Bundesrat will dafür 700 Millionen Franken einsetzen.

Doch die Sozialpolitiker des Ständerats haben diesen Plan nun umgeschrieben. Sie wollen 650 Millionen Franken pro Jahr für die Erhöhung der Ehepaar-Renten aufwerfen, und zwar sowohl für die bisherigen Rentenbezüger wie für die künftigen. Dies ist ein altes Anliegen der CVP, neu Mittepartei, die es für ungerecht hält, dass Ehepaare nur eine reduzierte Rente erhalten. Heute bekommen Ehepaare maximal das 1,5-Fache (150 Prozent) der maximalen Einzelrente, künftig soll dieser Plafond auf 155 Prozent angehoben werden.

Gewerkschaftsbund: «Gleichstellungspolitisches Armutszeugnis»

Im Gegenzug haben die Ständeräte den sozialen Ausgleich für die Frauen auf 440 Millionen Franken gekürzt. Es sollen nur sechs Frauenjahrgänge von der Abfederung profitieren. Der Bundesrat sah vor, dass der Ausgleich neun Jahrgängen gewährt wird. Die Frauen der Übergangsjahrgänge können wählen zwischen der vorzeitigen Pensionierung mit einer geringeren Rentenkürzung als regulär vorgesehen und einer Pensionierung mit 65 bei gleichzeitiger Aufbesserung der AHV-Rente. Allerdings will die Ständeratskommission auch hier weniger weit gehen. Ein Vorbezug soll erst ab 63 möglich sein, der Bundesrat will dies bereits ab 62 ermöglichen.

Das Modell der sozialen Abfederung erhielt in der Ständeratskommission mit 6 zu 4 Stimmen bei drei Enthaltungen nur knapp eine Mehrheit. Zugestimmt haben die Vertreter der Mitte und der SVP, dagegen waren die FDP-Vertreter. Drei linke Kommissionsmitglieder enthielten sich der Stimme, eines stimmte mit Nein.

Für SP, Grüne und Gewerkschaften sind die Pläne der Ständeratskommission inakzeptabel. Statt eines höheren Rentenalters fordern sie höhere AHV-Renten. Die SP spricht von einem Affront gegen die Frauen, der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) von einem «gleichstellungspolitischen Armutszeugnis». Die Erhöhung des Ehepaar-Plafonds begrüsst der SGB hingegen.

Bundesrat will höhere Mehrwertsteuer

In der Ständeratsdebatte vom März werden auch mehrere Minderheitsmodelle für einen sozialen Ausgleich zur Debatte stehen. Zur Diskussion steht ein Vorschlag von FDP-Ständerat Damian Müller, der 600 Millionen Franken kostet. Müller will den Frauen einer sechsjährigen Übergangsgeneration einen Rentenzuschlag gewähren, der sich bei tieferen Einkommen auf monatlich 150 Franken beläuft, bei den anderen auf 50 Franken. Die Linke verlangt eine viel grosszügigere Ausgestaltung des Bundesratsmodells mit Kosten von 1,3 bis 2,6 Milliarden.

Noch nicht entschieden hat die Kommission über die Zusatzfinanzierung der AHV, um auf die steigende Zahl der Rentenbezüger zu reagieren. Der Bundesrat will die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte erhöhen, die Bürgerlichen und die Wirtschaft bestehen auf einem deutlich geringeren Aufschlag.

Die AHV-Reform kommt im März in den Ständerat, danach ist der Nationalrat an der Reihe. Die bereinigte Vorlage dürfte frühestens in einem Jahr vorliegen, die Volksabstimmung somit Ende 2022 oder Anfang 2023 stattfinden. Bei einem Ja dürfte das Rentenalter für Frauen ab 2028 bei 65 Jahren liegen.