Entscheide des BundesratsWasserkraftwerke können Stromproduktion erhöhen
Bestimmte Wasserkraftwerke sollen mehr Wasser für die Stromproduktion zur Verfügung haben. Eine Übersicht zu den Entscheiden des Bundesrats am Freitag.
![Bundesrätin Simonetta Sommaruga spricht an der Seite von Bundesrat Guy Parmelin, während der Herbstsession im Nationalrat in Bern. (28. September 2022)](https://cdn.unitycms.io/images/4IY5R7zRaso9rsdh_DvF_b.jpg?op=ocroped&val=1200,800,1000,1000,0,0&sum=nIy1TKOLCmU)
Energie
Wasserkraftwerke, die bestimmte ökologische Anforderungen erfüllen, dürfen während der kommenden sieben Monate mehr Wasser für die Stromproduktion nutzen. Das soll die Stromproduktion um bis zu 150 Gigawattstunden erhöhen. Der Bundesrat hat entschieden, dass diese Wasserkraftwerke die Restwasserabgabe vorübergehend reduzieren dürfen. Möglich ist das für jene rund 45 Anlagen im Land, die nach 1992 eine neue Nutzungskonzession erhalten haben und aus ökologischen Gründen höhere Restwassermengen abgeben als das gesetzlich vorgeschriebene Minimum. Die vom Bundesrat erlassene Verordnung gilt ab 1. Oktober und bis zum 30. April 2023.
Der Bundesrat hat Engpässe im Strom-Übertragungsnetz beseitigt und dazu am Freitag entsprechende Verordnungen per 1. Oktober in Kraft gesetzt. Diese sind bis Ende April 2023 befristet. Damit können ab dem (morgigen) Samstag die Kapazitäten der Übertragungsleitungen zwischen Bickigen im Kanton Bern und Chippis VS – der Gemmileitung – sowie zwischen Bassecourt JU und Mühleberg BE bei Bedarf von 220 Kilovolt (kV) auf 380 kV erhöht werden. Das soll um bis 850 Megawatt höhere Importkapazitäten ermöglichen. Auch Netzengpässe sollen so vermieden werden. Etwa könne die Produktion aus den Walliser Kraftwerken ungehindert abtransportiert werden, schreibt der Bundesrat.
Wasserkraft
Schutz und Nutzung der Wasserkraft in Fideris GR werden besser aufeinander abgestimmt. Der Bundesrat hat die vom Kanton Graubünden eingereichte Schutz- und Nutzungsplanung (SNP) zur Wasserkraftnutzung des «Bergbachs» genehmigt. Die SNP des Kraftwerks Fideris ermöglicht es, den «Bergbach» stärker zu nutzen. Im Gegenzug wird der ökologisch wertvolle «Malanserbach» über den Zeitraum der 80-jährigen Konzession von einer Nutzung ausgeschlossen und geschützt. Der bislang ungenutzte «Bergbach» ist bereits stark verbaut und weist deswegen ein eingeschränktes ökologisches Potential auf. Mit dem Projekt Kraftwerk Fideris können rund 3300 Haushalte mit Strom versorgt werden.
Zuständigkeiten für Fall eines Atomereignisses
Der Bundesrat hat Vorkehren für den Fall getroffen, dass es im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine zum einem nuklearen Ereignis kommt. Er hat das Verteidigungsdepartement ermächtigt, einen Strategischen Führungsstab Bund (SFB) einzusetzen.
Damit habe die Landesregierung die Krisenorganisation festgelegt, um im Fall eines Atomereignisses eine schnelle und wirksame Reaktion sicherzustellen, teilte das VBS am Freitag mit. Der SFB hat die Aufgabe, die Lage laufend zu aktualisieren, damit allenfalls Massnahmen getroffen werden können.
Zusammen mit den zuständigen Stellen muss sich der SFB zudem um die Koordination der kurz-, mittel- und langfristigen Einsatzplanung kümmern. Das VBS hält es laut Mitteilung für unwahrscheinlich, dass mit einem Einsatz von nuklearen Waffen durch Russland oder das absichtliche Herbeiführen eines nuklearen Unfalls zu rechnen ist.
Ein nukleares Ereignis wäre in seinen Worten aber «eine Krise von grosser Tragweite, Komplexität und insbesondere zeitlicher Dringlichkeit». Zeichnet sich ein atomares Ereignis ab oder tritt ein solches ein, kann das VBS den Bundesstab Bevölkerungsschutz als SFB einsetzen.
Hochschulen
Die Universitäten Bern, Luzern und Neuenburg können weiterhin Beiträge des Bundes erhalten. Der Bundesrat hat sie am Freitag gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) als beitragsberechtigt anerkannt, wie er mitteilte. Das Gesetz trat 2015 in Kraft. Damit müssen sich alle Schweizer Hochschulen bis Ende 2022 neu akkreditieren lassen. Nachdem die Schweizerische Hochschulkonferenz die Anträge der drei Universitäten gutgeheissen hatte, stand als nächster Schritt der Entscheid des Bundesrats an.
Entwicklungshilfe
Der Bundesrat will Entwicklungsländer bis 2028 mit knapp 40 Millionen Franken bei der Bewältigung der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie unterstützen. Mit den bewilligten Mitteln werden Partnerregierungen dabei unterstützt, ihr Staatsbudget gemäss internationalen Standards zu planen, zu genehmigen, umzusetzen und schliesslich zu überprüfen. Die Projekte sollen dazu führen, dass Steuergelder nachhaltig und effizient verwendet werden und so das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihre Regierungen gestärkt wird, wie der Bundesrat mitteilte. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der bestehenden Mittel für wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit.
Güterverkehr
Der Bundesrat will die «Rollende Landstrasse» (Rola) bis 2026 weiterbetreiben und jährlich mit rund 20 Millionen Franken fördern. Er hat am Freitag die Botschaft ans Parlament zu einer Gesetzesanpassung und zum Zahlungsrahmen verabschiedet, wie er mitteilte. Ursprünglich sah die Landesregierung sogar eine Fortführung der Rola bis 2028 vor. Darauf hat sie nun verzichtet – nach eigenen Angaben aus finanzpolitischen Überlegungen. Mit der Rola werden Lastwagen per Bahn durch die Schweiz transportiert, die Chauffeure reisen in einem Begleitwagen mit.
Glücksspiel
Die Schweiz und Liechtenstein sollen nach dem Willen des Bundesrats Daten zu Personen austauschen, die nicht in Casinos spielen dürfen. Die Landesregierung hat ein Abkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein zu Spielsperren im Geldspielbereich genehmigt, wie sie mitteilte. Zugleich eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung, diese dauert bis am 20 Januar 2023. Das Abkommen regelt auch die gegenseitige Anerkennung von Sperren. Ziel ist der Schutz vor den Folgen der Spielsucht, wie es im Communiqué hiess.
SDA/aru
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