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Entscheide des Bundesrates
Was Sie zu den neuen Corona-Massnahmen wissen sollten

«Wir wollen eine dritte Welle verhindern»: Bundesrat Alain Berset appellierte an der Medienkonferenz des Bundesrats vom 4. Dezember 2020 an die Kantone, möglichst schnell zu reagieren.
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Der Bundesrat empfiehlt Homeoffice. Darf ich gegenüber meinem Arbeitgeber darauf bestehen?

Der Bundesrat sieht von einer expliziten Homeoffice-Pflicht ab. Das heisst, es gibt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen generellen Anspruch darauf. Wie der Bundesrat schreibt, müsste im Streitfall ein Gericht entscheiden.

Und umgekehrt: Kann mich die Arbeitgeberin zu Homeoffice verpflichten?

Die Arbeitgeberin kann Homeoffice grundsätzlich anordnen, laut Bundesrat aber nur dann, wenn dies «im Einzelfall zumutbar» sei. Auch hier kämen im Streitfall wohl die Gerichte zum Zug.

Es hiess, dass sich nur noch Freunde aus maximal zwei verschiedenen Haushalten im Restaurant oder zu Hause treffen dürften. Gilt das nun?

Nein. Gesundheitsminister Alain Berset hat diesen Vorschlag zwar in die Vernehmlassung geschickt. Das Bundesratskollegium hat sich nun aber gegen eine solche Regel entschieden. Genauer gesagt: Er hat sie zu einer blossen Empfehlung abgeschwächt (lesen Sie dazu auch: Wie die Zweihaushaltsregel in Deutschland funktioniert).

Was ändert sich in den Restaurants sonst noch?

Das hängt vom Kanton ab. Künftig müssen in allen Gastrobetrieben die Kontaktdaten der Gäste erhoben werden. Viele Kantone haben die obligatorische Registrierung in den Restaurants aber bereits eingeführt. Für sie ändert sich nichts, alle anderen müssen nachziehen.

Wird der Weihnachtseinkauf eingeschränkt?

Teilweise. Die Läden sind verpflichtet, die Anzahl Kundinnen und Kunden stärker zu limitieren. In grösseren Geschäfte müssen pro Person neu 10 statt wie bisher 4 Quadratmeter zur Verfügung stehen. In kleinen Geschäften mit weniger als 30 Quadratmetern Ladenfläche sind es 5 Quadratmeter pro Person.

Darf ich im Dorfchor oder in der Kirche Adventslieder singen?

Nein. Das Singen in Chören, überhaupt gemeinsames Singen ausserhalb des Familienkreises, ist verboten. Das gilt auch für Gottesdienste. Eine Ausnahme gibt es nur für professionelle Chöre.

Gilt das auch für Konzerte unter freiem Himmel?

Ja, das Verbot betrifft sowohl Freiluftaufführungen als auch Konzerte in Innenräumen.

Darf ich überhaupt noch irgendwo singen?

Der engste Familienkreis ist von dem Verbot nicht betroffen. Unter dem Weihnachtsbaum zu Hause darf also gesungen werden.

Ich habe gehört, dass meine Kinder im Schulunterricht weiterhin singen sollen. Ist das nicht auch verboten?

Nein. In der Schule bleibt Gesangsunterricht erlaubt.

Sind Familienfeste an Weihnachten erlaubt?

Hierzu hat der Bundesrat am Freitag keine neuen Entscheide getroffen. Das heisst, es gilt für private Treffen weiterhin eine Obergrenze von maximal zehn Personen.

Was gilt für Treffen ausserhalb der Familien?

Auch da gelten die bisherigen Regeln. Das heisst, zu Versammlungen dürfen maximal 15, zu Veranstaltungen bis zu 50 Personen erscheinen.

Warum die neuen Massnahmen überhaupt nötig sind? Die Erklärung lesen Sie hier: In diesen Kantonen steigen die Corona-Fälle