Geldblog: Tipps zur AltersvorsorgeWas beim Timing des Kapitalbezugs zählt
Steuern, Rendite und Fristen: Geldexperte Martin Spieler sagt, unter welchen Bedingungen sich das Hinausschieben des PK-Bezugs lohnt.
Wir (57 und 63 Jahre alt) arbeiten beide und pflegen keinen aufwendigen Lebensstil, sodass wir ein relevantes Vermögen sparen konnten, welches meiner Frau erlauben würde, sich mit 58 Jahren zu pensionieren. Von unserem Bankberater wurde empfohlen: Meine Frau kündet kurz vor dem 58. Geburtstag und das PK-Geld wird auf ein Freizügigkeitskonto bei der Bank angelegt und erst bei Bedarf in 5 oder 10 Jahren bezogen. Das würde steuerliche Vorteile beim Bezug ergeben, Einkäufe aus den letzten 3 Jahren müssten nicht nachträglich versteuert werden und durch die Anlage des Geldes würde eine Wertsteigerung erreicht. Finanziell können wir auf das PK-Geld in den nächsten Jahren gut verzichten. Was halten Sie vom Vorschlag der Bank? Ist das eine für uns günstige Lösung oder stecken eher auch Interessen der Bank dahinter? Leserfrage von M.A.
Zweifellos hat die Bank ein Interesse, dass Sie bei ihr das Geld anlegen, denn dann erhält sie Gebühren. Das heisst aber nicht, dass der Vorschlag deswegen schlecht sein muss. Eine vorzeitige Pensionierung ist in der beruflichen Vorsorge in der Regel frühestens nach Vollendung des 58. Altersjahres möglich. Es gibt allerdings Pensionskassen, die in Ihrem Reglement vorsehen, dass eine Pensionierung erst später möglich ist – so zum Beispiel mit 59 oder 60 Jahren. Ich gehe davon aus, dass Sie zusammen mit Ihrer Bank auch die Möglichkeiten bei der Pensionskasse Ihrer Frau eingehend geprüft haben.
Bei einer Frühpensionierung würde das Kapital bezogen und müsste versteuert werden – wenngleich separat vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz. Wenn Ihre Frau Ihre Stelle hingegen vor dem 58. Geburtstag kündet, ist sie nicht frühpensioniert. Sie wäre grundsätzlich noch in der Lage, später wieder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Weil Ihre Frau aber zum Zeitpunkt der Kündigung keine neue Pensionskasse hat, kann das Geld in eine Freizügigkeitsstiftung überführt werden. Dort kann es, wie es Ihnen Ihre Bank richtig gesagt hat, investiert werden.
Ob es für Sie und Ihre Frau eine günstige Lösung ist oder nicht, hängt neben dem Anlageerfolg auch von den Gebühren ab.
Offenbar hatte Ihre Frau in der Vergangenheit noch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse getätigt. Bei freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse gilt bei einem Kapitalbezug eine dreijährige Sperrfrist. Wenn man diese verletzt, werden zusätzliche Steuern fällig, da die Abzüge für die freiwilligen Einkäufe dann nicht mehr akzeptiert sind. Indem Ihre Frau das Geld noch nicht bezieht, sondern eine Freizügigkeitslösung nutzt, wird der Kapitalbezug hinausgeschoben. Wenn sie das Geld dann später – mindestens drei Jahre später – bezieht, muss sie mit keinen steuerlichen Nachteilen mehr rechnen.
Da Sie mir schreiben, dass Ihre Frau und Sie das Geld ohnehin in den nächsten Jahren für die Bestreitung Ihres Lebensunterhaltes gar nicht benötigen, finde ich dies einen gangbaren Weg. Punkto späterem Bezug der Freizügigkeitsleistung infolge Pensionierung gilt: Der Vorsorgenehmer kann frühestens fünf Jahre vor und spätestens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters den Antrag auf Auszahlung des Vorsorgeguthabens stellen. Frauen somit ab Alter 59 bis spätestens Alter 69 und Männer ab Alter 60 bis spätestens Alter 70.
Da das Geld im Falle Ihrer Frau einige Jahre bei der Freizügigkeitsstiftung bleibt, ist es richtig, dass sie es anlegt. Je nach Anlagelösung trägt sie allerdings ein mehr oder weniger grosses Anlagerisiko. Da Ihre Frau aber einen Anlagehorizont von mehreren Jahren hat, relativiert sich dieses etwas. Ob es für Sie und Ihre Frau eine günstige Lösung ist oder nicht, hängt neben dem Anlageerfolg auch von den Gebühren ab, die Sie für die Anlagelösung bezahlen werden. Vor diesem Hintergrund rate ich Ihnen, zusätzlich auch einen Vorschlag bei zwei weiteren Banken bezüglich Anlage und Gebühren einzuholen. Dann können Sie vergleichen.
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