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Geldblog: Mögliche Steuerersparnisse
Wann soll ich mir das Vorsorgegeld auszahlen lassen?

Eine Kapitalauszahlung kann ganz unterschiedliche steuerliche Konsequenzen mit sich bringen.
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Ich habe rund 690’000 Franken Gespartes, dazu  81’000 Franken und 34’000 Franken auf zwei Konten in der Säule 3a und rund 700’000 Franken in der Pensionskasse. Dazu bekomme ich von meinen zwei Wohnungen rund 6000 Franken Zins monatlich. Ich arbeite 100 Prozent, bin 62 und möchte mich mit 63 Ende Februar 2023 frühpensionieren lassen. Ich möchte mein Pensionskassenkapital auszahlen lassen. Wie gehe ich steuerlich am besten vor: wann soll ich mir die Säule 3a und wann die Pensionskasse auszahlen lassen? Leserfrage von K.S.

Wenn Sie sich Ihr Pensionskassenkapital im gleichen Jahr wie die beiden Konten der steuerbegünstigten Säule 3a auszahlen lassen, zahlen Sie einiges an Steuern. Denn Kapitalauszahlungen aus der 2. Säule und der 3. Säule, die im gleichen Jahr ausbezahlt werden, werden zusammen besteuert. Der ausbezahlte Kapitalbetrag wird addiert, was dazu führt, dass Sie dem Fiskus mehr abliefern müssten. Immerhin werden Kapitalauszahlungen im Rahmen der Altersvorsorge separat vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz besteuert.

Erheblich Steuern sparen könnten Sie, wenn Sie sich das Geld aus der 2. und der 3. Säule in unterschiedlichen Jahren auszahlen lassen würden. Sie könnten sich beispielsweise noch in diesem Jahr das erste Säule 3a-Konto mit den 81’000 Franken auszahlen lassen. Dann würde dieses in diesem Jahr besteuert. Das weitere Kapital könnte dann später zur Auszahlung gelangen.

Steuerlich noch besser fahren würden Sie, wenn Sie sich im nächsten Jahr nur teilpensionieren lassen würden und in einem Teilzeitpensum noch weiter arbeiten würden. Dann könnten Sie im Rahmen der Teilpensionierung einen ersten Teil des Pensionskassengeldes beziehen. Das restliche Geld würde dann später bei der vollständigen Pensionierung – zum Beispiel im Jahr 2024 – besteuert. Mit diesem Vorgehen kann man in einigen Kantonen ebenfalls einiges an Steuern sparen.

Durch einen Wohnortswechsel vor dem Kapitalbezug kann man seine Steuerrechnung unter Umständen stark entlasten.

Wenn Sie im nächsten Jahren noch in Teilzeit weiterarbeiten würden, dürften Sie auch weiterhin in das verbliebene Säule 3a-Konto einzahlen und die Einzahlung dann bei den Steuern in Abzug bringen. Mit 65 könnten Sie sich dann auch noch das zweite Säule 3a-Konto mit den 34’000 Franken und allenfalls den zusätzlich geleisteten Beiträgen auszahlen lassen.

Zu prüfen wäre allenfalls auch, ob Sie die Auszahlung des PK-Geldes und allenfalls auch die AHV-Rente aufschieben. Ihren Angaben entnehme ich, dass Sie viel Erspartes haben und neben den Einnahmen aus den Wohnungsmieten gut damit leben könnten. Sie wären nicht auf die AHV-Renten angewiesen und könnten diese bis 65 aufschieben. Dies hat den Vorteil, dass Sie die AHV-Rente zuvor noch nicht versteuern müssten – vor allem aber würden Sie dann lebenslang von einer höheren AHV-Rente profitieren.

Unabhängig davon, wann genau Sie sich das PK-Kapital auszahlen lassen, sollten Sie darauf achten, dass Sie die dreijährige Sperrfrist für freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse einhalten. Es stellt sich die Frage, ob Sie in den letzten paar Jahren noch freiwillig in die Pensionskasse einbezahlt hatten, um Ihre Altersvorsorge zu verbessern und um Steuern zu sparen, weil diese Einzahlungen bei den Steuern in Abzug gebracht werden dürfen. Wenn jemand bei der Pensionierung die Rente bezieht, ist dies kein Problem. Wenn jemand aber so wie Sie beabsichtigt, einen Kapitalbezug vorzunehmen, ist die Einhaltung der dreijährigen Sperrfrist für freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse wichtig. Ansonsten hat der frühere Steuerabzug keine Gültigkeit mehr und nachträglich werden noch Steuern fällig.

Steuern sparen könnten Sie allenfalls auch, wenn Sie prüfen, wie viel Steuern beim Kapitalbezug an Ihrem jetzigen Wohnort fällig werden. Dann könnten Sie die Besteuerung mit anderen Wohnorten vergleichen. Je nach Wohnort bezahlen Sie bei einem Kapitalbezug deutlich mehr oder weniger Steuern. Durch einen Wohnortswechsel vor dem Kapitalbezug kann man seine Steuerrechnung unter Umständen stark entlasten.

Dies sind nur ein paar von vielen Aspekten, die es rund um eine Kapitalauszahlung und die steuerlichen Konsequenzen zu beachten gilt. Bevor Sie entscheiden, würde ich fachlichen Rat bei Ihrer Bank oder Versicherung einholen und allenfalls eine Pensionsplanung erstellen lassen. Dabei sehen Sie, wie Sie Ihre Frühpensionierungspläne optimieren können – und wie viel Steuern Sie je nach Massnahme konkret zahlen müssen.