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Geldblog: Maximale Steuerersparnis
Warum Sie kurz vor Ihrer Pension in die dritte Säule einzahlen sollten

Legaler Steuertrick: Anders als bei der Pensionskasse, darf man bei der dritten Säule Steuern sparen.
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Kann ich im Juli in die 3. Säule bei meiner Bank 4000 Franken einzahlen und mir im November im gleichen Jahr das Konto auszahlen lassen? Beziehungsweise wird mir die Einzahlung von der Bank für die Steuererklärung im nächsten Januar trotz des dann nicht mehr vorhandenen Kontos schriftlich bestätigt? Leserfrage von D.K.

Wenn jemand mit 65 Jahren im Rahmen des ordentlichen Rentenalters in Pension geht und sich darum das Säule-3a-Konto auszahlen lässt, kann er oder sie auch im gleichen Jahr der Pensionierung noch eine Einzahlung in die steuerbegünstigte Säule 3a tätigen. Voraussetzung ist aber, dass diese Einzahlung noch vor der ordentlichen Pensionierung und Ihrem 65. Geburtstag erfolgt.

Sie können also die angedachten 4000 Franken wie gewünscht einzahlen und sich dann vier Monate später mit dem Erreichen des Pensionsalters und der Aufgabe der Erwerbstätigkeit das 3. Säule-Konto auszahlen lassen. Obwohl das Säule-3a-Konto dann in Ihrem Fall im November aufgelöst wird, bekommen Sie danach von Ihrer Bank die Bestätigung, dass Sie noch vor der Auflösung des Kontos den Betrag von 4000 Franken in die steuerbegünstigte Säule 3a transferiert hatten. Mit dieser Bestätigung können Sie dann in der nächsten Steuererklärung den Abzug geltend machen.

Obwohl Sie das 3. Säule-Konto nicht mehr das ganze Jahr behalten, ist der Maximalbetrag erlaubt.

Sie könnten übrigens auch den Maximalbetrag für Erwerbstätige mit Pensionskasse von aktuell 6883 Franken im gleichen Jahr Ihrer Pensionierung noch auf das 3. Säule-Konto überweisen und dann in der nächsten Steuererklärung abziehen. Obwohl Sie das 3. Säule-Konto nicht mehr das ganze Jahr behalten, wird der erlaubte Einzahlungsbetrag nicht gekürzt, sondern es ist der Maximalbetrag erlaubt.

Auch ist es so, dass es anders als bei der Pensionskasse, wo es beim Kapitalbezug eine dreijährige Sperrfrist nach einem freiwilligen Einkauf gibt, bei der Säule keine Sperrfrist bei einem ordentlichen Bezug bei Erreichen des Rentenalters gibt, wenn man gerade noch eine Einzahlung getätigt hat. Eine Einzahlung und Auszahlung im gleichen Jahr ist somit bei der Säule 3a machbar.

Wenn Sie das Gleiche bei der Pensionskasse machen würden, gäbe es ein Nachsteuerverfahren und der vorgenommene Steuerabzug würde nicht akzeptiert werden. Zudem müsste man Nachsteuern zahlen, was unter Umständen teuer kommen könnte. Die Sperrfrist bei der Pensionskasse gibt es, weil die Steuerbehörden verhindern wollen, dass man freiwillige Einzahlungen in die 2. Säule nur mit dem Ziel vornimmt, Steuern zu sparen. Der Fiskus nennt dies Steuerumgehung.

Die freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse sollen dazu dienen, um frühere Lücken in der Altersvorsorge zu füllen. Der Steuerabzug ist nur eine positive Nebenerscheinung, faktisch ein Anreiz, vorausgesetzt, dass man die dreijährige Sperrfrist vor einem Kapitalbezug nicht verletzt. Bei der Säule 3a sind vorderhand rückwirkende Einzahlungen indes nicht erlaubt, obwohl dies sachlich eigentlich sinnvoll wäre. Deshalb ist in der Säule 3a eine Einzahlung auch noch im Jahr der Pensionierung gestattet.