Geldberater: Weniger Steuern, mehr RenteWarum Sie den Bezug der Vorsorgegelder langfristig planen sollten
Dank gestaffelter Bezüge muss man weniger an den Fiskus abliefern und kann sich mit dem gesparten Geld nach der Pensionierung etwas Schönes finanzieren – Reisen etwa.
In Ihren Kolumnen hatten Sie schon mehrmals empfohlen, dass man Vorsorgegelder bei der Pensionierung gestaffelt beziehen solle. Können Sie erklären, warum Sie dies so empfehlen und warum es nicht ideal ist, wenn man alles aufs Mal bezieht? Ich werde in diesem Jahr 61 und mache mir daher viele Gedanken um meine eigene Pensionierung und wie ich dann alles machen soll. Ich weiss aber schon, dass ich eine gemischte Variante bei der Pensionskasse nehme mit Rente und Bezug. Zusätzlich bleiben meine 3.-Säule-Konten. Leserfrage von E.H.
Für den Ratschlag, dass man seine Vorsorgegelder möglichst nicht zusammen, sondern gestaffelt beziehen soll, gibt es eine einfache Erklärung: Das Steueramt zählt all Ihre Bezüge, die Sie in einem Kalenderjahr vornehmen, zusammen. Dies ist dann die Basis für die Steuerberechnung. Oft kommen auch noch die Bezüge eines Ehepartners oder einer Ehepartnerin im gleichen Kalenderjahr dazu, womit der Betrag und der Steuersatz noch weiter steigen.
Je nach Kanton gib es steuerlich allerdings Unterschiede, die genau geprüft werden sollten. Aber in den meisten Kantonen ist es lohnenswert, wenn man die Bezüge aus seiner Altersvorsorge gestaffelt vornimmt und diese auf mehrere Jahre verteilt, womit man die Steuerprogression, welche zur Folge hat, dass man für höhere Einkommen mit einem höheren prozentualen Steuersatz besteuert wird, brechen kann. Dies bedeutet, dass Sie den angedachten Kapitalbezug aus der Pensionskasse nicht im gleichen Kalenderjahr beanspruchen sollten wie den Bezug von einem Säule-3a-Konto.
Gelder aus Säule-3a-Konten kann man bis zu fünf Jahre vor dem Erreichen des ordentlichen AHV-Alters in Anspruch nehmen.
Genau darum ist es wichtig, dass man den Bezug seiner Vorsorgegelder langfristig plant. Grundsätzlich ist es so, dass man seine angesparten Altersgelder bei der Pensionierung beziehen muss – ausser man arbeitet weiter und erwirtschaftet weiterhin ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen. Auch allfällige Freizügigkeitsgelder muss man beziehen, was bei Ihnen allerdings nicht der Fall ist. Bei der Pensionskasse ist der Bezug an die Aufgabe der Erwerbstätigkeit gebunden. Zwar kann man sein Pensum in den Jahren vor der Pensionierung auch senken und eine Teilpensionierung vornehmen. Diese muss aber nicht nur Ihnen, sondern auch dem Arbeitnehmer passen. Mit dem Erreichen des Rentenalters und der Aufgabe der Erwerbstätigkeit muss man bei einer Kapitalvariante jedenfalls sein PK-Kapital beziehen.
Mehr Flexibilität hat man bei den Säule-3a-Konten. Diese Gelder kann man bis zu fünf Jahre vor dem Erreichen des ordentlichen AHV-Alters in Anspruch nehmen. Man kann diese somit gestaffelt beziehen. Darum ist es wichtig, dass man nicht nur ein einzelnes Säule-3a-Konto hat, sondern mehrere. Da Sie mir schreiben, dass Sie mehrere Säule-3a-Konten besitzen, könnten Sie bereits in diesem Jahr das Guthaben von einem ersten Konto beanspruchen, dann ein weiteres Konto im Jahr 2024 und ein weiteres im Jahr 2025 beziehen. Bei einer ordentlichen Pensionierung würden Sie das Kapital aus dem Teilbezug bei der Pensionskasse danach in einem anderen Jahr ausbezahlt erhalten. So würden Sie in den meisten Kantonen beim Bezug weniger Steuern zahlen.
Unabhängig von der Staffelung wird das bezogene Altersgeld separat vom übrigen Einkommen zu einem tieferen Satz besteuert. Dennoch hat eine Staffelung der Bezüge den angenehmen Nebeneffekt, dass man weniger an den Fiskus abliefern muss und sich mit diesem gesparten Geld nach der Pensionierung vielleicht ein paar schöne Ferienreisen finanzieren kann.
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