AboGeldblog: VorsorgeWann kann ich mich in die Säule 3a einkaufen?
Gemäss dem Willen des Parlaments soll ein nachträglicher Einkauf in die Säule 3a möglich sein – noch hat der Bundesrat die gesetzlichen Bestimmungen aber nicht angepasst.
Seit 1. Juli 2020 bin ich als 60-Jähriger in der Frühpension und habe im laufenden Jahr noch den Maximalbetrag von 6826 Franken in die Säule 3a eingezahlt. In der Presse habe ich vor einiger Zeit gelesen, dass man für fehlende Beitragsjahre fehlende Beiträge nachzahlen kann. Da ich nicht vom frühestmöglichen Zeitpunkt an in die Säule 3a eingezahlt hatte, hätte ich hier noch Aufholpotenzial. Gilt diese Gesetzesänderung bereits oder tritt sie erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft? Leserfrage von U.Z.