Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Prävention von Corona-Infektionen
Wann der Restaurantbesuch in der Quarantäne endet

Ein Angesteller misst den Abstand zwischen den Tischen, um die Wiedereröffnung seiner Lausanner Brasserie am 11. Mai vorzubereiten.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Intensiv wurde gestritten, ob Gäste ihre Kontaktdaten hinterlegen müssen, wenn sie ab Montag wieder auf ein Bier oder zum Essen in eine Bar oder in ein Restaurant gehen. Gesundheitsminister Alain Berset versuchte am Freitag Klarheit zu schaffen. Pro Tisch, an dem bis zu vier Personen sitzen dürfen, müssen Wirte einen Namen und eine Telefonnummer verlangen.

Die Gäste könnten diese Angabe jedoch verweigern, sagte Berset: «Es bleibt freiwillig für die Kundinnen und Kunden.» Darauf hat sich Berset mit dem Verband Gastrosuisse geeinigt. Diese Regeln sind jedoch keine Vorschriften des Bundes, sondern sie bilden das Schutzkonzept des Verbands.

Wie die einzelnen Restaurants und Bars damit umgehen, ist ungewiss. Wichtiger als bisher bekannt wird zum Beispiel das Tragen von Schutzmasken. Das Konzept der Branche enthält wohl eine dringliche Empfehlung für das Personal, jedoch keine Pflicht. Doch gemäss neuen Richtlinien des Bundesamts für Gesundheit (BAG), welche dieses am Freitagnachmittag veröffentlichte, können Masken darüber entscheiden, ob Gäste eines Restaurants dereinst unter Quarantäne gestellt werden.

Neue Vorschriften des Bundesamts

Falls etwa ein Kellner erkrankt, suchen die kantonalen Virenjäger nach engen Kontakten und stellen diese für 10 Tage unter Quarantäne. Neu hat das BAG explizit festgehalten, dass die Quarantäne nur noch für jene gilt, die mit einer angesteckten Person ohne Schutz engen Kontakt hatten, ihr also ohne Vorsichtsmassnahmen während insgesamt 15 Minuten näher als 2 Meter kamen. Trägt ein infizierter Kellner eine Maske, werden seine Gäste als geschützt betrachtet – und es wird auch keine Quarantäne angeordnet.

«Ein Restaurant darf sich dazu entscheiden, Gäste nur mit Registrierung zu empfangen.»

Martin Steiger, Anwalt

Der Zuger Kantonsarzt Rudolf Hauri, Präsident der Vereinigung der Kantonsärzte, bestätigt: «Wenn ein Infizierter eine Hygienemaske trägt, schützt er andere vor Ansteckungen. Dann gilt auch nicht als Kontaktperson, wer sich länger in weniger als zwei Meter Distanz aufhielt.» Diese Bestimmung werde in allen Kantonen angewandt. Laut Hauri gilt das indes nur, wenn der Infizierte die Hygienemaske trug. Gastrosuisse nahm am Freitag dazu keine Stellung. Gemäss Konzept sollen die Restaurants mit Servicewagen oder anderen Massnahmen dafür sorgen, dass das Personal auf Abstand zu den Gästen bleibt.

Keine Konzerte, keine Unterhaltung

Eine Infektionsgefahr sehen die Fachleute aber am ehesten zwischen Servicepersonal und Gästen, weil diese einander nahe kommen. Über Speisen verbreitet sich das Coronavirus nicht. Und die Kunden werden voneinander ferngehalten: Zwischen den Tischen ist ein Abstand von 2 Metern oder ein 70 Zentimeter hoher Schutz etwa aus Plexiglas oder Stoff vorgeschrieben.

Zudem müssen die Gäste stets sitzen, damit sich die Gruppen nicht mischen, auch ist Unterhaltung wie Konzerte oder Spielautomaten untersagt. Wohl dürfen sich vier Personen ohne Abstand zusammensetzen, selbst wenn sie nicht im selben Haushalt wohnen – aber sie müssen alle gleichzeitig das Lokal betreten.

Der Zürcher Anwalt Martin Steiger rät zur Vorsicht: Als Wirt würde er die Kontaktdaten von Gästen verlangen – und jenen, die sich weigern, den Zutritt verwehren. Dazu sind die Restaurants seiner Meinung nach berechtigt. «Ein Restaurant darf sich dazu entscheiden, Gäste nur mit Registrierung zu empfangen», sagt Steiger. Es sei im Interesse eines Wirts, Massnahmen zu treffen, damit sein Betrieb nicht Gefahr läuft, dereinst in den Medien als Corona-Hotspot in Verruf zu geraten. Die Erfassung der Kundendaten sei verhältnismässig, sofern das Datenschutzgesetz eingehalten werde, die Daten also zum Beispiel nach zwei Wochen vernichtet werden, wie es Gastrosuisse empfiehlt.

«Mit den Lockerungsmassnahmen werden die Einschränkungen für jene, die in Quarantäne gehen müssen, grösser.»

Rudolf Hauri, Kantonsarzt

Michael Beer, Vizedirektor des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit, bestätigte am Freitag, dass Wirte Kontaktdaten ausdrücklich verlangen könnten – ausser vielleicht in jenen Kantonen, in denen eine Bewirtungspflicht gelte: Das sind der Aargau, Freiburg, Genf, der Jura und Solothurn. Der Bund gehe davon aus, dass die Gäste sich freiwillig registrierten, weil es in ihrem Interesse sei, von einer möglichen Corona-Ansteckung zu erfahren.

Sinkt die Akzeptanz der Quarantäne?

Bisher scheinen viele in der Schweiz diese Meinung zu teilen; Kantonsarzt Hauri jedenfalls berichtet, in Zug hätten alle Betroffenen die behördliche Quarantäne mitgetragen. Allerdings fiel diese in eine Zeit, in der das öffentliche Leben für alle stark verlangsamt war.

Nun schaut Hauri mit Spannung auf die nächsten Wochen: «Mit den Lockerungsmassnahmen werden die Einschränkungen für jene, die in Quarantäne gehen müssen, grösser. Ich könnte mir vorstellen, dass dann nicht mehr alle deren Sinn verstehen.»