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Wahlkampffinanzierung
Umgeht eine SVP-Gönner­ver­eini­gung die Transparenz­regeln?

Er ist Stiftungsrat der Stiftung für bürgerliche Politik, einer Gönnervereinigung der SVP: Alt-Bundesrat Ueli Maurer beim Wahlauftakt der SVP in Zürich.
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Christoph Blocher hat damit kein Problem. Ohne mit der Wimper zu zucken, verriet er der SRF-«Rundschau», wie viel er seiner SVP für den nationalen Wahlkampf spendet: gut eine halbe Million Franken.

Blocher gab dies freiwillig bekannt. Doch bis zum 7. September müssen Parteien, Kandidatinnen und Kandidaten ohnehin die Namen aller Spender offenlegen, die mehr als 15’000 Franken für den Wahlkampf beisteuern.

Anders als Blocher sieht das Rolf Dörig. Der Präsident des Versicherers Swiss Life ist seit letztem Dezember Mitglied der SVP. Er präsidiert auch die Stiftung für bürgerliche Politik. Zweck der Stiftung: «Finanzielle Unterstützung der SVP (...), der wissenschaftlichen Parteiarbeit (...) sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen». 

Im Stiftungsrat sitzen neben Dörig prominente und finanzkräftige Parteimitglieder: Nationalrat Thomas Matter, Alt-Nationalrat Walter Frey und Alt-Bundesrat Ueli Maurer. 

«Das ist letztlich die individuelle Freiheit»

Dörig sagte der «Rundschau», er gehe nicht davon aus, dass die Namen der Spender publik werden, die über seine Stiftung den Wahlkampf der SVP mit mehr als 15’000 Franken unterstützen. «Das ist letztlich die individuelle Freiheit», erklärte Dörig, «das ist die Privatsphäre, die jeder in diesem Land hat.»

Finanzkräftige Unterstützer der SVP. Von rechts: Peter Spuhler, Rolf Dörig und Walter Frey mit Moderator Roman Kilchsperger am Wahlauftakt in der Swiss Life Arena.

Dem widersprechen die in der Schweiz neu geltenden Transparenzregeln. Daniel Hasler ist Leiter Transparenz Politikfinanzierung bei der Finanzkontrolle des Bundes. Er ist für die Umsetzung der Regeln zuständig und sagt: «Der Gesetzgeber will den Urheber der Spende aufzeigen. Es ist daher grundsätzlich verboten, Dritte oder einen Verein oder eine Stiftung zwischenzuschalten, damit eine Person nicht offengelegt werden muss.»

Als Urheberin einer Spende gilt also immer die Person, Firma oder Vereinigung, welche die Wahlkampfspende ursprünglich bezahlt hat. 

Rolf Dörig entgegnet auf Anfrage: «Die Stiftung für bürgerliche Politik nimmt keine zweckgebundenen Beiträge entgegen und führt keine Wahlkampagnen. Sie ist deshalb nicht verpflichtet, Spenden über 15’000 Franken offenzulegen.»

«Entscheidend ist, ob der ursprüngliche Spender einen Betrag von über 15’000 Franken explizit für den nationalen Wahlkampf 2023 einbezahlt hat.»

Daniel Hasler, Finanzkontrolle 

Tatsächlich steht im 50-seitigen Merkblatt der Finanzkontrolle zu diesem Punkt: «Von der Offenlegungspflicht betroffen» seien einzig Akteure, «die eine Kampagne für eine Wahl in die Bundesversammlung oder für eidgenössische Abstimmungen führen und dafür mehr als 50’000 Franken aufwenden.»

Wie viel seine Stiftung der SVP für den Wahlkampf überweist, will Dörig nicht sagen. Die Partei werde die Spende aber fristgerecht im Verzeichnis der Finanzkontrolle publizieren.

Daniel Hasler von der Finanzkontrolle erklärt auf Anfrage: «Entscheidend ist, ob der ursprüngliche Spender einen Betrag von über 15’000 Franken explizit für den nationalen Wahlkampf 2023 einbezahlt hat.» Kommt die Spende hingegen generell einer Partei und deren Aktivitäten zugute, ist sie für die Kampagne nicht meldepflichtig.

Es drohen Bussen bis 40’000 Franken

Die Finanzkontrolle nimmt die Meldungen nun bis zum 7. September entgegen. Bis zum 22. September prüft die Behörde, ob die Meldungen fristgerecht eingegangen und vollständig sind. Danach schaltet sie die Meldungen auf.

Nur: Die Kontrolle beschränkt sich auf die meldepflichtigen Personen und Gruppen, die Wahlkampagnen durchführen, also Parteien, Komitees, Kandidatinnen und Kandidaten. «Organisationen wie Stiftungen oder Spendenvereinigungen können wir nicht einfach kontrollieren, dafür fehlt die gesetzliche Grundlage», sagt Daniel Hasler. 

Allerdings führt die Finanzkontrolle neben den formellen Kontrollen stichprobenweise materielle Prüfungen durch. Dabei wird abgeklärt, ob die deklarierten Angaben und Dokumente inhaltlich richtig und die deklarierten Einnahmequellen, Zuwendungen und Beträge korrekt und vollständig sind. Die Parteien und Politiker unterstehen dabei der Mitwirkungspflicht und können sich nicht einfach ihrer Verantwortung entziehen.

Bei Verdacht auf Verletzung der Offenlegungspflicht schaltet die Finanzkontrolle die Strafverfolgungsbehörden ein. Bei einer Verurteilung drohen Bussen bis zu 40’000 Franken.