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Waffenrecht: Wann kommen die nächsten Verschärfungen?

Die Gegner der am Sonntag deutlich angenommenen Gesetzesrevision orten in Brüssel Gefahr für weitere Einschränkungen. Foto: Keystone/Gian Ehrenzeller
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Das Schweizer Stimmvolk hat für eine Verschärfung des Waffenrechts gestimmt. Die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie wurde mit 63,7 Prozent angenommen. Die Gegner befürchten nun, dass bald weitere Restriktionen folgen.

Das Schweizer Parlament oder die Landesregierung werden aus eigenem Antrieb in den nächsten Jahren kaum einen Anlauf für eine weitere Verschärfung des Waffenrechts nehmen. Dies haben die Diskussionen im Vorfeld der Abstimmung zur Anpassung des Schweizer Waffenrechts an die EU-Waffenrichtlinie gezeigt.

Die letzte Abstimmung über eine mögliche, in der Schweiz angestossene Verschärfung des Waffenrechts lehnten die Stimmberechtigten im Februar 2011 mit 56,3 Prozent deutlich ab. Die Initiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) wollte etwa das Sturmgewehr ins Zeughaus verbannen und ein zentrales Waffenregister einführen.

Totale Entwaffnung?

Gefahr für weitere Einschränkungen orten die Gegner der deutlich angenommenen Gesetzesrevision in Brüssel. Dabei berufen sie sich auf Artikel 17 der EU-Waffenrichtlinie. Faktisch handle es sich dabei um einen automatischen, alle fünf Jahre greifenden Verschärfungsmechanismus, der auf eine vollständige Entwaffnung von Privatpersonen hinauslaufe, warnte SVP-Nationalrätin Sylvia Flückiger im Abstimmungskampf landauf, landab. Noch drastischer die Warnung des Präsidenten der IG Baselbieter Sportverbände: Spätestens 2027 werde ein absolutes, ausnahmsloses Verbot für Private umgesetzt sein.

Tatsächlich steht in diesem ominösen Artikel nichts von einer Entwaffnung oder Verschärfung des Waffenrechts. Darin wird lediglich festgehalten, dass die EU-Kommission dem Europäischen Rat und Parlament im Herbst 2020 und danach alle fünf Jahre Bericht erstatten muss über die Anwendung der Richtlinie. Gegebenenfalls kann sie dann Gesetzesvorschläge machen. Laut Christa Tobler, Professorin am Europainstitut der Universität Basel, handelt es dabei um eine Bestimmung, wie sie in praktisch allen EU-Richtlinien vorkomme: «Über den Inhalt einer allfälligen späteren Änderung sagt der Artikel nichts aus.»

«Äusserst unwahrscheinlich»

Zudem erachtet Tobler ein gänzliches Verbot als «äusserst unwahrscheinlich», etwa wegen der Jagdtradition in vielen EU-Mitgliedsstaaten: «Ausserdem dürfte ein Verbot von Privatwaffen nicht EU-verfassungskonform sein, weil es zu weit geht.» Dies, weil das Verhältnismässigkeitsprinzip verletzt würde. Auch Andrea Schläpfer vom Institut für Europa- und Wirtschaftsvölkerrecht an der Universität Bern teilt diese Einschätzung und fügt an: «Ein entsprechendes Verbot ist derzeit nicht vorgesehen. Sollte es zu einer Verschärfung kommen, würde die Übernahme durch die Schweiz nicht automatisch erfolgen und unterstünde erneut dem fakultativen Referendum.»

Sollte in den nächsten Jahren Europa von einer weiteren Terrorwelle erfasst werden, ist es gut möglich, dass Brüssel mit einer erneuten Verschärfung des Waffenrechts darauf reagieren könnte. Dies, obwohl auch bei der vorliegenden EU-Waffenrichtlinie die Vorbehalte in vielen europäischen Ländern gross sind, dass damit Anschläge effektiv bekämpft werden können.

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Bundesrätin Keller-Sutter zufrieden