Wahl am 9. Februar in ZürichWenig hilfreich, aber rechtens: Rekurs gegen Wahl der Staatsanwälte abgewiesen
Die Stadtzürcher Stimmberechtigten werden im Stich gelassen. Das sei gesetzeskonform, sagt der Regierungsrat. Eine Anmerkung hat er trotzdem.
![Personen zählen grüne Wahlzettel im Reformierten Kirchgemeindehaus in Bülach. Foto aufgenommen am 11.04.2022 von Leo Wyden.](https://cdn.unitycms.io/images/8ndvmX6W4jpBDqe6cdWZZm.jpg?op=ocroped&val=1200,800,1000,1000,0,0&sum=WeM3kBKryhk)
Viele Stimmberechtigte der Stadt Zürich haben sich wohl gewundert, als sie ihre Unterlagen für den Urnengang am 9. Februar studiert haben.
Für die Wahl von zwei Staatsanwältinnen oder Staatsanwälten im Bezirk Zürich fanden sie auf dem Wahlzettel zwei leere Linien vor. Aber kein Beiblatt mit Wahlvorschlägen.
Woher sollten sie wissen, wer zur Wahl steht? Ein Stimmbürger war ratlos und hat sich offenbar derart geärgert, dass er einen Stimmrechtsrekurs eingereicht hat, wie am Freitag bekannt wurde.
Verschiebung der Wahl gefordert
Er forderte die Annullierung und Neuansetzung des Wahlgangs, und zwar diesmal mit einer Information zu den Kandidierenden. Auch solle im Gesetz ausdrücklich festgehalten werden, dass bei Personenwahlen stets weiterführende Infos den Unterlagen beiliegen sollen.
Der Bezirksrat Zürich als wahlleitende Behörde beantragte Abweisung der Beschwerde und erhielt recht.
Alles korrekt, aber …
Der Zürcher Regierungsrat als Rekursinstanz stellte keine Verletzung der politischen Rechte und keine anderen Rechtsverletzungen fest. Die Wahl werde korrekt durchgeführt. Deshalb wies er den Rekurs ab. In seiner Mitteilung erlaubt sich der Regierungsrat aber die Bemerkung, dass ein Hinweis auf die bereits erfolgte stille Wahl von 33 der 35 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte «hilfreich» gewesen wäre.
Ob der Hinweis zur stillen Wahl dem Rekurrenten und allen anderen Wahlberechtigten wirklich weitergeholfen hätte, bleibt offen.
Bezirksratspräsident Mathis Kläntschi sagt auf Anfrage, der Bezirksrat werde die Anregung des Regierungsrats prüfen. Er hält aber auch fest, dass das Gesetz ihm bei dieser Wahlkonstellation gar nicht erlaube, ein Beiblatt beizulegen.
Parteien in der Verantwortung
Für die Namen der Kandidierenden ist ohnehin nicht der Bezirksrat zuständig. In der Verantwortung stehen die politischen Parteien, die sich für solche Fälle in der Interparteilichen Konferenz (IPK) organisiert haben. Und diese hat es versäumt, rechtzeitig genügend Personen zu nominieren, welche die strengen Wahlvoraussetzungen für den Job bei der Staatsanwaltschaft erfüllen.
Innert Frist hat die IPK nur 33 Namen gemeldet statt 35. Deshalb wurde der Wahlgang überhaupt nötig. Zwei weitere Kandidaten haben die Parteien erst später in einer Medienmitteilung bekannt gegeben: Es sind Thomas Grolimund (SP) und Marco Menger (FDP).
Kandidaten sollen aktiv werden
Diese Personen der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen, sei Aufgabe der Parteien und der Kandidierenden selbst, hält der Regierungsrat in seinem Entscheid fest. Er nimmt aber auch die «interessierten Stimmberechtigten» nicht aus. Ihnen sei zuzumuten, sich über mögliche Kandidierende zu informieren, findet der Regierungsrat.
Ob die nachgereichten Namen bei den Wählerinnen und Wählern angekommen sind, wird sich am Sonntag anhand der Wahlbeteiligung zeigen.
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