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Lichtblick in der Krise
Vier Hilfe-Hauptmöglichkeiten für Vereine

Verbotsschild auf Sportplatz – soll hoffentlich nicht mehr allzu lange für eine so dauerhafte Zeitdauer eingesetzt werden.
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Der schlimme Coronavirus trifft viele. Einige sogar knüppelhart. Auch Vereine. Diese haben hauptsächlich vier Möglichkeiten, ihre finanziellen Schäden ein wenig einzudämmen. Die Klubs können, wenn sie für eine Funktion in ihrem Verein festangestellte Mitarbeiter unter Vertrag haben, ein Gesuch auf Kurzarbeit einreichen (siehe Website SECO). Das geht aber nur, wenn der Verein für diese Mitarbeiter AHV und UVG bezahlt. Zudem können sich die Klubs ans Sportamt des Kanton Zürich und an den Bund wenden. Interessant bei den Vergütungen des Sportamtes des Kantons Zürich ist, dass dieses Geld nicht zurückbezahlt werden muss, ausser der Verein weist Ende Geschäftsjahr dann einen Gewinn aus. Von Vorteil kann auch sein, wenn man die eigene Gemeinde über die klubinternen finanziellen Probleme informiert, was zum Beispiel vom Sportamt des Kantons Zürich auch gefordert wird. (mw)

mw